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   OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02   

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OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02 (https://dejure.org/2003,5203)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.09.2003 - 12 U 823/02 (https://dejure.org/2003,5203)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. September 2003 - 12 U 823/02 (https://dejure.org/2003,5203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung des Berufungsgerichtes an die Tatsachenfeststellung der Vorinstanz; Angriff der Beweiswürdigung in einem Berufungsverfahren; Eigentum an einem Sparguthaben durch Eigentum am Sparbuch; Pflicht zur Parteivernehmung aus dem Grundsatz der Waffengleichheit; ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 516; ; BGB § 518; ; BGB § 666; ; BGB § 929; ; BGB § 952 Abs. 2; ; BGB § 985; ; BGB § 1006 Abs. 1; ; BGB § 1922; ; BGB § 2301; ; BGB § 2301 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 448; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Vollmacht, um über Bargeld und Sparkonten in Form von einer Schenkung zu verfügen, die von der Erblasserin im Anschluss an ein Testament erteilt wurde und sich auf Teile der im Testament erwähnten und verteilten Erbmasse erstrecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sparbuch - Beweislast bei angeblicher Schenkung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
    So lag der in BGH JZ 2000, 568 ff. entschiedene Fall, in dem zusätzlich zur behaupteten Sparbuchschenkung auch nachtäglich objektivierbare Überweisungen des späteren Erblassers an den angeblichen Schenkungsempfänger vorlagen, die indiziell auf einen Schenkungswillen des Erblassers schließen ließen.

    c) Daran ändert auch ein abweichender Ansatz zur Beweislastverteilung bei Schenkungseinwänden gegen Bereicherungsklagen durch den X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 18. Mai 1999 - X ZR 158/97 - nichts (BGH JZ 2000, 568 f. mit abl. Anm. Böhr NJW 2001, 2059 ff.; Schiemann JZ 2000, 570 ff.; Wacke ZZP 114 [2001], 77 ff.).

    Der Bundesgerichthof hat im genannten Urteil auch hervorgehoben, dass die Eigentumslage für seine Entscheidung gerade keine Rolle spiele (JZ 2000, 568, 569 unter 2.f.).

    Zivilsenats (NJW 1986, 2107, 2108) und X. Zivilsenats (JZ 2000, 568 ff.) verschiedene Ansätze gewählt.

    Die auf einen Bereicherungsanspruch und den Schenkungseinwand hiergegen bezogene Entscheidung des X. Zivilsenats hat Fälle, in denen die Eigentumslage von Bedeutung ist, ausgegrenzt (JZ 2000, 568, 569).

  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 141/84

    Heilung einer formnichtigen Versprechensschenkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
    Für eine schenkweise erfolgte Abtretung der Sparforderungen trägt der Schenkungsempfänger die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH Urt. vom 5. März 1986 - IVa 141/84 -, NJW 1986, 2107, 2108; Staudinger/Cremer, BGB, 13. Bearb., § 516 Rn. 113).

    Zivilsenats (NJW 1986, 2107, 2108) herangezogen wurde.

    Zivilsenats (NJW 1986, 2107, 2108) und X. Zivilsenats (JZ 2000, 568 ff.) verschiedene Ansätze gewählt.

  • BGH, 15.03.1972 - IV ZR 131/70

    Nacherbe - Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
    Bei Anwendung der Grundsätze besteht ein Auskunftsanspruch allerdings dann nicht, wenn sich der Berechtigte Kenntnis über den Wert auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BGHZ 58, 237, 239).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2002 - 7 U 177/01

    Voraussetzungen einer Parteivernehmung über den Inhalt eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
    Eine andere Interpretation der Vorschriften über die Parteivernehmung ist auch nicht mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 MRK veranlasst (OLG Frankfurt OLG-Report Frankfurt 2003, 81 ff.).
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84

    Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
    Nach der Rechtsprechung besteht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Auskunftsanspruch, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, während dieser die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (vgl. BGH NJW 1986, 127, 128).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
    Es geht nämlich nicht um den Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs zwischen einer Partei und dem Vertreter der anderen Partei (dazu EGMR NJW 1995, 1413), sondern um das Gespräch zwischen einer Prozesspartei und einem Dritten.
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
    Ihr trägt § 448 ZPO ausreichend Rechnung, indem die Vorschrift dem Gericht dann, wenn nach dem Ergebnis der bisherigen Verhandlung und Beweisaufnahme eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung spricht (vgl. BGH NJW 1989, 3222, 3223) und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, unter Durchbrechung des Beibringungsgrundsatzes ein Mittel zur Gewinnung letzter Klarheit verschafft.
  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 291/01

    Erbauseinandersetzung bei Hausratsgegenständen und Sparkonten

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
    Die angebliche formlose Schenkung von Bar- und Buchgeld im Gesamtwert von knapp 130.000 DM kurz nach der Errichtung eines notariellen Testaments, mit dem der Beklagten nur ein Vermächtnis über 5.000 DM zugewendet werden sollte, und kurz bevor dieser eine Vollmacht zu Geldabhebungen von den Sparkonten der späteren Erblasserin mit deren ("meinen") Sparbüchern erteilt wurde, widerspricht so sehr dem äußeren Ablauf des Geschehens, dass die erforderliche Anfangswahrscheinlichkeit einer Schenkung (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2002, 1513 ff.) zu verneinen ist.
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
    In einem solchen Fall lässt sich eine vom sonstigen Beweisergebnis unabhängige Pflicht zur Parteivernehmung der selbst beweispflichtigen Beklagten nicht aus dem Grundsatz der Waffengleichheit herleiten (vgl. BGHZ 150, 334, 342).
  • OLG Nürnberg, 24.01.1990 - 9 U 2491/89

    Anspruch auf Herausgabe des Sparbuches nach § 985 BGB; Kontoinhaber und

    Auszug aus OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02
    Bei einer schenkweise erfolgten Abtretung der Sparforderungen würde gemäß § 952 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB das Eigentum an den Sparbüchern als Recht am Papier dem Recht aus dem Papier folgen (vgl. OLG Nürnberg WM 1990, 928, 929).
  • OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

  • OLG Köln, 23.12.2015 - 27 U 1/15

    Haftung des Verkäufers eines sogenannten Speed-Pedelec für Folgen eines Unfalls

    Bei einem Angriff auf die Beweiswürdigung müssen schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sich ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme förmlich gebietet (OLG Dresden NJW-RR 2003, 210; OLG Koblenz ZERB 2003, 381 f.).
  • LG Saarbrücken, 24.03.2011 - 2 O 97/10

    Anspruch auf Herausgabe zweier Sparbücher

    Die Beklagte, die für eine solche Abtretung darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 22.09.2003, Az.: 12 U 823/02, abgedruckt in NJW-Spezial 2004, 62 - zitiert nach juris), hat hierzu keinen konkreten, substantiierten Vortrag gehalten.
  • LG Stade, 02.06.2008 - 1 S 25/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden, mit

    Eine andere Interpretation der Vorschriften über die Parteivernehmung ist auch nicht mit Blick auf Art. 6 I MRK veranlasst (OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 2003, 81 sowie OLG Koblenz, NJOZ 2004, 378, 383).
  • LG Köln, 06.03.2008 - 13 S 368/07

    Zweifel an der Richtigkeit einer Beweiswürdigung; Darlegungsanforderungen an ein

    Bei einem Angriff auf die Beweiswürdigung müssen schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sich ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme förmlich gebietet (OLG Dresden, NJW-RR 2003, 210; OLG Koblenz, ZERB 2003, 381 f.).
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