Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 12 U 9/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kaskoentschädigung: Wegfall der Leistungspflicht wegen Verletzung einer Aufklärungsobliegenheit bei Angaben ins Blaue hinein
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf die Gewährung von Leistungen aus einer Fahrzeugvollversicherung wegen eines Unfallschadens; Ausschluss der Leistungspflicht einer Kaskoversicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Grob fahrlässige Herbeiführung eines ...
- Judicialis
VVG § 6; ; AKB § 7
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 7; VVG § 6
Angaben gegenüber dem Versicherer "ins Blaue hinein" stellen eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit dar - RA Kotz
Kaskoversicherung - Aufklärungsobliegenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 6; AKB § 7
Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers bei billiger Inkaufnahme von Falschangaben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Falschangaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Aufklärungspflichtverletzung durch Angaben "ins Blaue hinein"
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall mit Geschäftsfahrzeug - Geschäftsfrau macht zum Vorsteuerabzug in der Schadenanzeige falsche Angaben: kein Versicherungsschutz
- kfz-expert.de (Zusammenfassung)
Leistungsfreiheit der Versicherung bei Schadensangaben ins Blaue hinein durch den Versicherungsnehmer
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kfz-Kaskoversicherung - Verletzung der Aufklärungsobliegenheit: Angaben "ins Blaue" und Vorsteuerabzugsberechtigung
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 20.12.2006 - 5 O 125/05
- OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 12 U 9/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 44
- MDR 2008, 684
- VersR 2008, 250
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 12 U 9/07
Steht - wie hier - der objektive Tatbestand einer nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden Obliegenheit fest, so muss der Versicherungsnehmer den Beweis dafür erbringen, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat (BGH VersR 1999, 1004), denn der Vorsatz wird gesetzlich vermutet (BGH VersR 2002, 173;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdn. 121). - BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92
Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 12 U 9/07
Darüber hinaus muss der Versicherungsnehmer darüber belehrt worden sein, dass selbst folgenlos gebliebene Obliegenheitsverletzungen zur vollen Leistungsfreiheit des Versicherers führen (BGH VersR 1993, 828). - BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82
Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 12 U 9/07
Damit hat sie die Angaben - schon nach ihrer Darstellung - bewusst und für den Versicherer nicht erkennbar ins Blaue hinein gemacht und Falschangaben billigend in Kauf genommen (vgl. auch BGHZ 87, 112 unter I 1 m.w.N.;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 16, 17 Rn. 30).
- BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98
Vermutetes Verschulden hinsichtlich einer Obliegenheitsverletzung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 12 U 9/07
Steht - wie hier - der objektive Tatbestand einer nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden Obliegenheit fest, so muss der Versicherungsnehmer den Beweis dafür erbringen, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat (BGH VersR 1999, 1004), denn der Vorsatz wird gesetzlich vermutet (BGH VersR 2002, 173;… Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rdn. 121). - BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 12 U 9/07
Nach der Relevanzrechtsprechung, die auch für die Fahrzeugversicherung gilt, kann der Versicherer sich allerdings nur dann auf völlige Leistungsfreiheit berufen, wenn die vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht generell geeignet ist, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, wobei jedenfalls für das Fehlen des Letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist (BGH VersR 1984, 228). - BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68
Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2007 - 12 U 9/07
Auch insoweit trifft den Versicherer die Darlegungs- und Beweislast (BGH VersR 1969, 694).
- LG Saarbrücken, 18.10.2018 - 14 O 266/17
Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung
In diesem Fall läge der Arglistvorwurf jedenfalls zumindest darin, dass er sich der möglichen und zumutbaren Erkenntnis blindlings verschlossen und dies verschwiegen hätte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.10.2007, 12 U 9/07). - LSG Hessen, 07.04.2014 - L 9 U 121/11
Anerkennung und Entschädigung von Erkrankungen an der Lendenwirbelsäule als …
Am 18. Januar 2007 hat der Kläger Klage vor dem Sozialgericht Darmstadt (S 12 U 9/07) erhoben, die sich zugleich gegen eine weitere Entscheidung richtete, mit welcher die Anerkennung einer BK der Nr. 2102 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) abgelehnt worden war. - KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09
Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines …
Letztlich ist sowohl aus den Akten ersichtlich, als auch dem Senat bekannt (vgl. Beschluss vom 12. November 2007 - 12 U 9/07 - ), dass es sich hier um eine Unfallstelle handelt, an der es häufig zu Unfällen kommt, deren Hergang auf eine vorsätzliche Verursachung hindeutet.