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   KG, 05.06.2000 - 12 U 9266/98   

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https://dejure.org/2000,18495
KG, 05.06.2000 - 12 U 9266/98 (https://dejure.org/2000,18495)
KG, Entscheidung vom 05.06.2000 - 12 U 9266/98 (https://dejure.org/2000,18495)
KG, Entscheidung vom 05. Juni 2000 - 12 U 9266/98 (https://dejure.org/2000,18495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Regulierung von Schäden aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem rechts unberechtigt auf einer Busspur fahrenden Fahrzeug

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 17.12.1990 - 12 U 960/90

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier parallel rechts abbiegender Fahrzeuge

    Auszug aus KG, 05.06.2000 - 12 U 9266/98
    In dem Urteil des Senats vom 17. Dezember 1990 (in NZV 1991, 194 f.) hat der Senat die volle Haftung des rechts abbiegenden Lkw-Fahrers gegenüber dem rechts von ihm befindlichen Pkw-Fahrer damit begründet, dass sich der abbiegende Lkw "entgegen der Regel des § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO nicht möglichst weit rechts eingeordnet hatte".

    Wäre es sodann im Rahmen des Abbiegevorgangs zum Unfall gekommen, so hätte nach der Rechtsprechung des Senats zum parallelen Rechtsabbiegen (NZV 1991, 194) die Klägerin im Zweifel den gesamten Schaden selbst tragen müssen.

  • KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Rechtsabbieger

    23 3. Zutreffend hat das Landgericht die Verteilung der Verschuldensanteile mit 1:2 zu Lasten des Klägers angenommen und insoweit zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 5. Juni 2000 - 12 U 9266/98 - KGR 2001, 244) verwiesen.
  • OLG Dresden, 25.06.2019 - 4 U 580/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

    Es ist mithin ausgeschlossen, dass es zu der Gemengelage mit zwei nebeneinander fahrenden Autos gekommen wäre, wenn der Zeuge W...... in der für sein Fahrzeug vorgesehenen Fahrspur geblieben wäre (vgl. LG Aachen, Urt. v. 05.03.2002 - 1 O 507/00, Rz. 14 nach juris; KG Berlin, Urt. v. 05.06.2000 - 12 U 9266/98, Rz. 4, 14, jeweils nach juris; LG Aachen, Urt. v. 05.03.2002, 1 O 507/00).

    Bei dieser Abwägung sind neben feststehenden, das heißt unstreitigen oder zugestandenen Tatsachen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen, wobei auch die Regeln des Anscheinsbeweises anzuwenden sind (KG Berlin, Urt. v. 05.06.2000, 12 U 9266/98, Rz. 4 - juris).

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