Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 28.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 81/06   

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https://dejure.org/2008,9915
OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 81/06 (https://dejure.org/2008,9915)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2008 - 12 U 81/06 (https://dejure.org/2008,9915)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 12 U 81/06 (https://dejure.org/2008,9915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislastumkehr zugunsten eines Geschädigten bei grobem Behandlungsfehler; Eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse als grober Behandlungsfehler; Manifestationen eines neurologischen Defizites (DIND) in ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO §§ 517 ff.; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang und Höhe für Schmerzensgeld bei postoperativem Behandlungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Ärztliche Dokumentationspflichten: Das Ende der Fahnenstange

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verspätete Verlegung auf Intensivstation ist grober Behandlungsfehler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 48/91

    Aufklärung über Mißerfolgsrisiko und psychische Beschwerden bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 81/06
    Erklärungen einer Partei nach § 141 ZPO dürfen zwar nicht als Beweismittel verwertet werden, der Tatrichter ist jedoch nicht gehindert, sie im Rahmen der Beweiswürdigung zu verwerten (vgl. BGH NJW-RR 1998, 471; BGJ NJW 1992, 1558, 1559).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99

    Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 81/06
    Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen wird und dadurch ein Fehler begangen wird, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint (vgl. BGH VersR 2001, 1116 m.w.N.; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. B 252).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 81/06
    Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
  • LG Coburg, 14.04.2009 - 14 O 402/05

    Arzthaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter

    Für die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers für die Arbeitsunfähigkeit und den daraus resultierenden Vermögensschaden bleibt es hingegen bei der Beweislast der Klägerin mit dem geringeren Beweismaß des § 287 ZPO (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.5.2008, Gz. 12 U 81/06).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.06.2006 - 12 U 81/06   

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https://dejure.org/2006,37119
OLG Dresden, 28.06.2006 - 12 U 81/06 (https://dejure.org/2006,37119)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.06.2006 - 12 U 81/06 (https://dejure.org/2006,37119)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 12 U 81/06 (https://dejure.org/2006,37119)
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