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   OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02   

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OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02 (https://dejure.org/2003,9820)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.09.2003 - 12 U 80/02 (https://dejure.org/2003,9820)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. September 2003 - 12 U 80/02 (https://dejure.org/2003,9820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen unterlassener Aufklärung über Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzantragstellung des Verkäufers; Vollstreckungsabwehrklage; Fristgerechte Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages; Täuschung durch Unterlassen oder Verschweigen ...

  • zvi-online.de

    BGB § 119 Abs. 2, §§ 123, 177, 178, 433
    Keine Aufklärungspflicht des Verkäufers einer Eigentumswohnung über gestellten Insolvenzantrag

  • Judicialis

    BGB §§ 119 ff; ; BGB § ... 119 Abs. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 142; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 177 Abs. 2; ; BGB § 178; ; BGB § 184 Abs. 2; ; BGB § 433; ; BGB § 433 Abs. 1; ; InsO § 9 Abs. 3; ; InsO § 23; ; InsO § 53; ; InsO § 55; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 795; ; ZPO § 797 Abs. 5

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 185/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Zahlungsunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Es besteht wegen der widerstreitenden Interessen keine Rechtspflicht für ein Verkäufer, den Käufer über alle - auch erheblichen - Umstände von sich aus umfassend aufzuklären, die für dessen Vertragsentschluss von Bedeutung sein können (BGH ZIP 2002, 853, 856).

    Eine Mitteilung kann vom Verkäufer nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung bei Vertragsverhandlungen, auch wenn die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, aber ebenfalls für solche Umstände erwartet werden, die nur dem Verkäufer bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind, etwa deshalb, weil sie den Vertragszweck vereiteln können (BGH NJW 1996, 451, 452; NJW 2001, 2163, 2164; ZIP 2002 853, 856; Erman/Palm, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 18; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 5b).

    Auch in diesem Fall wäre Voraussetzung eine Täuschung (vgl. nur BGH ZIP 2002, 853, 854), die aber gerade zu verneinen ist.

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Verkehrswesentlich ist die Eigenschaft einer Sache, wenn die Verhältnisse einen unmittelbaren Einfluss auf die Brauchbarkeit bzw. den Wert des Gegenstandes haben (BGHZ 16, 54, 57), hingegen fallen Eigenschaften außer Betracht, welche sich lediglich mittelbar auf die Bewertung der Sache auswirken.

    Letzteres trifft auf den Wert oder den Marktpreis zu, ebenso für die wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit beim Kauf einer Sache (BGHZ 16, 54, 57).

  • BGH, 27.10.1982 - VIII ZR 187/81

    Persönliche Inanspruchnahme eines Alleingesellschafters einer GmbH; Verletzung

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Zur Aufklärung einer wirtschaftlichen Bedrängnis besteht dann Veranlassung, wenn der Käufer vorleistet und der Verkäufer weiß, dass er die ihn treffenden begründeten Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann (vgl. BGH NJW 1983, 676, 677).

    Die Sachlage stellt sich damit anders da, als in den vom BGH in WM 1981, 792, 793 und in NJW 1983, 676, 677 entschiedenen Fällen, in denen eine Aufklärungspflicht angenommen wurde, weil zur Zeit des Vertragsschlusses der Käufer zur Erfüllung unvermögend war bzw. weil der Verkäufer bei Vorleistungspflicht des Käufers wusste, dass er seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen konnte.

  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Eine Mitteilung kann vom Verkäufer nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung bei Vertragsverhandlungen, auch wenn die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, aber ebenfalls für solche Umstände erwartet werden, die nur dem Verkäufer bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind, etwa deshalb, weil sie den Vertragszweck vereiteln können (BGH NJW 1996, 451, 452; NJW 2001, 2163, 2164; ZIP 2002 853, 856; Erman/Palm, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 18; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 5b).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Vielmehr muss der Grundsatz berücksichtigt werden, dass derjenige, der einen Vertrag schließt, sich selbst darüber zu vergewissern hat; es braucht daher nicht auf Umstände hingewiesen zu werden, von denen angenommen werden darf, der Vertragspartner werde nach ihnen fragen, falls er auf sie Wert legt (BGH NJW 1989, 763, 764; Münchener Kommentar/Kramer, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 18).
  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Soweit der Insolvenzverwalter nicht Erfüllung wählt, verbleibt es beim bisherigen Zustand: durch die Insolvenzeröffnung erlöschen die gegenseitigen Erfüllungsansprüche, aber nicht der Vertrag (BGH NJW 1992, 507, 508; BGHZ 129, 336, 338; 135, 25, 26; vgl. auch Münchener Kommentar zur InsO/Hefermehl, a.a.O., § 55 InsO, Rdz. 111).
  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZR 378/96

    Verbürgung für eine Firmendarlehen nach Gründung einer GmbH - Zahlung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Weiß der Verkäufer, dass dem Käufer die wahre Sachlage unbekannt geblieben ist, oder rechnet er damit und nimmt er es in Kauf, dass eine Unkenntnis des Käufers auf dessen Willensentschluss von Einfluss sein kann, ist in seinem Schweigen eine Täuschung des Vertragspartners zu sehen (BGH NJW-RR 1998, 1406).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Eine Mitteilung kann vom Verkäufer nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung bei Vertragsverhandlungen, auch wenn die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, aber ebenfalls für solche Umstände erwartet werden, die nur dem Verkäufer bekannt sind und von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für den Käufer von wesentlicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind, etwa deshalb, weil sie den Vertragszweck vereiteln können (BGH NJW 1996, 451, 452; NJW 2001, 2163, 2164; ZIP 2002 853, 856; Erman/Palm, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 18; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 5b).
  • BGH, 07.10.1991 - II ZR 194/90

    Aufklärungspflicht des erfahrenen gegenüber unerfahrenen, jungen Gesellschaftern

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Auch sind keine Anhaltspunkte für ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien ersichtlich - auch in einem solchen Fall, z.B. bei familiärer oder persönlicher Verbundenheit (BGH NJW 1992, 300, 302), langjähriger vertrauensvoller Geschäftsbeziehung oder einem Dauerschuldverhältnis mit engem persönlichen Kontakt (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 123 BGB, Rdz. 5c), kann eine Aufklärungspflicht bestehen.
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus OLG Köln, 19.09.2003 - 12 U 80/02
    Soweit der Insolvenzverwalter nicht Erfüllung wählt, verbleibt es beim bisherigen Zustand: durch die Insolvenzeröffnung erlöschen die gegenseitigen Erfüllungsansprüche, aber nicht der Vertrag (BGH NJW 1992, 507, 508; BGHZ 129, 336, 338; 135, 25, 26; vgl. auch Münchener Kommentar zur InsO/Hefermehl, a.a.O., § 55 InsO, Rdz. 111).
  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch

  • BGH, 27.05.1981 - V ZR 184/78
  • LG Saarbrücken, 14.09.2012 - 5 S 18/12

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung: Unterlassene

    In diesem Fall hätte der Käufer nach der Verkehrssitte eine entsprechende Aufklärung erwarten dürfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 04.04.2001, Az VIII ZR 33/00, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2003, Az 12 U 80/02, ZVI 2002, 459 - 462, zitiert nach juris Rn. 36).

    Zur Aufklärung über eine wirtschaftliche Bedrängnis des Verkäufers oder über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens besteht dann Veranlassung, wenn der Verkäufer weiß, dass er ihn treffende Verpflichtungen nicht erfüllen kann (vgl. dazu OLG Köln , Urteil vom 19.09.2003, Az 12 U 80/02, ZVI 2002, 459 - 462, zitiert nach juris Rn. 36).

    In diesem Fall hätte der Beklagte nach der Verkehrssitte eine entsprechende Aufklärung erwarten dürfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 04.04.2001, Az VIII ZR 33/00, zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2003, Az 12 U 80/02, ZVI 2002, 459 - 462, zitiert nach juris Rn. 36).

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