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   KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07   

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https://dejure.org/2008,3946
KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07 (https://dejure.org/2008,3946)
KG, Entscheidung vom 09.06.2008 - 12 U 90/07 (https://dejure.org/2008,3946)
KG, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 12 U 90/07 (https://dejure.org/2008,3946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschuldenszumessung bei einem Auffahrunfall zwischen zwei LKW durch starkes Abbremsen wegen eines auf die Autobahn einfahrenden PKW; Bewertung des Nichteinhaltens des gebotenen Sicherheitsabstandes durch den auffahrenden Lkw

  • Judicialis

    StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 18 Abs. 3; ; ZPO § 265 Abs. 2 S. 1; ; VVG § 67; ; VVG § 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Auffahren durch ein zu starkem Abbremsen gezwungenes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Autobahn: Einfahrender Pkw muss Rücksicht auf fließenden Verkehr nehmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall nach Behinderung an Autobahneinfahrt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Autobahn: Einfahrender Pkw muss Rücksicht auf fließenden Verkehr nehmen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Wer andere zum bremsen zwingt, muss zahlen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Wer andere zum bremsen zwingt, muss zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1269
  • NZV 2009, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn

    Auszug aus KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
    Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, das allein aus der Tatsache, dass es in örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Einfahren eines Verkehrsteilnehmers in die Bundesautobahn zu einem Unfall zwischen einem vorfahrtberechtigten Autobahnbenutzer und einem Dritten gekommen ist, von einem Anscheinsbeweis dahin auszugehen ist, dass dieser Unfall durch den Betrieb des Einfahrenden verursacht worden ist (Senat, Urteil vom 29. April 1999, - 12 U 1297/98 - , NZV 2000, 43; siehe auch BGH, Urteil vom 6. April 1992 - VI ZR 152/80 -, NJW 1982, 1595).
  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Auszug aus KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
    Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, das allein aus der Tatsache, dass es in örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Einfahren eines Verkehrsteilnehmers in die Bundesautobahn zu einem Unfall zwischen einem vorfahrtberechtigten Autobahnbenutzer und einem Dritten gekommen ist, von einem Anscheinsbeweis dahin auszugehen ist, dass dieser Unfall durch den Betrieb des Einfahrenden verursacht worden ist (Senat, Urteil vom 29. April 1999, - 12 U 1297/98 - , NZV 2000, 43; siehe auch BGH, Urteil vom 6. April 1992 - VI ZR 152/80 -, NJW 1982, 1595).
  • OLG Naumburg, 15.09.2006 - 10 U 16/06

    Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile an Kollision beim Einfädeln

    Auszug aus KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
    Für eine Zurechnung ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Fahrweise des in Anspruch genommenen oder eine von dem Betrieb seines Fahrzeugs typischerweise ausgehende Gefahr zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (OLG Naumburg, Urteil vom 15. September 2006 - 10 U 16/06 -, NZV 2008, 25).
  • KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung des in die Autobahn Einfahrenden

    Auszug aus KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
    Eine solche liegt vor, wenn der durchgehende Verkehr abbremsen muss und es ihm nicht gefahrlos möglich ist, auf den Überholstreifen auszuweichen (vgl. Senat, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 12 U 98/06 -).
  • OLG Koblenz, 18.01.1993 - 12 U 1821/91

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier LKW beim Auffahren auf die Autobahn

    Auszug aus KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07
    Der auf eine Bundesautobahn (BAB) einfahrende Kraftfahrer ist gegenüber dem durchfahrenden Verkehr grundsätzlich wartepflichtig und darf nur so fahren, dass er diesen nicht gefährdet oder behindert (OLG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 1993 - 12 U 182/91 -, VersR 1994, 361).
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