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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.09.2013 - 12 U 95/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24418
OLG Koblenz, 09.09.2013 - 12 U 95/12 (https://dejure.org/2013,24418)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.09.2013 - 12 U 95/12 (https://dejure.org/2013,24418)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. September 2013 - 12 U 95/12 (https://dejure.org/2013,24418)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Räumen, Autobahn, Schadensersatz

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 3 StVG, § 5 Abs 3 Nr 1 StVO
    Haftung des Halters eines Räumfahrzeuges, wenn dieses auf einer Autobahn Schnee- und Eisbrocken auf die Gegenfahrbahn schleudert und dadurch dort ein anderes Fahrzeug beschädigt

  • verkehrslexikon.de

    Haftung für durch ein Räumfahrzeug geschleuderte Schnee- und Eisbrocken

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Halters eines Räumfahrzeugs für die Beschädigung eines entgegen kommenden Fahrzeugs durch Schnee- und Eisbrocken

  • RA Kotz

    Schneeräumfahrzeug - Haftung bei der Beschädigung von anderen Fahrzeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2
    Haftung des Halters eines Räumfahrzeugs für die Beschädigung eines auf der Gegenfahrbahn entgegen kommenden Fahrzeugs durch Schnee- und Eisbrocken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der nächste Winter kommt bestimmt: Die Haftung des Räumfahrzeuges

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Halter eines Räumfahrzeugs haftet für Beschädigung eines Fahrzeugs durch Schnee- und Eisbrocken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Halter eines Räumfahrzeugs haftet für Beschädigung eines Fahrzeugs durch Schnee- und Eisbrocken

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Eisbrocken von der Gegenfahrbahn - Räumfahrzeug zu schnell unterwegs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung eines Räumfahrzeugs für Schäden durch aufgewirbelte Eisbrocken - Anspruch auf Schadenersatz besteht nach § 7 StVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3731
  • NZV 2014, 88
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.09.2013 - 12 U 95/12
    Unklar ist eine Verkehrslage dann, wenn nach allen Umständen mit einem gefahrlosen Überholen nicht gerechnet werden darf (so u.a. OLG Koblenz in NZV 2005, 413).
  • OLG Hamm, 03.07.2015 - 11 U 169/14

    Schäden durch Mäharbeiten können unabwendbar sein

    a) Bei der Regelung des § 17 Abs. 3 StVG, nach der die Ersatzverpflichtung nach § 17 Abs. 1 und 2 StVG ausgeschlossen ist, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeuges noch auf einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht, und sowohl der Halter als auch der Führer des Fahrzeuges jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat, handelt es sich um einen neben § 7 Abs. 2 StVG tretenden Ausschlusstatbestand (König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 17 Rn. 22; Heß in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht,0 21. Auflage 2014, § 17 Rn. 7; OLG München, Urteil vom 02.02.2007, 10 U 4976/06 - Rz. 27 zitiert nach Juris; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 09.09.2013, 12 U 95/12 - Rz. 24 f. zitiert nach Juris und OLG Celle, Urteil vom 28.03.2012, 14 U 156/11 - Rz. 10 zitiert nach Juris).
  • LG Münster, 09.04.2020 - 16 O 158/19
    Eine unklare Verkehrslage ist nämlich nur dann gegeben, wenn nach allen Umständen mit gefahrlosem Überholen nicht gerechnet werden darf (OLG Koblenz, Urteil vom 09. September 2013 - 12 U 95/12 -, Rn. 26, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1117
OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12 (https://dejure.org/2013,1117)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2013 - 12 U 95/12 (https://dejure.org/2013,1117)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 12 U 95/12 (https://dejure.org/2013,1117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche nach einem Geburtsschaden aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.11.1964 - VI ZR 171/63
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Der Anspruchsübergang erfolgt jedoch nur, soweit der Versicherer tatsächlich leistet; trägt der Geschädigte seine Kosten selbst, so verbleibt ihm auch der Ersatzanspruch gegen den Schädiger (BGH VersR 1965, S. 161, zu § 1542 RVO).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79

    Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Weiterhin nach § 843 BGB auszugleichen ist der Anspruch des Geschädigten auf behindertengerechtes Wohnen (BGH VersR 2005, S. 1559; VersR 1982, S. 238).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Vermehrte Bedürfnisse im Sinne dieser Vorschrift sind alle unfallbedingten, ständig wiederkehrenden Aufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen (BGH VersR 2004, S. 482; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rn. 262).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Weiterhin nach § 843 BGB auszugleichen ist der Anspruch des Geschädigten auf behindertengerechtes Wohnen (BGH VersR 2005, S. 1559; VersR 1982, S. 238).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Die geringfügige Überschreitung des Mittelsatzes ist angesichts der Schwierigkeit der Schadensbewertung - entgegen der Ansicht der Beklagten - gerechtfertigt und stellt in keinem Fall eine Verletzung des dem Rechtsanwalt zuzubilligenden Ermessensspielraums dar (vgl. hierzu BGH MDR 2011, S. 454).
  • KG, 12.10.2006 - 12 U 42/06

    Berufung: Begründung bei bis zum Ablauf der Fünf-Monats-Frist nicht zugestelltem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    a) Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 47.869,43 EUR aufgrund des von den Parteien im Rechtsstreit 12 U 42/06 vor dem Senat am 13.06.2006 geschlossenen Vergleiches, wonach die Beklagte 80 % der dem Kläger entstehenden materiellen Schäden aus seiner sauerstoffmangelbedingten Hirnschädigung zu ersetzen hat, abzüglich etwaiger sachlicher und zeitlich kongruenter Leistungen Dritter.
  • OLG Hamm, 07.10.2009 - 3 U 275/07

    Zum verletzungsbedingten Mehrbedarf des Geschädigten wegen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Der Anspruch des Geschädigten auf ein behindertengerechtes Wohnen bemisst sich nach der Disposition, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte; bei kostenmäßig unterschiedlichen Möglichkeiten zur Befriedigung des vermehrten Wohnbedarfs bestimmt sich der Anspruch danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung tatsächlich ausfällt (BGH VersR 2005, a. a. O.; OLG Hamm, Urt. v. 07.10.2009, Az.: 3 U 275/07; zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, S. 366).
  • OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06

    Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    § 10 RVG betrifft nur das Verhältnis des Rechtsanwalts zum Mandanten und gilt nicht im Bereich des materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs (OLG München JurBüro 2006, S. 634).
  • OLG Stuttgart, 30.01.1997 - 14 U 45/95

    Umfang der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2013 - 12 U 95/12
    Der Anspruch des Geschädigten auf ein behindertengerechtes Wohnen bemisst sich nach der Disposition, die ein verständiger Geschädigter in seiner besonderen Lage getroffen hätte; bei kostenmäßig unterschiedlichen Möglichkeiten zur Befriedigung des vermehrten Wohnbedarfs bestimmt sich der Anspruch danach, wie der Bedarf in der vom Geschädigten in zumutbarer Weise gewählten Lebensgestaltung tatsächlich ausfällt (BGH VersR 2005, a. a. O.; OLG Hamm, Urt. v. 07.10.2009, Az.: 3 U 275/07; zitiert nach juris; OLG Stuttgart VersR 1998, S. 366).
  • LG Wiesbaden, 27.05.2014 - 1 O 44/14

    Zur Auslegung des Begriffs "vermehrte Bedürfnisse" im Sinne von § 843 BGB

    Zutreffend weist der Kläger darauf hin, dass für die Abgeltung vermehrter Bedürfnisse in besonders gelagerten Fällen ein nach §§ 249, 251 BGB durchzuführender Schadensausgleich in Betracht kommt, wenn durch die einmalige Anschaffung eines Hilfsmittels für den Behinderten dessen erhöhtes Bedürfnis für die Zukunft in ausreichendem Maße befriedigt werden kann (BGH, Urt. v. 12.7.2005 - VI ZR 83/04, NJW 2006, 1271, 1273; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 17.1.2013 - 12 U 95/12, Tz. 13, zitiert nach juris, jeweils zum Umbau einer Immobilie).
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