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   KG, 13.10.1997 - 12 U 7883/96   

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KG, 13.10.1997 - 12 U 7883/96 (https://dejure.org/1997,36777)
KG, Entscheidung vom 13.10.1997 - 12 U 7883/96 (https://dejure.org/1997,36777)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 1997 - 12 U 7883/96 (https://dejure.org/1997,36777)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Im Allgemeinen wirken sich Leistungen aus einer betrieblichen Hinterbliebenenversorgung nicht im Wege der Vorteilsausgleichung mindernd auf Schadensersatzansprüche wegen entzogenen Unterhalts aus, weil solche Leistungen regelmäßig nicht dem Schädiger zugute kommen sollen, was schon die Begründung von Abtretungsverpflichtungen der Leistungsbezieher zum Ausdruck bringt (vgl. KG, Urteil vom 13. Oktober 1997 - 12 U 7883/96 - Rn. 74 [juris]; Jahnke aaO, Kap. 6 Rn. 822 ff.; offen Küppersbusch aaO, Rn. 425).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorrades auf einen bei guten

    Dies ist bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente jedenfalls dann anzunehmen, wenn diese - wie im vorliegenden Fall - erstmals aufgrund des schädigenden Ereignisses gezahlt wird, der Getötete bis zum Unfallzeitpunkt also noch im Erwerbsleben stand, und auch ein Arbeitsunfall bzw. sonst ein Zusammenhang des Unfalls mit der betrieblichen Tätigkeit des Getöteten nicht besteht (so auch OLG München NJW 1985, S. 564; Küppersbusch, a. a. O.; Röthel in Staudinger, BGB, Kommentar, 13. Bearb., § 844, Rn. 222; Wagner in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 844, Rn. 75; a. A. OLG Hamm r+s 1992, S. 413, allerdings ohne die Problematik zu erörtern; vgl. auch KG Urteil vom 13.10.1997, Az. 12 U 7883/96, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 400/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch einer Witwe wegen Wegfall häuslicher

    c) Der Anspruch der Witwe gegen den Schädiger auf Ersatz für die zum Familienunterhalt geleistete Mitarbeit ihres getöteten Ehemannes im Haushalt ist mit der Witwenrente sachlich kongruent im Sinne des § 116 SGB X und geht deshalb auf den Rentenversicherungsträger über (BGH NJW 1982, 1045, zu § 1542 RVO a. F.; OLG Frankfurt a. M. OLGR 1993, 65; KG, Urt. v. 13.10.1997 - 12 U 7883/96, juris Rn. 53, 64 ff.; Plagemann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 30 Rn. 30 Anm. 12; Kater in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht 75. Ergänzungslieferung 2012 § 116 SGB X Rn. 75, 137; jurisPK-SGB X/Peters-Lange, 1. Aufl. § 116 Rn. 24; König in Hentschel/König/Dauer, aaO; Spindler in Bamberger/Roth, aaO Rn. 41 Fn. 210; MünchKomm-BGB/Wagner, aaO Rn. 83 Fn. 318; Palandt/Grüneberg, aaO Vorb.
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