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   KG, 12.11.1973 - 12 U 873/73   

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https://dejure.org/1973,7005
KG, 12.11.1973 - 12 U 873/73 (https://dejure.org/1973,7005)
KG, Entscheidung vom 12.11.1973 - 12 U 873/73 (https://dejure.org/1973,7005)
KG, Entscheidung vom 12. November 1973 - 12 U 873/73 (https://dejure.org/1973,7005)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorfahrtstraße; Kolonne; Lücke; Nebenstraße; Geschwindigkeit; Unaufmerksamkeit; Mitverschulden; Mithaftung

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 370
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Diese Rechtsprechung besagt, daß der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie vom Querverkehr benutzt werden (BGH VersR 1969, 756; KG, NZV 1996, 365; NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143).
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91

    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

    Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, verstößt gegen § 1 StVO (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1974, 370; 1975, 524 ).

    In sog. Lückenfällen hat nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel der die Lücke benutzende Verkehrsteilnehmer 3/4 des Schadens zu tragen, wobei dem Umstand Rechnung getragen wird, daß er die Vorfahrt des fließenden Verkehrs mißachtet; der an einer Kolonne vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer trägt 1/4 des Schadens (KG VersR 1974, 370, 371; 1975, 524, 525; DAR 1976, 299, 300; KG, Urteil vom 12. März 1984 - 12 U 4015/83 -); Besonderheiten im konkreten Einzelfall können zu einer anderen Quotierung führen.

  • OLG Rostock, 19.02.2010 - 5 U 124/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Fahrzeugkolonne überholenden

    Wer eine wartende Kfz-Schlange überholt, muss für den Querverkehr freigelassene Lücken an Kreuzungen und Einmündungen beachten und dort mit Querverkehr rechnen (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., Rdn. 41 zu § 5 StVO m.w.N.; BayObLG NJW 1965, 1341; KG, Urteil vom 12.11.1973, 12 U 873/73; BGH VersR 1969, 756; OLG Koblenz VersR 1981 1136; OLG Hamm NZV 1992, 238; AG Siegburg Schadenpraxis 1998, 48; LG Neuruppin Schadenpraxis 1997, 460).
  • KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem

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  • KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke aus einer

    Diese Rechtsprechung besagt, daß sich der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie von Querverkehr benutzt werden (KG, NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143; zuletzt Urteil vom 9. Oktober 1995 - 12 U 2550/94 -.
  • LG Köln, 08.07.2008 - 8 O 15/08

    Haftungsverteilung bei einem Lückenunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung

    Bei dieser Sachlage erscheint eine Quotelung von 75%-25% angemessen (vgl. KG, Urt. vom 18.12.1975 - 22 U 1701/75 - DAR 1976, 296; KG, Urt. vom 12.11.1973 - 12 U 873/73 - VersR 1974, 370).
  • LG Duisburg, 11.01.1990 - 5 S 191/89

    Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall bzw. "Lückenfall"; Unterbliebene

    So steht der vom Kammergericht vertretenen Ansicht, wonach derjenige, der bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten muss, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke fahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (vgl. dazu: KG VersR 1974, 370 f. und vor allem KG VersR 1977, 157 f. m.w.N.), die Meinung des Oberlandesgerichts Köln gegenüber, nach der ein Kraftfahrer, der im dichten Verkehr an einer längeren haltenden Kolonne links außen vorbeifährt, nicht verpflichtet ist, auf größre Lücken, die innerhalb der Kolonne freigelassen sind, zu achten und vor ihnen die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs herabzusetzen (vgl. OLG Köln VersR 1973, 1074 ff.).
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