Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.05.2008

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 12 U 73/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1409
OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 12 U 73/07 (https://dejure.org/2008,1409)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.01.2008 - 12 U 73/07 (https://dejure.org/2008,1409)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 12 U 73/07 (https://dejure.org/2008,1409)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Deliktische Haftung bei eigenmächtiger Fütterung fremder Pferde auf einem Reiterhof

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen einer deliktischen Schädigung von Pferden; Voraussetzungen einer deliktischen Haftung; Füttern von Pferden mit frischem Heu als rechtswidriger Eingriff in das Eigentum; Auftreten von Koliken als Folge des Fütterns mit frischem ...

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz: Tod eines Pferdes wegen Fütterung mit frischem Heu - Stallbesucher haftet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tödliches Heu

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fütterung mit frischem Heu: Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fütterung mit frischem Heu - Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

  • goettinger-pferderechtsforum.de (Zusammenfassung)

    Fütterung mit frischem Heu - Pferde erkrankt bzw. eingeschläfert

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Eigenmächtige Fütterung fremder Pferde löst Schadensersatzpflicht aus

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz: Tod eines Pferdes wegen Fütterung mit frischem Heu - Stallbesucher haftet

  • pferdekenner.de (Kurzinformation)

    Fütterung fremder Pferde!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tod eines Pferdes wegen Fütterung mit frischem Heu - Stallbesucher muss Schadensersatz bezahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tod eines Pferdes wegen Fütterung mit frischem Heu, Stallbesucher muss Schadensersatz leisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pferdetod: Schadensersatz wegen falscher Fütterung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fütterung mit frischem Heu - Stallbesucher muss Schadensersatz zahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tod eines Pferdes auf Reiterhof: Schadensersatz wegen Fütterung mit frischem Heu

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Frisches Heu tötet Pferd: Eigenmächtige Fütterung fremder Pferde gilt als fahrlässig - Stallbesucher muss Schadensersatz leisten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 388
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 13.01.1998 - 9 U 131/96

    Ersatz "frustrierter Aufwendungen"; Schadensersatz für merkantilen Minderwert

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 12 U 73/07
    Hier führt aber der Rechtsgedanke des § 840 Abs. 3 BGB zu dem Ergebnis, dass dieser Umstand hinter der schuldhaften deliktischen Handlung des Beklagten vollständig zurücktritt (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 957, 958).

    Denn es gibt im Deliktsrecht keinen Grundsatz des Inhalts, dass die Aufwendungen erstattet werden müssen, die infolge eines zum Schadenersatz verpflichtenden Ereignisses nutzlos geworden sind (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 957, 958).

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.2008 - 12 U 73/07
    Denn die Futtergabe war im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen (BGH, NJW 1990, 2882, 2883) geeignet, die Erkrankung der Pferde herbeizuführen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.2008 - I-12 U 73/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,52698
OLG Köln, 26.05.2008 - I-12 U 73/07 (https://dejure.org/2008,52698)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.2008 - I-12 U 73/07 (https://dejure.org/2008,52698)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - I-12 U 73/07 (https://dejure.org/2008,52698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Widerklagende Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zur Abwehr eines unberechtigten Zahlungsverlangens; Zustimmungsbegehren zur Rückabwicklung eines notariellen Grundstückskaufvertrages; Erteilung einer Löschungsbewilligung ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.11.2001 - XII ZR 197/99

    Kündigung - Pflichtverletzung - Mietverhältnis - Optionsausübung - Eigentum

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 12 U 73/07
    Denn derjenige, der sich eines unberechtigten Anspruchs berühmt hat, müsste beweisen, dass er bei der Prüfung seiner Berechtigung die geforderte Sorgfalt nicht hat vermissen lassen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 730, 731; Staudinger-Otto, BGB, 2004, § 280 Rz. D. 16 ).

    An einen unverschuldeten Rechtsirrtum werden strenge Anforderungen gestellt (vgl. BGHZ 89, 296 ff; BGH NJW-RR 2002, 730; Münchner Kommentar-Ernst, BGB, 5. Aufl. 2007, § 280 Rz. 92; Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 280 Rz. 27; Soergel-Wiedemann, BGB, 12. Aufl., vor § 275 BGB a.F. Rz. 380; Becker-Eberhard, aaO, S. 67 ff).

    Das soll auch dann gelten, wenn ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird, der sich erst auf Grund der Gestaltungserklärung ergibt (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 730, 731).

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 12 U 73/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2049; 2050; 3500; NJW 2008, 1323) ist vielmehr die Hälfte der gerichtlichen Verfahrensgebühr auf die vorgerichtlich angefallene Geschäftsgebühr anzurechnen.

    Bei der nach §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV entstandenen Geschäftsgebühr handelt es sich jedoch nicht um Prozesskosten im Sinne der §§ 91 ff ZPO, die im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103, 104 ZPO berücksichtigt werden (vgl. BGH, NJW 2007, 2049 ff; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, vor § 91 Rz. 18; § 91 Rn. 43; Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 8).

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 12 U 73/07
    Als Anspruchsgrundlage für den von dem Beklagten widerklagend geltend gemachten Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zur Abwehr dieses unberechtigten Zahlungsverlangens kommt hier, da deliktische Ansprüche ersichtlich nicht in Rede stehen und ein allgemeiner Kostenerstattungsanspruch wegen unberechtigter Inanspruchnahme der geltenden Rechtsordnung fremd ist (BGH, NJW 2007, 1458 ff), wegen der bereits zwischen den Parteien bestehenden kaufvertraglichen Beziehung allein § 280 Abs. 1 S. 1 BGB in Betracht.

    Im "Kampf ums Recht" ein Recht zu behaupten oder zu bestreiten, ist im Ansatz zunächst völlig unverdächtig und zur Wahrung der eigenen Interessen grundsätzlich erlaubt (vgl. Becker-Eberhard, Anm zu BGH Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 224/05, in: LMK 2007, 220539; LG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1105, 1106).

  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 246/06

    Zum Anspruch des Verkäufers auf Schadensersatz nach einem unberechtigten

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 12 U 73/07
    Die prozessuale Entschluss- und Handlungsfreiheit des Rechtssuchenden soll nicht durch ein Haftungsrisiko unzumutbar beeinträchtigt werden, da ein öffentliches Interesse und Bedürfnis bestehe, Konflikte in den vom Gesetz vorgegebenen Bahnen auszutragen (vgl. BGH Urteil vom 23.1.2008, VIII ZR 246/06, in: NJW 2008, 1147).

    Nach der Entscheidung vom 23.1.2008 (VIII ZR 246/06, in: NJW 2008, 1147) kann bereits eine fahrlässige Fehleinschätzung des Anspruchsstellers bezüglich der Rechtslage einen Schadensersatzanspruch des Anspruchsgegners begründen.

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 12 U 73/07
    An einen unverschuldeten Rechtsirrtum werden strenge Anforderungen gestellt (vgl. BGHZ 89, 296 ff; BGH NJW-RR 2002, 730; Münchner Kommentar-Ernst, BGB, 5. Aufl. 2007, § 280 Rz. 92; Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, § 280 Rz. 27; Soergel-Wiedemann, BGB, 12. Aufl., vor § 275 BGB a.F. Rz. 380; Becker-Eberhard, aaO, S. 67 ff).
  • OLG Hamm, 25.01.1996 - 22 U 98/95
    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 12 U 73/07
    Wer unter Wahrung des gesetzlich vorgesehenen Wegs wie z.B. der Fristsetzung zur Leistung und der Androhung des Rücktritts oder der Kündigung eine vermeintlich wirksame Gestaltungserklärung abgibt, mit der ein im gesetzlich vorgesehenen Verfahren durchsetzbarer Anspruch geschaffen werden soll, kann deswegen allein nicht gegen vertragliche Leistungstreuepflichten verstoßen (vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1294, 1295).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 12 U 73/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2049; 2050; 3500; NJW 2008, 1323) ist vielmehr die Hälfte der gerichtlichen Verfahrensgebühr auf die vorgerichtlich angefallene Geschäftsgebühr anzurechnen.
  • AG Bad Homburg, 02.07.1986 - 2 C 321/86
    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 12 U 73/07
    Diese weitgefasste Auffassung wird nur vereinzelt in der Rechtsprechung vertreten (vgl. OLG Düsseldorf, AnwBl 1969, 446; AG Bad Homburg, MDR 1986, 1028).
  • LG Zweibrücken, 10.02.1998 - 3 S 178/97
    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 12 U 73/07
    Im "Kampf ums Recht" ein Recht zu behaupten oder zu bestreiten, ist im Ansatz zunächst völlig unverdächtig und zur Wahrung der eigenen Interessen grundsätzlich erlaubt (vgl. Becker-Eberhard, Anm zu BGH Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 224/05, in: LMK 2007, 220539; LG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1105, 1106).
  • KG, 18.08.2005 - 8 U 251/04

    Anwaltsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen Beratungs- und Aufklärungsfehlern;

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2008 - 12 U 73/07
    Dieses Recht, sich in subjektiv redlicher Weise zu irren, überträgt ein Teil der Rechtsprechung auch auf die außergerichtliche Geltendmachung unberechtigter Ansprüche (vgl. KG, Urteil vom 18.8.2005, Az. 8 U 251/04, BeckRS 2005, 10894; BGH Beschluss vom 7.12.2006, Az. IX ZR 167/05, BeckRS 2007, 00791) und versagt einen Schadensersatzanspruch des zu Unrecht in Anspruch Genommenen bei lediglich fahrlässiger Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage durch den Anspruchsteller.
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 167/05

    Geltendmachung unberechtigter Ansprüche als Vertragsverletzung

  • LG Köln, 11.05.2007 - 4 O 548/06

    Anspruch auf Zustimmung zur Aufhebung eines notariellen Kaufvertrages; Anspruch

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

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