Weitere Entscheidung unten: KG, 14.01.2008

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07   

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OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07 (https://dejure.org/2007,9918)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2007 - 12 U 96/07 (https://dejure.org/2007,9918)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 12 U 96/07 (https://dejure.org/2007,9918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die eine wirksame Ausgangskontrolle gewährleistende Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Auswirkungen einer konkreten Anweisung zur Übermittlung eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236; ; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Büroorganisation und Ausgangskontrolle des Rechtsanwalts zur Wahrung der Rechtsmittelfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07
    Der Rechtsanwalt hat zum einen organisatorische Vorkehrungen zu treffen, dass Fristen im Fristenkalender erst dann mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, wenn die fristwahrende Handlung auch tatsächlich erfolgt oder jedenfalls so weit gediehen ist, dass von einer fristgerechten Vornahme auszugehen ist (vgl. BGH VersR 1994, 703; BGH NJW 1997, 3446 m.w.N.; BGH NJW 2004, 367, 368).

    Zum anderen muss der Anwalt bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax die Ausgangskontrolle organisatorisch dahin präzisieren, dass er die damit befassten Mitarbeiter anweist, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken zu lassen, der die ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt, und auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen (vgl. BGH VersR 1995, 1073, 1074; BGH NJW 1998, 907; BGH NJW 2004, 367, 368; BGH NJW 2004, 3490; BGH NJW 2006, 1519 jeweils m.w.N.).

    Bestehen sie nicht, entlastet es den Anwalt nicht, wenn er sich im konkreten Einzelfall darauf beschränkt, eine Übermittlung per Telefax anzuordnen (vgl. BGH NJW 2004, 367, 369).

  • BGH, 02.07.2001 - II ZB 28/00

    Büroorganisation bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07
    Zwar kommt es auf allgemeine organisatorische Regelungen nicht entscheidend an, wenn im Einzelfall eine konkrete Anweisung vorliegt, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (vgl. BGH VersR 1988, 185, 186; BGH NJW-RR 2002, 60).
  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07
    Zwar kommt es auf allgemeine organisatorische Regelungen nicht entscheidend an, wenn im Einzelfall eine konkrete Anweisung vorliegt, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte (vgl. BGH VersR 1988, 185, 186; BGH NJW-RR 2002, 60).
  • BGH, 22.11.2005 - XI ZB 43/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Einlegung der Berufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07
    Zwar kann sich die erforderliche Angabe, wer der Rechtsmittelkläger ist, auch durch Auslegung der Berufungsschrift und der sonst vorliegenden Unterlagen ergeben (vgl. BGH NJW-RR 2004, 572, 573; BGH NJW-RR 2006, 284 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07
    Zum anderen muss der Anwalt bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax die Ausgangskontrolle organisatorisch dahin präzisieren, dass er die damit befassten Mitarbeiter anweist, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken zu lassen, der die ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt, und auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen (vgl. BGH VersR 1995, 1073, 1074; BGH NJW 1998, 907; BGH NJW 2004, 367, 368; BGH NJW 2004, 3490; BGH NJW 2006, 1519 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 80/97

    Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07
    Der Rechtsanwalt hat zum einen organisatorische Vorkehrungen zu treffen, dass Fristen im Fristenkalender erst dann mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, wenn die fristwahrende Handlung auch tatsächlich erfolgt oder jedenfalls so weit gediehen ist, dass von einer fristgerechten Vornahme auszugehen ist (vgl. BGH VersR 1994, 703; BGH NJW 1997, 3446 m.w.N.; BGH NJW 2004, 367, 368).
  • BGH, 13.01.2004 - VI ZB 53/03

    Auslegung einer Berufungsschrift; Anforderungen an die Bezeichnung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07
    Zwar kann sich die erforderliche Angabe, wer der Rechtsmittelkläger ist, auch durch Auslegung der Berufungsschrift und der sonst vorliegenden Unterlagen ergeben (vgl. BGH NJW-RR 2004, 572, 573; BGH NJW-RR 2006, 284 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07
    Zum anderen muss der Anwalt bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax die Ausgangskontrolle organisatorisch dahin präzisieren, dass er die damit befassten Mitarbeiter anweist, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken zu lassen, der die ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt, und auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen (vgl. BGH VersR 1995, 1073, 1074; BGH NJW 1998, 907; BGH NJW 2004, 367, 368; BGH NJW 2004, 3490; BGH NJW 2006, 1519 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 26/94

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07
    Zum anderen muss der Anwalt bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax die Ausgangskontrolle organisatorisch dahin präzisieren, dass er die damit befassten Mitarbeiter anweist, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken zu lassen, der die ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt, und auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen (vgl. BGH VersR 1995, 1073, 1074; BGH NJW 1998, 907; BGH NJW 2004, 367, 368; BGH NJW 2004, 3490; BGH NJW 2006, 1519 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 12 U 96/07
    Zum anderen muss der Anwalt bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax die Ausgangskontrolle organisatorisch dahin präzisieren, dass er die damit befassten Mitarbeiter anweist, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang ausdrucken zu lassen, der die ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt, und auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen (vgl. BGH VersR 1995, 1073, 1074; BGH NJW 1998, 907; BGH NJW 2004, 367, 368; BGH NJW 2004, 3490; BGH NJW 2006, 1519 jeweils m.w.N.).
  • BSG, 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B

    Fristversäumnis bei der Einhaltung der Revisionsfrist, Organisationsverschulden

    Vielmehr hat ein Rechtsanwalt organisatorische Vorkehrungen zu treffen, dass Fristen im Fristenkalender erst dann gelöscht bzw mit einem Erledigungsvermerk versehen werden, wenn die fristwahrende Handlung auch tatsächlich erfolgt bzw jedenfalls soweit gediehen ist, dass von einer fristgerechten Vornahme auszugehen ist (BSGE 61, 213, 217 = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 45; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.12.2001, L 3 U 243/01 = HVBG-INFO 2002, 3019 f mwN; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.7.2007, 12 U 96/07, juris, dort RdNr 7, unter Hinweis auf BGH VersR 1994, 703, BGH NJW 1997, 3446 und BGH NJW 2004, 367, 368; BFH, Beschluss vom 17.6.2005, VI R 69/04 = BFH/NV 2005, 2016 ff).
  • LAG Hamm, 28.01.2009 - 2 Sa 1465/08

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an

    Die Fristversäumung hätte vermieden werden können, wenn die damit befasste Mitarbeiterin angewiesen worden wäre, einen Einzelnachweis über den Sendevorgang, der die ordnungsgemäße Übermittlung anzeigt, auszudrucken und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH NJW 1998, 907; BGH NJW 2044, 367, 368; BGH NJW 2006, 1519; OLG Brandenburg 26.07.2007, 12 U 96/07, Juris).
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   KG, 14.01.2008 - 12 U 96/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9369
KG, 14.01.2008 - 12 U 96/07 (https://dejure.org/2008,9369)
KG, Entscheidung vom 14.01.2008 - 12 U 96/07 (https://dejure.org/2008,9369)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 12 U 96/07 (https://dejure.org/2008,9369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beweislast bezüglich der Kausalität von Unfall und daraus entstandenen Schäden; Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich eines Schadens an ohnehin auszutauschenden oder fachgerecht zu reparierenden Teilen eines Pkw

  • Judicialis

    ZPO § 267; ; ZPO § 286; ; BGB § 823

  • rechtsportal.de

    ZPO § 267; ZPO § 286; BGB § 823
    Beweisführung bei Bestreiten der Kausalität zwischen Unfall und Schaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 241 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus KG, 14.01.2008 - 12 U 96/07
    Bestreiten die Beklagten die Anspruchshöhe, so hat der Kläger nach allgemeinen Grundsätzen zu beweisen, dass der Pkw Schäden an Teilen erlitten hat, die nicht schon aus anderen Gründen hätten ausgetauscht oder fachgerecht repariert werden müssen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977, VI ZR 206/75, BGHZ 71, 339 = VersR 1978, 242 = NJW 1978, 2154).

