Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 90/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Judicialis
VHB 84 § 5 Nr. 1a; ; VHB 84 § 10 Nr. 2; ; VHB 84 § 10 Nr. 3
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VHB 84 § 5 Nr. 1 a; VHB 84 § 10 Nr. 2; VHB 84 § 10 Nr. 3; BGB § 305 c
Einbruchmerkmale müssen innerhalb des Versicherungsorts vorliegen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Leistungsanspruch aus Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 2 (Kurzinformation)
Schaden im Sinne von § 10 Nr. 3 VHB 84
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 29.07.2003 - 4 O 189/03
- OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 90/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 245
- VersR 2004, 373
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 90/03
Damit ist nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen aus der Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, auf dessen Verständnismöglichkeiten es bei der Auslegung ankommt (vgl. BGHZ 123, 83, 85), das versicherte Risiko eindeutig begrenzt. - BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Befristung einer Leistungszusage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 90/03
Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass Risikobegrenzungs- oder Ausschlussklauseln eng auszulegen sind (vgl. BGH VersR 2003, 360 unter I 2 a m.w.N.). - OLG Frankfurt, 10.01.1986 - 25 U 125/84
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 90/03
Darüber hinaus haben derartige Spuren eine hinreichende Aussagekraft vor allem dann, wenn sie unmittelbar am Versicherungsort selbst zu finden sind (vgl. OLG Frankfurt VersR 1987, 706, 707). - OLG Saarbrücken, 27.10.1993 - 5 U 197/93
Umfang der gegen Einbruchdiebstahl versicherten Sachen; Beweispflicht eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 90/03
Ob etwas anderes gelten kann, wenn im selben Gebäude die Wohnbereiche mehrerer Versicherungsnehmer mit selbständigen Haushalten wegen freundschaftlicher oder familiärer Beziehungen üblicherweise nicht gegeneinander abgeschlossen werden (…vgl. Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, Anmerkung G II 5; OLG Saarbrücken VersR 1994, 720), bedarf keiner Entscheidung. - OLG Frankfurt, 02.07.1987 - 16 U 50/86
Einbruchdiebstahl; Einsteigen; Einbrechen; Penthouse-Wohnung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 90/03
Im Übrigen sprechen auf Seiten des Versicherers für die Lokalisierung nicht nur der Wegnahme, sondern auch der qualifizierten Merkmale des Diebstahls am Versicherungsort selbst - hier also der Wohnung - vernünftige Gründe der Risikobeurteilung und der Prämienkalkulation, die auch der Versicherungsnehmer respektieren muss (vgl. Martin, a. a. O. G II 8, 0LG Frankfurt VersR 1988, 820, 821).
- KG, 08.10.2013 - 6 U 88/13
Zum Nachweis des Einschleichens oder Sichverborgenhaltens bei einem behauptete …
Darauf ist die Risikobeurteilung des Versicherers, die auch die Begrenzung des subjektiven Risikos umfasst, und die entsprechende Prämienkalkulation bezogen (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2004, 373). - LG Köln, 07.04.2010 - 20 O 514/09
Voraussetzungen für die unverzügliche Ablieferung einer Stehlgutliste bei der …
Insoweit macht sich die Kammer die nachfolgend zitierten und überzeugenden Ausführungen des OLG Karlsruhe (VersR 2004, 373 f.) zu eigen:.
Rechtsprechung
OLG Naumburg, 08.06.2005 - 12 U 90/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von Restwerklohn für den Umbau und die Sanierung eines Wohnhauses und Geschäftshauses; Voraussetzungen des Leistungsverweigerungsrechts aus § 641 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Auslegung des Begriffs des werkvertraglichen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
§ 648a BGB: Präzise Nachfristsetzung erforderlich!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
§ 648a BGB: Präzise Nachfristsetzung erforderlich! (IBR 2006, 396)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 18.06.2003 - 10 O 2375/02
- OLG Naumburg, 08.06.2005 - 12 U 90/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98
Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB
Auszug aus OLG Naumburg, 08.06.2005 - 12 U 90/03
Vielmehr muss der Besteller dem Werkunternehmer mit seinem Mängelbeseitigungsverlangen unmissverständlich vor Augen führen, dass dieser bei fruchtlosem Fristablauf sein Recht auf Nachbesserung verliert und deshalb entscheiden muss, ob er sich dem Risiko von Minderungs-, Wandlungs- oder Schadensersatzansprüchen aussetzen oder die Mängel fristgerecht beheben will (BGHZ 142, 278, 282).Selbst wenn hierin eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung läge, die eine Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung als bloße Förmelei entbehrlich machen würde, würde in diesem Falle erst die Erklärung der Beklagten, Minderung, Wandlung oder Schadensersatz zu begehren, die gem. § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. erforderliche Erklärung ersetzen (BGHZ 142, 278).
- BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86
Ankündigung der Ersatzvornahme
Auszug aus OLG Naumburg, 08.06.2005 - 12 U 90/03
Der bloße Verweis auf die Rechtsfolgen des § 633 Abs. 3 BGB a. F. aber führt zu keinem Verlust des Mängelbeseitigungsrechts (BGH NJW 1987, 889, 890;… Urteil des Senats vom 26. April 2005, - 12 U 152/04 - Soergel-Teichmann, Rdn. 4 zu § 634 BGB a. F.). - BGH, 22.02.1971 - VII ZR 243/69
Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs gegenüber dem Werklohnanspruch des …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.06.2005 - 12 U 90/03
Unabhängig hiervon ist der Bauträger als Besteller zur Ausübung des auf dem Mängelbeseitigungsverlangens beruhenden Zurückbehaltungsrechts stets auch dann berechtigt, wenn er die Mängelrechte einem Dritten übertragen hat (BGHZ 55, 354; WM 1978, 951). - OLG Rostock, 01.04.2004 - 7 U 219/01
Vom Schuldner zu vertretendes Unmöglichwerden - Vergütungsanspruch bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.06.2005 - 12 U 90/03
Damit für den Besteller zweifelsfrei erkennbar wird, ob der Unternehmer wegen der unterbliebenen Sicherheitsleistung lediglich (zeitweilig) die Mängelbeseitigung verweigert oder die gesetzliche Fiktion des § 643 Satz 2 BGB auslösen will, muss dieser in letzterem Falle die Nachfrist mit einer ausdrücklichen Kündigungsandrohung oder einer sonstigen Erklärung verbinden, die erkennen lässt, dass die Aufhebung des Vertrags für die Zukunft nur noch vom fruchtlosem Fristablauf abhängt (so im Ergebnis auch OLG Rostock, OLGR 2005, 4). - BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76
Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …
Auszug aus OLG Naumburg, 08.06.2005 - 12 U 90/03
Zur Wirksamkeit einer derartigen Ermächtigung bedarf es keiner Rückabtretung der Mängelrechte (BGHZ 70, 389).