Rechtsprechung
   KG, 27.02.2003 - 12 U 8408/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10565
KG, 27.02.2003 - 12 U 8408/00 (https://dejure.org/2003,10565)
KG, Entscheidung vom 27.02.2003 - 12 U 8408/00 (https://dejure.org/2003,10565)
KG, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 12 U 8408/00 (https://dejure.org/2003,10565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls; Voraussetzungen für die Gewährung von Schmerzensgeld; Inanspruchnahme des Fahrzeughalters; Nachweispflichten des Geschädigten in Bezug auf den Kausalzusammenhang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis einer HWS-Verletzung bei geringer kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus KG, 27.02.2003 - 12 U 8408/00
    Ihm obliegt es, diesen Anschein durch Darlegung und Beweis pflichtgemäßen Verhaltens zu erschüttern (vgl. KG, KGR 2001, 93).
  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Auszug aus KG, 27.02.2003 - 12 U 8408/00
    Dies gilt nach Auffassung des Senats jedoch nicht für Auffahrunfälle mit einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges im Bereich von bis zu 15 km/h (vgl. zu den Einzelheiten Senat, NJW 2000, 877 = KGR 2000, 81).
  • BGH, 17.09.2013 - VI ZR 95/13

    Ersatz von Arztkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlicher Nachweis einer

    Die Aufwendungen für den Arzt und für die von ihm aufgrund seiner Verdachtsdiagnose eingeleiteten Maßnahmen und auch die Kosten eines von ihm ausgestellten Attestes, das der Geschädigte zur Durchsetzung seiner Ersatzansprüche wegen der vermeintlich erlittenen Personenschäden verwenden will, sind nur entschädigungspflichtig, wenn die angenommene unfallbedingte Körper- oder Gesundheitsverletzung tatsächlich verifiziert wird (teilweise anders KG, NZV 03, 281), weil nur sie und nicht schon der Unfall als solcher gesetzlicher Anknüpfungspunkt für die Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB ist (OLG Hamm, r+s 2003, 434, 436 ff.; AG Nettetal, SP 2007, 211; AG Bottrop, SP 2008, 147 f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2012 - 1 U 149/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der Tür

    Jedoch können im Rahmen dieser Abwägung zu Lasten einer Partei nur solche unfallursächlichen Tatsachen berücksichtigt werden, die zugestanden, unstreitig oder erwiesen sind (BGH NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 08.10.2011, Az.: I - 1 U 17/11; KG Berlin NZV 2003, 281).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Hierfür spricht bereits ein Anscheinsbeweis, weil die Kollision bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von mehr als 15 km/h erfolgt ist (KG NJW 2000, 877 [Revision vom BGH durch Beschl. v. 23.05.2000 - VI ZR 378/99 nicht angenommen]; NZV 2003, 281; 2004, 460; 2005, 470).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Insofern sind hinsichtlich der Frage des Vorliegens einer verkehrsunfallursächlichen HWS-Verletzung ärztliche Bescheinigung/Atteste vom Unfalltag - oder unmittelbar danach - über diese Verletzungen aber nicht uneingeschränkt ein entscheidendes Gewicht beizumessen und hängt die Bewertung einer solchen ärztlichen Bescheinigung zur HWS im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung stets von den Umständen des Einzelfalles ab ( BGH , VersR 2008, Seiten 1126 ff. = NJW 2008, Seiten 2845 f. = Schaden-Praxis 2008, Seiten 321 ff. = r + s 2008, Seiten 397 ff. = MDR 2008, Seiten 1093 f. = DAR 2008, Seiten 587 f.; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 ff. = VersR 2002, Seiten 992 ff.; KG Berlin , NZV 2003, Seite 281; KG Berlin , DAR 2005, Seiten 621 f. = NZV 2005, Seiten 470 f.; OLG Karlsruhe , DAR 2001, Seite 509 = NZV 2001, Seite 511; OLG München , r + s 2002, Seite 370; LG Saarbrücken , Urteil vom 20.06.2008, Az.: 13 S 43/08; Michael Frhr.

    Der nach einem Unfall behandelte Arzt erstellt aber naturgemäß seine Diagnose in der Regel aufgrund der Angaben des Patienten, und zwar auch dann, wenn er diese nicht verifizieren kann ( KG Berlin , NZV 2003, Seite 281; KG Berlin , NZV 2005, Seiten 470 ff. = DAR 2005, Seiten 621 ff.; Michael Frhr. v. Hadeln/Karl-Heinz Zuleger , NZV 2004, Seiten 273 ff. ).

    Ein solcher (zudem widerlegbarer ) Anscheinsbeweis könnte bei einer HWS-Distorsion somit nur dann ggf. angenommen werden, wenn bei einem Heck - Aufprall eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von mindestens 15 km/h von der Klägerseite bewiesen worden wäre ( KG Berlin , NJW 2000, Seite 877; KG Berlin , NZV 2003, Seite 281; KG Berlin , NZV 2005, Seiten 470 f. = DAR 2005, Seiten 621 f. = VRS Band 109, Seiten 5 ff. ; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 146 f.; KG Berlin , NZV 2006, Seiten 145 f. = VersR 2006, Seiten 1233 f. ).

