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   OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04   

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https://dejure.org/2004,8048
OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04 (https://dejure.org/2004,8048)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.04.2004 - 12 U 83/04 (https://dejure.org/2004,8048)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. April 2004 - 12 U 83/04 (https://dejure.org/2004,8048)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld bei Eintritt einer Gesundheitsverletzung bei Durchführung eines Fallschirm-Tandemsprung; Luftfrachtführer als richtiger Anspruchsgegner nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG); Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines ...

  • Judicialis

    LuftVG § 48; ; LuftVG § 49a; ; BGB § 276 Abs. 2

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Luftbeförderungsvertrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    LuftVG § 48; LuftVG § 49 a; BGB § 276 Abs. 2
    Haftungsbeschränkung des § 48 Abs. 2 LuftVG gilt auch für die Haftung der Leute des Luftfrachtführers

  • pilotundrecht.de PDF

    Vereinsmitglied ist grds. kein Luftfrachtführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LuftVG § 48; LuftVG § 49a; BGB § 276 Abs. 2
    Zur Haftungsbeschränkung der Leute des Luftfrachtführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 697
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (Senat VersR 1993, 1096; BGH VersR 2003, 364; BGH VersR 1997, 351).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (Senat VersR 1993, 1096; BGH VersR 2003, 364; BGH VersR 1997, 351).
  • BGH, 06.10.1981 - VI ZR 112/80

    Ersatzklage eines belgischen Krankenversicherers gegen den beklagten Piloten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Die vom Gesetzgeber festgesetzte Haftungsbegrenzung für den Luftfrachtführer wäre zudem in nicht unbeachtlichem Umfang aufgehoben, wenn seine Leute in Ausführung ihrer Verrichtungen schon bei einfachem Verschulden dem Grunde nach haften würden, da diese in zahlreichen Fällen nach den Grundsätzen der gefahrgeneigten Arbeit vom Luftfrachtführer Freistellung von ihren Schadensersatzverpflichtungen verlangen könnten (vgl. auch BGH VersR 1982, 44).
  • BGH, 05.07.1983 - VI ZR 289/81

    Haftung eines Luftsportvereins als Luftfrachtführer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Luftfrachtführer ist nur derjenige, der sich durch Vertrag im eigenen Namen verpflichtet, Personen oder Gepäck auf dem Luftweg zu befördern (BGHZ 88, 70; Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, § 44 Rdn.12).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Das darf bei der Auslegung nicht unberücksichtigt bleiben (BGH VersR 1989, 522).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1992 - 12 U 16/92

    Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Zigarette; Rauchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (Senat VersR 1993, 1096; BGH VersR 2003, 364; BGH VersR 1997, 351).
  • OLG Hamm, 23.12.1985 - 20 W 55/85

    Fahrlässiger Versicherungsfall in der Feuerversicherung; Trennschleifgerät;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Selbst im Hinblick auf die individuellen Fähigkeiten des Beklagten und in Anbetracht des Umstands, dass von ihm als Tandemführer ruhiges und besonnenes Verhalten verlangt werden konnte, kann sein Fehlverhalten nicht als subjektiv unentschuldbar angesehen werden, sondern erklärt sich aus den besonderen Umständen der bedrängten Lage (vgl. auch OLG Hamm VersR 1987, 654).
  • LG Heilbronn, 24.10.1995 - 3 O 2648/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Zu den - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht zum Zuge kommenden - Beschränkungen der Haftung nach §§ 44 ff LuftVG zählt auch der Ausschluss des Ersatzes immaterieller Schäden (OLG Hamm ZLW 2002, 111; LG Heilbronn NJWE-VHR 1996, 199; Giemulla, a.a.O. § 48 Rdn.10; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl, Kap. 29 Rdn. 52).
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