Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 07.05.1981

Rechtsprechung
   KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80   

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KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80 (https://dejure.org/1980,2022)
KG, Entscheidung vom 05.05.1980 - 12 U 80/80 (https://dejure.org/1980,2022)
KG, Entscheidung vom 05. Mai 1980 - 12 U 80/80 (https://dejure.org/1980,2022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der anzuwendenden Rechtsordnung hinsichtlich der Haftung aus Kraftverkehrsunfällen im Ausland; Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung deutschen Haftungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1162
  • MDR 1981, 318
  • VersR 1981, 839
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 97/70

    Anwendung deutschen Rechts bei einem Verkehrsunfall unter Ausländern

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Dies gilt auch für den gegen die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des Beklagten zu 1) nach § 3 PflVG gerichteten Direktanspruch, weil sich dieser ebenfalls aufgrund Schuldbeitritts als Anspruch mit deliktischem Charakter darstellt, es also nicht um eine gegebenenfalls anderen Regelungen unterliegende versicherungsrechtliche Frage geht (BGH NJW 1972, 387 = VersR 1972, 255; NJW 1974, 495 = LM EGBGB Art. 12 Nr. 13 ; LM a.a.O., Nr. 14 = NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99).

    Die verkehrsrechtliche Beurteilung des Unfalls unterliegt dem Recht des Tatorts, also bulgarischem Recht (vgl. BGH NJW 1972, 387 = VersR 1972, 255).

    Von der auf das Recht des Deliktsorts verweisenden Grundregel des Art. 12 EGBGB bestehen Ausnahmen, und zwar in den Fällen, in denen ein vom Deliktsort abweichendes gemeinsames Personalstatut der Unfallbeteiligten gegeben ist und ihre Beziehungen zu diesem Ort nur zufälliger, vorübergehender Art sind (vgl. BGHZ 57, 265 = NJW 1972, 387 = MDR 1972, 315).

    Darauf beruht auch die Berücksichtigung des Aufenthalts bei der Anwendung des sich aus der VO vom 7. Dezember 1942 ergebenden Grundsatzes, der - wie ausgeführt bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt nicht Platz greift (BGHZ 57, 265 = NJW 1972, 387 = MDR 1972, 315), also - über den Wortlaut des § 1 Abs. 1 a.a.O. - einem mit der Staatsangehörigkeit gleichlaufenden gewöhnlichen Aufenthalt voraussetzt (Peuster VersR 1977, 795; Stoll, Festschrift für Kegel, 1977, S. 116).

  • BGH, 05.10.1976 - VI ZR 253/75

    Verkehrsunfall - Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer - Gemeinsamer

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Dies gilt auch für den gegen die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des Beklagten zu 1) nach § 3 PflVG gerichteten Direktanspruch, weil sich dieser ebenfalls aufgrund Schuldbeitritts als Anspruch mit deliktischem Charakter darstellt, es also nicht um eine gegebenenfalls anderen Regelungen unterliegende versicherungsrechtliche Frage geht (BGH NJW 1972, 387 = VersR 1972, 255; NJW 1974, 495 = LM EGBGB Art. 12 Nr. 13 ; LM a.a.O., Nr. 14 = NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99).

    Dem gleichen Recht folgt die Beurteilung der Frage, ob dem Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers ein Direktanspruch zusteht, weil es hierbei - wie ausgeführt - um einen dem Deliktsrecht zuzurechnenden Anspruch geht (vgl. BGH NJW 1974, 495 = LM EGBGB Art. 12 Nr. 13 ; BGH NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99 = LM Art. 12 EGBGB Nr. 14).

    Der Bundesgerichtshof (LM EGBGB Art. 12 Nr. 14 = NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99 = VersR 1977, 56) hat demgegenüber in diesem Fall das Recht des Tatorts für anwendbar gehalten, weil trotz Gemeinsamkeit von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt des Geschädigten und Schädigers im Bereich einer anderen Rechtsordnung die Staatsangehörigkeit eines von ihnen auf das am Tatort geltende Recht verweise.

  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 25/72

    Umfang des Deckungsschutzes aufgrund der internationalen Versicherungskarte

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Dies gilt auch für den gegen die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherer des Beklagten zu 1) nach § 3 PflVG gerichteten Direktanspruch, weil sich dieser ebenfalls aufgrund Schuldbeitritts als Anspruch mit deliktischem Charakter darstellt, es also nicht um eine gegebenenfalls anderen Regelungen unterliegende versicherungsrechtliche Frage geht (BGH NJW 1972, 387 = VersR 1972, 255; NJW 1974, 495 = LM EGBGB Art. 12 Nr. 13 ; LM a.a.O., Nr. 14 = NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99).

    Dem gleichen Recht folgt die Beurteilung der Frage, ob dem Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers ein Direktanspruch zusteht, weil es hierbei - wie ausgeführt - um einen dem Deliktsrecht zuzurechnenden Anspruch geht (vgl. BGH NJW 1974, 495 = LM EGBGB Art. 12 Nr. 13 ; BGH NJW 1977, 496 = MDR 1977, 215 = JZ 1977, 99 = LM Art. 12 EGBGB Nr. 14).

  • KG, 31.01.1974 - 12 U 395/73

    Verkehrsunfall; Türkei; Türkisch; Türke; Deutscher; Zulassung; Fahrzeug

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Diese Ausnahmen gehen zurück auf die fortgeltende (vgl. BGHZ 34, 222; Senat in VersR 1974, 1086 = DAR 1974, 127) Verordnung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets vom 7. Dezember 1942 (RGBl. I S. 706) zurück.
  • BGH, 17.01.1961 - VI ZR 74/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Bei der Schadensabwägung nach § 17 StVG können nur erwiesene Umstände berücksichtigt werden (BGH VersR 1963, 285; 1961, 234).
  • BGH, 02.02.1961 - II ZR 163/59

    Zusammenstoß deutscher Schiffe im Ausland

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Diese Ausnahmen gehen zurück auf die fortgeltende (vgl. BGHZ 34, 222; Senat in VersR 1974, 1086 = DAR 1974, 127) Verordnung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets vom 7. Dezember 1942 (RGBl. I S. 706) zurück.
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 35/62

    Haftungsverteilung bei tödlichem Unfall mit einem Fußgänger nachts auf der

    Auszug aus KG, 05.05.1980 - 12 U 80/80
    Bei der Schadensabwägung nach § 17 StVG können nur erwiesene Umstände berücksichtigt werden (BGH VersR 1963, 285; 1961, 234).
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   OLG Karlsruhe, 07.05.1981 - 12 U 80/80   

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