    Es stellt nämlich eine sachgerechte Reaktion und damit einen adäquat kausalen Schaden dar, dass diese Zeugin R. S. aufgrund des nicht unerheblichen Verkehrsunfalls zunächst ärztlichen Rat gesucht hat ( KG Berlin , KG-Report 2003, Seiten 156 f. = NZV 2003, Seite 281 = VRS Band 105 [2003], Seiten 94 ff. ), so dass insofern zwar nicht etwaig angefallene Therapie- bzw. Behandlungs- Kosten durch den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung - mithin hier durch die Beklagten - zu erstatten sind, jedoch dessen ungeachtet doch die insoweit notwendig entstandenen medizinische Transport- , Befunderhebungs- und Diagnose- Kosten.

  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Insofern ist hinsichtlich der Frage des Vorliegens einer verkehrsunfallursächlichen posttraumatischer Belastungsstörungen im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung auch stets auf die Umständen des Einzelfalles abzustellen ( BGH , VersR 2008, Seiten 1126 ff. = NJW 2008, Seiten 2845 f.; KG Berlin , NZV 2003, Seite 281; KG Berlin , DAR 2005, Seiten 621 f. = NZV 2005, Seiten 470 f.; OLG München , r + s 2002, Seite 370; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 ff. = VersR 2002, Seiten 992 ff.; OLG Karlsruhe , DAR 2001, Seite 509 = NZV 2001, Seite 511; OLG Hamm , r + s 2001, Seiten 62 ff. = VersR 2002, Seiten 78 f.; LG Saarbrücken , Urteil vom 20.06.2008, Az.: 13 S 43/08; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: N ZV 2011, Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.
  • KG, 12.02.2004 - 12 U 219/02

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Beweis für streitige unfallbedingte HWS- und

    Dieser könnte nur dann angenommen werden, wenn eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von über 15 km/h bewiesen wäre (Senat NJW 2000, 877; Revision nicht angenommen: BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - VI ZR 378/99-; vgl. auch Senat, NZV 2003, 281, ständige Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 6 U 99/02

    Personenschaden - Heilungskosten-Ersatz; kein Ersatz vorsorglicher Fahrt-,

    Die Aufwendungen für den Arzt und für die von ihm aufgrund seiner Verdachtsdiagnose eingeleiteten Maßnahmen und auch die Kosten eines von ihm ausgestellten Attestes, das der Geschädigte zur Durchsetzung seiner Ersatzansprüche wegen der vermeintlich erlittenen Personenschäden verwenden will, sind aber nur entschädigungspflichtig, wenn die angenommene unfallbedingte Körper- oder Gesundheitsverletzung tatsächlich verifiziert wird (teilweise anders KG, NZV 03, 281), weil sie und nicht schon der Unfall als solcher gesetzlicher Anknüpfungspunkt für die Haftung gem. § 7 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB ist.
  • KG, 16.11.2006 - 22 U 267/04

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nachweis einer unfallbedingten HWS-Verletzung

    Denn nach dem zur Frage der Geschwindigkeitsänderung des Polizeifahrzeuges überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Dnnnn vom 27. August 2003, das insoweit vom Kläger mit der Berufung auch nicht angegriffen wird und dem sich der Senat insoweit anschließt, beträgt die anhand der Auswertung des in dem Polizeifahrzeug befindlichen Unfalldatenschreibers ermittelte, durch den Anstoß verursachte Geschwindigkeitsänderung des Polizeifahrzeuges aufgerundet lediglich 7 km/h. Bei einer derart geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von weniger als 15 km/h ist die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt einer durch den Aufprall hervorgerufenen Verletzung der Halswirbelsäule jedoch allenfalls sehr gering, so dass hier nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts kein Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Unfall eine HWS-Verletzung hervorgerufen hat (vgl. etwa nur KG Urteil vom 21.10.1999 - 12 U 8303/95 - KGR Berlin 2000, 81 und NJW 2000, 877; KG Urteil vom 27.02.2003 - 12 U 8408/00 - KGR Berlin 2003, 156 und NZV 2003, 281 m. zahlreichen w. N).

    Der Senat teilt nicht die in der Entscheidung des 12. Zivilsenats des Kammergerichts in seinem Urteil vom 27. Februar 2003 - 12 U 8408/00 - , a.a.O., vertretene Auffassung, nach der dem gerade nicht Verletzten aufgrund der ärztlichen Diagnose ein Anspruch auf Ersatz seiner materiellen Schäden und Fahrtkosten zu Ärzten u.s.w. zustehen soll.

  • LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Das Landgericht Verden begründet diese Rechtsprechung mit einem Verweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 27.03.2003, Az.: 12 U 8408/00 (NZV 2003, 281), in welcher dieses dem Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz für die Fahrtkosten zu Ärzten unabhängig vom tatsächlichen Vorliegen einer HWS-Erkrankung zusprach.
  • KG, 19.09.2005 - 12 U 288/01

    Beweiserhebung: Beweismaß bei Behauptung einer unfallbedingten

    Dieser könnte nur dann angenommen werden, wenn bei einem Heckaufprall eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von über 15 km/h bewiesen wäre (KG v. 21.10.1999 - 12 U 8303/95, KGReport Berlin 2000, 81 = NJW 2000, 877; Revision nicht angenommen: BGH, Beschl. v. 23.5.2000 - VI ZR 378/99; vgl. auch KG NZV 2003, 281, st. Rspr.).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 285/03

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 1 U 127/11

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge

  • KG, 09.05.2005 - 12 U 14/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 1 U 167/11

    Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall aufgrund eines Wendemanövers

  • LG Verden, 29.10.2003 - 2 S 222/03

    Anspruch auf Verdienstausfall nach ärztlicher Krankschreibung; Erfordernis des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht