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   OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11656
OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15 (https://dejure.org/2016,11656)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2016 - 12 U 76/15 (https://dejure.org/2016,11656)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2016 - 12 U 76/15 (https://dejure.org/2016,11656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzumutbarkeit der Ausführung eines aufgrund eines Kalkulationsirrtums des Auftragnehmers zustande gekommenen Werkvertrages

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzumutbarkeit der Ausführung eines aufgrund eines Kalkulationsirrtums des Auftragnehmers zustande gekommenen Werkvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2
    Unzumutbarkeit der Ausführung eines aufgrund eines Kalkulationsirrtums des Auftragnehmers zustande gekommenen Werkvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Macht ein Kalkulationsirrtum die Auftragsdurchführung unzumutbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Vertragserfüllung bei erkanntem Kalkulationsirrtum

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Zuschlag trotz bekanntem Kalkulationsirrtum?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Macht ein Kalkulationsirrtum die Auftragsdurchführung unzumutbar? (IBR 2016, 379)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 853
  • MDR 2016, 763
  • NZBau 2016, 432
  • BauR 2016, 1367
  • BauR 2016, 1531
  • BauR 2016, 1775
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Frankfurt/Oder, 13.03.2015 - 11 O 238/14
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15
    Die Berufung des Klägers gegen das am 13. März 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.: 11 O 238/14, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13.03.2015, Az. 11 O 238/14, die Beklagte zu verurteilen, an ihn.

  • OLG Naumburg, 22.11.2004 - 1 U 56/04

    Zur Frage der Risikotragung der Fehlkalkulation bei einer öffentlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15
    Auch aus der vom Landgericht zitierten Rechtsprechung, die wörtlich aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.11.2004 zum Az.: 1 U 56/04 (veröffentlicht in OLG-NL 2005, S. 25) entnommen ist, ohne diese Entscheidung im Urteil selbst zu zitieren, ergibt sich nicht der generelle Ausschluss eines Schadensersatzanspruches für jeden Kalkulationsirrtum.
  • BGH, 04.10.1979 - VII ZR 11/79

    Risiko einer Fehlkalkulation; Funktion der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15
    Vielmehr wird auch in diesen Entscheidungen jeweils auf die Besonderheiten und die Diskrepanzen im Einzelfall abgestellt (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a. a. O.; so auch OLG Nürnberg NJW-RR 1998, S. 595 ; weitergehend wohl BGH NJW 1980, 180 , in einem obiter dictum und sich anschließend OLG Köln NJW 1985, S. 1475; diese weitergehende Rechtsprechung ist indes durch die neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs überholt).
  • OLG Nürnberg, 30.05.1996 - 13 U 3675/95

    Kalkulationsirrtum bei öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15
    Vielmehr wird auch in diesen Entscheidungen jeweils auf die Besonderheiten und die Diskrepanzen im Einzelfall abgestellt (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a. a. O.; so auch OLG Nürnberg NJW-RR 1998, S. 595 ; weitergehend wohl BGH NJW 1980, 180 , in einem obiter dictum und sich anschließend OLG Köln NJW 1985, S. 1475; diese weitergehende Rechtsprechung ist indes durch die neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs überholt).
  • OLG Köln, 25.11.1982 - 18 U 210/80
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15
    Vielmehr wird auch in diesen Entscheidungen jeweils auf die Besonderheiten und die Diskrepanzen im Einzelfall abgestellt (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a. a. O.; so auch OLG Nürnberg NJW-RR 1998, S. 595 ; weitergehend wohl BGH NJW 1980, 180 , in einem obiter dictum und sich anschließend OLG Köln NJW 1985, S. 1475; diese weitergehende Rechtsprechung ist indes durch die neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs überholt).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2015 - 4 U 7/14

    Bauprozess: Schadensersatz wegen eines Kalkulationsirrtums in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15
    Diese Auffassung steht weder im Einklang mit der vorstehend angeführten Rechtsprechung, die eine Gesamtschau der Situation verlangt, noch mit der vom Kläger zitierten Entscheidung des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 25.11.2015 (Az. 4 U 7/14; veröffentlicht in juris).
  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15
    Wird dem Gegner lediglich das Ergebnis einer Berechnung, nicht aber die Kalkulation mitgeteilt, so stellen etwaige Berechnungsfehler einen unerheblichen Motivirrtum dar und berechtigen nicht zur Anfechtung (BGH BauR 1998, S. 1089 ; Ellenberger in Palandt, BGB , Kommentar, 75. Aufl., § 119 Rn. 18).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15
    Es kann eine unzulässige Rechtsausübung gem. § 241 Abs. 2 BGB darstellen, wenn der Empfänger ein Vertragsangebot annimmt und auf Durchführung des Vertrages besteht, obwohl er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses wusste oder sich treuwidrig der Kenntnisnahme entzogen hat, dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum des Erklärenden beruht (BGH BauR 2015, S. 479; BGH BauR 1998, a. a. O.).
  • OLG Dresden, 02.07.2019 - 16 U 975/19

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Bauvertrages

    Es kann nämlich eine unzulässige Rechtsausübung gemäß § 241 Abs. 2 BGB darstellen, wenn der Empfänger ein Vertragsangebot annimmt und auf der Durchführung des Vertrages besteht, obwohl er wusste (oder sich treuwidrig der Kenntnisnahme entzog), dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum des Erklärenden beruht (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192; Urteil vom 11.11.2014, X ZR 32/14, NJW 2015, 1513; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2016, 12 U 76/15, NJW-RR 2016, 853; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2016, 21 U 100/15, BeckRS 2016, 115264).
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