Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.2009 - I-12 U 78/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3863
OLG Hamm, 23.09.2009 - I-12 U 78/09 (https://dejure.org/2009,3863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2009 - I-12 U 78/09 (https://dejure.org/2009,3863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2009 - I-12 U 78/09 (https://dejure.org/2009,3863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung der Honoraransprüche eines Architekten

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3; ; HOAI § 4 Abs. 2; ; HOAI § 4 Abs. 4; ; HOAI § 8

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung der Honoraransprüche eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung einer nicht prüffähigen Honorarrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei einer nicht prüfbaren Schlussrechnung beginnt die Verjährungsfrist nach zwei Monaten

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Architektenhonorar / Verjährung

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Mehrforderungen verjähren grundsätzlich mit Forderungen der Honorarschlussrechnung.

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei einer nicht prüfbaren Schlussrechnung beginnt die Verjährungsfrist nach zwei Monaten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt die Verjährung einer nicht prüfbaren Schlussrechnung? (IBR 2010, 97)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 06.12.2006 - 12 U 103/06

    Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen unzulänglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2009 - 12 U 78/09
    Im Verfahren 8 O 76/06 LG Siegen / 12 U 103/06 OLG Hamm wurde der Kläger, der in diesem Verfahren eine über eine gelegentlich beratende Tätigkeit hinausgehende Bauleiterfunktion bestritten hatte, von den Beklagten erfolgreich auf Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleitung in Anspruch genommen.
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2009 - 12 U 78/09
    Die Verjährung eines Architektenhonoraranspruches, der auf eine nicht prüffähige Honorarschlussrechnung gestützt ist, beginnt nämlich auch dann, wenn eine Frist von 2 Monaten nach Rechnungszugang abgelaufen ist, ohne dass der Auftraggeber substantiierte Einwendungen gegen die Prüffähigkeit vorgebracht hat (vgl. Urteil des BGH vom 27.11.2003 - VII ZR 288/02 -, BauR 2004, 316-322).
  • KG, 20.09.2010 - 12 U 216/09

    Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einer sich öffnenden

    Nimmt man an, dass die Klägerin selbst auf ihrem Fahrrad ca. 0,6 m des Fahrstreifens einnimmt, so verbliebe nach links und rechts jeweils nur eine Sicherheitsabstand von ca. 0,45 m, was keinesfalls einen noch ausreichenden Sicherheitsabstand darstellte (vgl. Senat, 12 U 3780/84, VersR 1986, 1123; 12 U 78/09, VM 1990, 58 Nr. 78); denn schon ein geringfügiges Öffnen der Tür, mit dem der fließende Verkehr und mithin auch Fahrradfahrer ohnehin immer zu rechnen haben (BGH, DAR 1981, 148, 149), hätte die Klägerin in Bedrängnis gebracht.
  • LG Münster, 09.05.2012 - 116 O 18/11

    Zahlung von Architektenhonorar aufgrund Erteilung eines Auftrags zur Erbringung

    Diese ist vorliegend anzuwenden, da die Frist kürzer ist als die 3-jährige Verjährungsfrist nach neuem Recht, Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.09.2009, Az.: 12 U 78/09, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht