Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07   

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https://dejure.org/2008,4112
OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07 (https://dejure.org/2008,4112)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2008 - 12 U 94/07 (https://dejure.org/2008,4112)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 12 U 94/07 (https://dejure.org/2008,4112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung des Tierhalters bei einem Radfahrersturz infolge einer gefährlichen Annäherung eines Hundes auf eine Entfernung von 3 Metern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Sturzes durch die Annäherung eines Hundes verursachten Schrecks; Realisierung einer spezifischen Tiergefahr; Anforderungen an die der Verkehrssicherungspflicht genügende Sicherung eines Hundes bezüglich Entweichens; Vermutung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 291; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 833; ; BGB § 833 S. 2; ; SGB X § 116; ; HundehalterVO § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833 Satz 1; BGB § 833 Satz 2
    Tierhalterhaftung bei mittelbarer Schadensverursachung - Entlastungsbeweis beim Hütehund eines Schäfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrradunfall - unkontrolliertes Annähern eines ausgewachsenen Schäferhundes

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vor Schreck gestürzter Radler

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Hunde dürfen nicht auf Radfahrer zulaufen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Hund

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 170/98

    Haftung aufgrund spezifischer Tiergefahr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07
    Erforderlich ist hierzu, dass ein der tierischen Natur entsprechendes unberechenbares und selbständiges Verhalten vorliegt (BGH NJW-RR 2006, S. 813; NJW 1999, S. 3119; NJW 1976, S. 2130; std. Rspr.).

    Der Zurechnungszusammenhang ist auch nicht unterbrochen, wenn zwar das tierische Verhalten, das Auslöser für die Schreckreaktion gewesen ist, nicht mehr anhält, die Schrecksituation selbst aber noch nachwirkt (BGH NJW 1999, S. 3119, zum Sturz eines durch das Verhalten des Pferdes verunsicherten Reitanfängers, nachdem das Pferd bereits zum Stehen gekommen war; Belling/Eberl-Borges, a. a. O., Rn. 24; Spindler, a. a. O., Rn. 11).

  • OLG Nürnberg, 08.02.1991 - 6 U 2394/90

    Schmerzensgeld; Oberschenkelhalsbruch; Rippenfraktur; Beinvenenthrombose

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07
    Ein solcher mittelbarer ursächlicher Zusammenhang liegt z. B. vor, wenn ein Mensch durch das Verhalten eines Tieres in Angst und Schrecken versetzt wird, infolge dessen stürzt und sich verletzt (OLG Schleswig, a. a. O.; OLG Nürnberg NJW-RR 1991, S. 741; OLG Nürnberg NJW 1965, S. 694; OLG Köln VersR 1999, S. 1293; Belling/Eberl-Borges, a. a. O., Rn. 26; Spindler, a. a. O., Rn. 11).
  • OLG Nürnberg, 15.10.1964 - 3 U 76/64
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07
    Ein solcher mittelbarer ursächlicher Zusammenhang liegt z. B. vor, wenn ein Mensch durch das Verhalten eines Tieres in Angst und Schrecken versetzt wird, infolge dessen stürzt und sich verletzt (OLG Schleswig, a. a. O.; OLG Nürnberg NJW-RR 1991, S. 741; OLG Nürnberg NJW 1965, S. 694; OLG Köln VersR 1999, S. 1293; Belling/Eberl-Borges, a. a. O., Rn. 26; Spindler, a. a. O., Rn. 11).
  • OLG Köln, 05.11.1998 - 1 U 51/98

    Unfall infolge eines vor die Kühlerhaube laufenden Hundes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07
    Ein solcher mittelbarer ursächlicher Zusammenhang liegt z. B. vor, wenn ein Mensch durch das Verhalten eines Tieres in Angst und Schrecken versetzt wird, infolge dessen stürzt und sich verletzt (OLG Schleswig, a. a. O.; OLG Nürnberg NJW-RR 1991, S. 741; OLG Nürnberg NJW 1965, S. 694; OLG Köln VersR 1999, S. 1293; Belling/Eberl-Borges, a. a. O., Rn. 26; Spindler, a. a. O., Rn. 11).
  • OLG Koblenz, 07.07.1997 - 12 U 1312/96

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers als Reaktion auf einen Hund auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07
    Der Zurechnungszusammenhang ist erst unterbrochen, wenn die Reaktion des Betroffenen als nicht mehr durch das Gebaren des Tieres verursacht angesehen werden kann, weil sie völlig ungewöhnlich und damit durch das haftungsbegründende Ereignis nicht mehr herausgefordert ist (OLG Köln, a. a. O.; OLG Koblenz VersR 1999, S. 508).
  • OLG Schleswig, 15.01.1988 - 1 U 162/85

    Schadensverursachung; Schäferhund; Angriff; Flucht; Haftungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07
    Auch ist eine unmittelbare Schadenherbeiführung nicht erforderlich; es genügt ein mittelbarer Zusammenhang (OLG Schleswig VersR 1988, S. 700; Belling/Eberl-Borges in Staudinger, BGB, Kommentar, 13. Bearb., § 833, Rn. 24; Spindler in Bamberger/Roth, BGB, Kommentar, § 833, Rn. 11).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07
    Erforderlich ist hierzu, dass ein der tierischen Natur entsprechendes unberechenbares und selbständiges Verhalten vorliegt (BGH NJW-RR 2006, S. 813; NJW 1999, S. 3119; NJW 1976, S. 2130; std. Rspr.).
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04

    Ausschluss der Tierhalterhaftung bei Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 12 U 94/07
    Erforderlich ist hierzu, dass ein der tierischen Natur entsprechendes unberechenbares und selbständiges Verhalten vorliegt (BGH NJW-RR 2006, S. 813; NJW 1999, S. 3119; NJW 1976, S. 2130; std. Rspr.).
  • OLG München, 13.01.2021 - 10 U 4894/20

    Ausschluss eines Anspruchs aus Tierhalterhaftung wegen überwiegender

    So wird etwa das Umherlaufen eines "geballten" Hunderudels nach der Rechtsprechung als typische Tiergefahr angesehen (vgl. OLG Oldenburg OLGR 2002, 108/109; OLG Düsseldorf VersR 1993, 1496) oder auch das unkontrollierte Annähern aus einer Hofeinfahrt an einen auf der Straße befindlichen Radfahrer auf 3 m (Brandenburgisches OLG, DAR 2008, 647).
  • AG Coburg, 12.06.2019 - 17 C 1316/18

    Reduzierte Elternhaftung

    Dies ist jedoch voraussichtlich zu verneinen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2018 - 12 U 94/07).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07   

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https://dejure.org/2008,20208
OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07 (https://dejure.org/2008,20208)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.10.2008 - 12 U 94/07 (https://dejure.org/2008,20208)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 12 U 94/07 (https://dejure.org/2008,20208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Beachtung einer die Durchsetzbarkeit ermöglichenden Vergleichsformulierung; Pflicht des Rechtsanwalts zur Formulierung der in einem Vergleich zugesprochenen Ansprüche auch als vollstreckbare Forderungen zur Vermeidung doppelter Kosten des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Düsseldorf, 29.03.2011 - 1 O 55/03

    Zahlungsbegehren eines Gesellschafters einer Steuerberatersozietät bzgl. des

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
    In einem weiteren Verfahren (1 O 55/03 LG Düsseldorf) klagte der Kläger, zunächst noch vertreten durch die Beklagten, auf den Ausgleich des materiellen Praxiswertes.

    Verfahren 1 O 55/03 LG Düsseldorf (materieller Praxiswert).

    Wegen des nicht umsetzbaren Teilurteils aus dem Verfahren 1 O 55/03 habe der Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. T., erneut Klage vor dem Landgericht Düsseldorf (Verfahren 16 O 556/05) erheben müssen mit dem Antrag, die Beklagten L. und S. zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach den genauen Vorgaben der Klageschrift (Anlage W 58) zwecks Ermittlung des dem Kläger zustehenden Gewinnanteils und Anteils am materiellen Vermögen der Sozietät zu verurteilen.

    Die Beklagten des dortigen Verfahrens wendeten jedoch die entgegenstehende materielle Rechtskraft des im Verfahren 1 O 55/03 bereits ergangenen Teilurteils ein.

    Denn auch die Einleitung dieser beiden Verfahren sei nur darauf zurück zu führen, dass die Beklagten in dem am 2.1.2002 abgeschlossenen Vergleich keine praktikable Regelung zum Ausgleich des materiellen Praxiswertes getroffen hätten, und das im Verfahren 1 O 55/03 LG Düsseldorf erzielte Teilurteil nicht umsetzbar sei.

    dd) Kosten im Verfahren 1 O 55/03 (Anlage W 59):.

    Verfahren 1 O 55/03 LG Düsseldorf.

    Die steuerrechtlichen Ausführungen seien zur Erlangung der notwendigen Sachkenntnis im Verfahren 1 O 55/03 LG Düsseldorf erforderlich gewesen.

    in der Klage LG Düsseldorf 1 O 55/03 Klageanträge formuliert und gestellt haben, die nicht den Gegebenheiten des Gesellschaftsvertrages und der Rechtslage entsprechen und dadurch für den Kläger wertlos waren, insbesondere weil.

    Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Verfahren 1 O 55/03 LG Düsseldorf.

    Ein Anspruch steht dem Kläger auch nicht im Zusammenhang mit der Vertretung durch die Beklagten im Verfahren 1 O 55/03 Landgericht Düsseldorf zu.

    Bei jedem Verlangen nach einer anderen Berechnungsweise im Verfahren 1 O 55/03 LG Düsseldorf hätten die beklagten ehemaligen Mitgesellschafter zu Recht die Frage nach der Anspruchsgrundlage für die verlangte Ermittlung aufgeworfen.

    Für das Hauptsacheverfahren 1 O 55/03 kann eine Kostenberechnung noch nicht erfolgen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

    Darin, dass im Vergleich keine andere Regelung vereinbart wurde, liegt keine Pflichtverletzung, s.o. Ebenso beruht es nicht auf einer Pflichtverletzung der Beklagten, wenn der Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. T., trotz der entgegenstehenden Rechtskraft des im Verfahren 1 O 55/03 ergangenen Teilurteils erneut Klage auf Ermittlung des Gewinnanteils erhebt.

    Welcher Zusammenhang hier mit einer bestehenden oder nicht bestehenden Vollstreckbarkeit des Teilurteils im Verfahren 1 O 55/03 gegeben sein soll, erschließt sich dem Senat nicht.

    Der Feststellungsantrag zu 3e) i) - iv) ist zwar zulässig, da das Verfahren 1 O 55/03 vor dem Landgericht Düsseldorf, in welchem auch der Ausgleich des materiellen Praxiswertes anhängig ist, noch nicht abgeschlossen ist.

    3.8 Verfahren 1 O 55/03.

    Der Feststellungsantrag zu 3 i) ist zulässig, da das Verfahren 1 O 55/03 noch nicht beendet ist.

  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00

    Unterhalt - Anwaltsregress nach Mitwirkung am Unterhaltsvergleich

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
    Grundsätzlich gehört es durchaus zu den Pflichten des Anwalts, darauf zu achten, dass bei Abschluss eines Vergleichs dieser so formuliert wird, dass seine Durchsetzung keine Schwierigkeiten bereitet, den Willen der Parteien wiedergibt und eine Auslegung nicht notwendig wird (vgl. BGH NJW 2002, 1048; Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Rdnr. 126).

    Der Anwalt hat darauf zu achten, dass bei Abschluss eines Vergleichs dieser so formuliert wird, dass seine Durchsetzung keine Schwierigkeiten bereitet, den Willen der Parteien wiedergibt und eine Auslegung nicht notwendig wird (vgl. BGH NJW 2002, 1048; Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Rdnr. 126).

  • BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66

    Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
    Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Gegenseite wohl kaum entsprechend ihrer nach Behauptung des Klägers geäußerten Drohung die Berufung zurückgenommen hätte, da dann zumindest nach § 322 Abs. 2 ZPO analog hinsichtlich der Entscheidung über die Aufrechnungsforderung das für sie sehr viel ungünstigere Ergebnis des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig festgestanden hätte (vgl. BGH NJW 1968, 156; OLGR Frankfurt 2001, 149; Musielak-Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 767 Rdnr. 46).
  • BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 204/03

    Erstattung von Vollstreckungskosten bei Abschluß eines Vergleichs

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
    Soweit der vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf am 15.12.2005 geschlossene Vergleich den ursprünglichen Titel (Ziffer 2 des Vergleichs vom 2.1.2002) ersetzt hat, können aus ihm die Vollstreckungskosten festgesetzt werden, die entstanden wären, wenn von Anfang an nur wegen der später bestandskräftig titulierten Summe vollstreckt worden wäre (vgl. BGH NJW-RR 2004, 503).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2000 - 1 U 55/99
    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
    Ebenso kommt es nicht darauf an, dass die Gegenseite wohl kaum entsprechend ihrer nach Behauptung des Klägers geäußerten Drohung die Berufung zurückgenommen hätte, da dann zumindest nach § 322 Abs. 2 ZPO analog hinsichtlich der Entscheidung über die Aufrechnungsforderung das für sie sehr viel ungünstigere Ergebnis des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig festgestanden hätte (vgl. BGH NJW 1968, 156; OLGR Frankfurt 2001, 149; Musielak-Lackmann, ZPO, 5. Aufl., § 767 Rdnr. 46).
  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
    Üblicherweise wird bei Ausscheiden eines Freiberuflers aus einer Sozietät entweder ein Abfindungsanspruch hinsichtlich des "good will", d.h. des immateriellen Praxiswertes mit gleichzeitigem, zumindest zeitweise geltendem Wettbewerbsverbot vereinbart, oder das Wettbewerbsverbot aufgehoben (vgl. nur BGH NJW 2000, 2584; BGH WM 1994, 596; Westermann, Gesellschaftsrecht, § 36, Rz 1144; Sudhoff-Masuch, Personengesellschaften, 8. Aufl. 2005, § 20 Rdnr. 39 m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 196/01

    Anforderungen an den Inhalt eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
    Notwendiger Inhalt eines Beweisantrags ist die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, welche bewiesen werden sollen; wie konkret die jeweiligen Tatsachenbehauptungen sein müssen, muss unter Berücksichtigung der Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Einlassung des Gegners, beurteilt werden (vgl. BGH MDR 2004, 1016).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
    Bei reinen Vermögensschäden, wie sie hier Gegenstand der Klage sind, hängt bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab; diese muss der Kläger substantiiert dartun (vgl. BGH NJW 2006, 830, 832 m.w.N.; Zöller-Greger, ZPO, 26 Aufl. § 256 Rdnrn. 7a und 8a).
  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
    Dient der Vergleich der Beseitigung einer Unsicherheit, die der Anwalt durch pflichtwidriges Verhalten geschaffen hat, wird dagegen eine Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs nur ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. BGH NJW 1999, 1391).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus OLG Köln, 02.10.2008 - 12 U 94/07
    Der Anwalt kann deshalb auch bei Vorliegen einer Vertragsverletzung des übernommenen Auftrages Gebühren verlangen (vgl. BGH NJW 2004, 2817; Borgmann/ Jungk/ Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 31 Rdnr. 126).
  • BGH, 17.06.1993 - IX ZR 206/92

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Verjährungsunterbrechung - Verjährung und

  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 175/90

    Schadensersatzpflicht bei doppelter Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte

  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

  • BGH, 06.03.1995 - II ZR 97/94

    Bewertung des Mandantenstamms einer Rechtsanwaltskanzlei

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