    Bestreiten die Beklagten die Anspruchshöhe, so hat der Kläger nach allgemeinen Grundsätzen darzulegen und zu beweisen, dass der Pkw Schäden an Teilen erlitten hat, die nicht schon aus anderen Gründen hätten ausgetauscht oder fachgerecht repariert werden müssen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 - BGHZ 71, 339 = VersR 1978, 242 = NJW 1978, 2154).

    Hierfür muss er ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs schon früher vorhanden waren (vgl. BGHZ 71, 339, 345 = NJW 1974, 2154, 2156 = VersR 1978, 862, 864; Senat, Urteile vom 15. Mai 2000 - 12 U 9704/98; vom 2. August 1999 - 12 U 4408/98 - und vom 14. Februar 2000 - 12 U 6185/98).

  • OLG Nürnberg, 09.06.1999 - 12 U 4408/98

    Direktionsrecht der herrschenden Gesellschafter gegenüber dem nicht mehr

    Auszug aus KG, 14.01.2008 - 12 U 96/07
    Wird nämlich die Kausalität zwischen dem Unfall und den danach vorliegenden Schäden im Einzelnen bestritten, so obliegt es dem Kläger, die Ursächlichkeit nachzuweisen; hierfür muss er ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs schon früher vorhanden waren (BGH, aaO; Senat, Urteile vom 15. Mai 2000, 12 U 9704/98, vom 2. August 1999, 12 U 4408/98, und vom 12. Oktober 1992, 12 U 7435/98).

    Hierfür muss er ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs schon früher vorhanden waren (vgl. BGHZ 71, 339, 345 = NJW 1974, 2154, 2156 = VersR 1978, 862, 864; Senat, Urteile vom 15. Mai 2000 - 12 U 9704/98; vom 2. August 1999 - 12 U 4408/98 - und vom 14. Februar 2000 - 12 U 6185/98).

  • OLG Saarbrücken, 18.07.2019 - 4 U 102/17

    Darlegungs- und Beweislast eines durch Steinschlag Unfallgeschädigten

    ee) Schließlich kann das Gericht bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO in Ermangelung eines Sachvortrags des Schädigers nicht Ersatz für alle technisch kompatiblen Schäden zuerkennen, wenn der Kläger selbst nicht hinreichend darlegt und unter Beweis stellt, welchen klar eingrenzbaren Vorschaden das Fahrzeug hatte und gegebenenfalls welche Arbeiten im Rahmen einer fachgerechten Reparatur durchgeführt worden sein sollen (KG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 12 U 96/07, juris Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit eines Grundurteils

    Ein gänzlicher Haftungsausschluss wäre nur in dem Fall zu bejahen, dass das Vorhandensein von Altschäden aufgrund mangelnder Kompatibilität oder aus anderen Gründen feststünde und die geltend gemachten Schäden auch auf dem Ereignis beruhen könnten, durch das der nicht dem Unfall zuzuordnende Vorschaden verursacht wurde (vgl. KG, VRS 114, 418 ff., zitiert nach juris Rn. 13 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1999, 865, zitiert nach juris Rn. 8; Hanseatisches OLG, OLGR 2001, 261, zitiert nach juris Rn. 3, 5; einschränkend: OLG Düsseldorf, NZV 2008, 295, zitiert nach juris Rn. 25).
  • KG, 12.12.2011 - 22 U 151/11

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast bei unstreitigen Vorschäden

    Er kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, wenn nicht mit einer für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (vgl. etwa Senat, Urteil vom 18. Oktober 2010-22 U 23/10; KG Urteil vom 29. Juni 2009-12 U 146/08, juris Rdn. 3 - NZV 2010, 350; KG v. a.a.O. 12 U 137/08; Beschluss vom 30. Juni 2010 -12 U 151/09   juris, Rdn. 42 m.w.N.; Urteil vom 14. Januar 2008 - 12 U 96/07- juris Rdn. 12 f, VRS 114, 418 m. W N.; Beschluss vom 31. Juli 2008 - 12 U 137/08 m. w. N; OLG Düsseldorf Urteil vom 6. Februar 2006 - 1 U 148/05, juris Rdn. 10 , DAR 2006, 324).
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