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   OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03   

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https://dejure.org/2003,7547
OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03 (https://dejure.org/2003,7547)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2003 - 12 U 78/03 (https://dejure.org/2003,7547)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 12 U 78/03 (https://dejure.org/2003,7547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer wegen eines Schulbusunfalls; Sachliche Kongruenz beim Anspruchsübergang auf den Sozialversicherungsträger; Haftungsausschluss bei Inanspruchnahme der Dienste eines Privatunternehmens für die Schülerbeförderung; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 7 Abs. 2 a. F.; ; StVG § 8 a; ; SGB X § 116; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 4; ; PflVG § 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; EGBGB Art. 229 § 8; ; BGB § 253; ; BGB § 276; ; BGB § 276 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 831; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 847; ; StVO § 1; ; StVO § 2; ; StVO § 3; ; StVO § 3 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 156

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulbusunfall: Zum Umfang des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den Kraftfahrthaftpflichtversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03

    Schadenersatz nach Schulbusunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
    Die im angefochtenen Urteil zutreffend festgestellten, das Unfallgeschehen prägenden, Umstände stehen, wie der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung in dem den nämlichen Unfall betreffenden Urteil vom 12.05.2003 (12 U 2/03) entschieden hat, schon der Anwendbarkeit dieser Rechtsfigur entgegen und führen - anders als das Landgericht meint - nicht erst zu einer Erschütterung des Anscheinsbeweises.
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
    Solches ist nur dann der Fall, wenn der Unfall auch bei Anwendung der über die gewöhnliche Sorgfalt hinausgehenden, nach den Umständen des konkreten Einzelfalls gebotenen Aufmerksamkeit, Geistesgegenwart und Umsicht nicht zu vermeiden gewesen wäre, wobei eine absolute Unvermeidbarkeit nicht gefordert wird (vgl. nur BGH, Urt. v. 28.05.1995, VI ZR 258/83, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
    Nach der gefestigten Rechtssprechung meint der Begriff "unabwendbares Ereignis" keine absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein Schadensereignis, welches auch unter Anwendung äußerster - also jedenfalls mehr als der im Verkehr im Sinne von § 276 BGB erforderlichen - Sorgfalt nicht verhindert werden kann; für eine solche Annahme ist ein diesen hohen Anforderungen entsprechendes, in allen Belangen sachgemäßes und geistesgegenwärtiges Verhalten im Sinne eines "Idealfahrers" zu verlangen (BGH NZV 1992, 229, 229 f.).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 63/85

    Rechtsmittelbeschwer des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Ausspruch der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
    Dies ist im Ausspruch zweckmäßigerweise klarstellend auszudrücken (BGH, NJW 1986, 2703, 2704).
  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
    Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Würdigung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden (BGH NJW 1996, 1828).
  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86

    Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
    Es muss sich also um ein Geschehen handeln, bei dem die Regeln des Lebens und die Erfahrung des Gewöhnlichen und Üblichen dem Richter die Überzeugung verschaffen, dass auch in dem von ihm zu entscheidenden Fall der Ursachenverlauf so gewesen ist, wie in den vergleichbaren Fällen (BGH NJW-RR 1988, 789, 790).
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 219/80

    Haftung eines Transportunternehmers für Unfälle aus Anlaß einer Schulbusfahrt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
    Denn die Dienste eines Unternehmens, welches die Schülerbeförderung für den Schulträger durchführt, beruhen nicht auf einer Eingliederung in die öffentliche Verwaltung, sondern auf vertraglicher Vereinbarung; dies gilt ebenso für den bei der Busunternehmerin angestellten Fahrer selbst, der nicht als Beamter, Angestellter oder Arbeiter in den Schulbetrieb eingegliedert ist (vgl. BGH, Urt. v. 01.12.1981, VI ZR 219/80, zitiert nach juris, zu den inhaltlich entsprechenden Vorschriften der §§ 636, 637 RVO).
  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
    Dies kommt bei dem Fahrfehler eines angestellten Busfahrers in Betracht (OLG Köln, NZV 1992, 279 ff.; BGH, BGHZ 24, 21 ff.).
  • OLG Köln, 17.04.1991 - 2 U 173/90

    Schmerzensgeld für den Fahrgast einen Linienbusses aufgrund zu schnellen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
    Dies kommt bei dem Fahrfehler eines angestellten Busfahrers in Betracht (OLG Köln, NZV 1992, 279 ff.; BGH, BGHZ 24, 21 ff.).
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