Weitere Entscheidung unten: KG, 03.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09   

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https://dejure.org/2010,12412
OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09 (https://dejure.org/2010,12412)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.10.2010 - 12 U 96/09 (https://dejure.org/2010,12412)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 12 U 96/09 (https://dejure.org/2010,12412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Rückforderung an einen Versicherungsvertreter gezahlter Provisionen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Versicherer muss notleidende Verträge nachbearbeiten oder eine Stornogefahrmeldung versendsen; §§ 92 Abs. 2, 87 a Abs. 3 S. 2 HGB; 85, 234 ff ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Rückforderung an einen Versicherungsvertreter gezahlter Provisionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückforderung von Provisionsvorschüssen, notleidende Versicherungsverträge, Saldoklage, rückfordere Salden, Nachbearbeitungsgrundsätze, Besuchsauftrag, Entfall der Stornogefahrmitteilung, Entbehrlichkeit bei Stornogefährdung von Verträgen mit Familienangehörigen des VV

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 237/04

    Pflicht des Versicherungsunternehmens zur Nachbearbeitung notleidend gewordener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
    Die Nichtausführung (Stornierung) des Vertrages ist schon dann von dem Versicherungsunternehmen nicht zu vertreten, wenn es Not leidende Verträge in dem gebotenen Umfang nachbearbeitet hat (vgl. BGH VersR 1983, 371, 372 f; BGH NJW-RR 1998, 546; BGH VersR 2005, 1078; BGH, Urt. v. 25.05.2005 - VIII ZR 237/04, zitiert nach Juris; Löwisch a.a.O.; von Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar zum HGB, 2. Aufl., § 92 Rn. 27 f).

    Anspruchsvoraussetzung ist daher, dass die die von der Beklagten vermittelten Versicherungsverträge storniert worden sind, bevor die Prämienzahlungen die für die endgültige Entstehung des Provisionsanspruchs erforderliche Höhe erreicht haben, und die von der Klägerin ergriffenen Maßnahmen zur Stornoabwehr als ausreichend anzusehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2005 a.a.O.).

    So kann es ausreichend sein, wenn der Versicherungsnehmer nach Einstellung der Prämienzahlung im Rahmen eines automatisierten Mahnverfahrens durch drei aufeinanderfolgende Mahnschreiben unter Hinweis auf die Rechtsfolgen, die sich aus der Einstellung der Prämienzahlung ergeben, und teilweise unter Androhung gerichtlicher Maßnahmen zur Wiederaufnahme der Zahlungen aufgefordert wird und Versicherungsnehmern, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, darüber hinaus schriftlich ein Gesprächsangebot unterbreitet und die Bereitschaft zu einem Entgegenkommen bekundet wird (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2005 a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 3 U 20/09

    Rückzahlung von Versicherungsvertreterprovision: Verteilung der Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des 3. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 20.05.2009 (3 U 20/09, veröffentlicht in Juris).

    Eine Nachbearbeitung ist auch in den Fällen entbehrlich, in denen das versicherte Interesse wegfällt (vgl. Brandenburgisches OLG, 3. Zivilsenat, Urt. v. 20.05.2009 - 3 U 20/09, zitiert nach Juris, Rn. 47).

  • OLG Brandenburg, 09.07.2009 - 12 U 254/08

    Versicherungsvertrag: Anspruch des Versicherers auf Rückzahlung von Provisionen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
    Danach kann das Versicherungsunternehmen entweder eigene Maßnahmen zur Stornoabwehr ergreifen, die nach Art und Umfang ausreichend sein müssen, oder sich darauf beschränken, dem Versicherungsvertreter durch eine Stornogefahrmitteilung Gelegenheit zu geben, den Not leidend gewordenen Vertrag selbst nachzubearbeiten (vgl. BGH VersR 2005, 1078; Senatsurteil vom 09.07.2009 - 12 U 254/08, veröffentlicht in Juris).

    Maßstab der Nachbearbeitungspflicht ist dabei der Aufwand, den der Versicherungsvertreter zur Erhaltung seines Provisionsanspruchs betreiben würde, wenn ihm die Nachbearbeitung überlassen würde (vgl. Senatsurteil vom 09.07.2009 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.02.2007, Az.: I-16 W 70/06 - zitiert nach Juris; OLG Köln VersR 2006, 71).

  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 279/04

    Rechtsnatur und Umfang der Pflicht eines Versicherungsunternehmens zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
    Die Nichtausführung (Stornierung) des Vertrages ist schon dann von dem Versicherungsunternehmen nicht zu vertreten, wenn es Not leidende Verträge in dem gebotenen Umfang nachbearbeitet hat (vgl. BGH VersR 1983, 371, 372 f; BGH NJW-RR 1998, 546; BGH VersR 2005, 1078; BGH, Urt. v. 25.05.2005 - VIII ZR 237/04, zitiert nach Juris; Löwisch a.a.O.; von Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar zum HGB, 2. Aufl., § 92 Rn. 27 f).

    Danach kann das Versicherungsunternehmen entweder eigene Maßnahmen zur Stornoabwehr ergreifen, die nach Art und Umfang ausreichend sein müssen, oder sich darauf beschränken, dem Versicherungsvertreter durch eine Stornogefahrmitteilung Gelegenheit zu geben, den Not leidend gewordenen Vertrag selbst nachzubearbeiten (vgl. BGH VersR 2005, 1078; Senatsurteil vom 09.07.2009 - 12 U 254/08, veröffentlicht in Juris).

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 125/80

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
    Die Nichtausführung (Stornierung) des Vertrages ist schon dann von dem Versicherungsunternehmen nicht zu vertreten, wenn es Not leidende Verträge in dem gebotenen Umfang nachbearbeitet hat (vgl. BGH VersR 1983, 371, 372 f; BGH NJW-RR 1998, 546; BGH VersR 2005, 1078; BGH, Urt. v. 25.05.2005 - VIII ZR 237/04, zitiert nach Juris; Löwisch a.a.O.; von Hoyningen-Huene in Münchener Kommentar zum HGB, 2. Aufl., § 92 Rn. 27 f).

    Der Hinweis auf die bloße Mitteilung über nicht gezahlte Prämien reicht dafür noch nicht aus; vielmehr muss der Vertreter diejenigen Informationen erhalten, die er aus objektiver Sicht für eine sachgerechte und erfolgreiche Nachbearbeitung benötigt, wobei in Einzelfällen die Kopie eines Mahnschreibens ausreichen kann (vgl. BGH VersR 1983, 371, 373; BGH NJW-RR 1998, 546; Löwisch a.a.O., Rn. 21; von Hoyningen-Huene a.a.O., Rn. 33).

  • OLG Zweibrücken, 21.03.1995 - 5 U 103/93

    Anspruch auf Rückzahlung einer Provision im Falle stornierter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
    Demnach muss der Versicherer auch hinsichtlich der Zahlung der Erstprämie entsprechende Anstrengungen unternehmen, um den Versicherungsnehmer zur Zahlung zu veranlassen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1996, 285; Löwisch a.a.O., Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2007 - 16 W 70/06

    Kein Wegfall des Provisionsanspruchs des Vertreters wegen Vertragsstornierung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
    Maßstab der Nachbearbeitungspflicht ist dabei der Aufwand, den der Versicherungsvertreter zur Erhaltung seines Provisionsanspruchs betreiben würde, wenn ihm die Nachbearbeitung überlassen würde (vgl. Senatsurteil vom 09.07.2009 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.02.2007, Az.: I-16 W 70/06 - zitiert nach Juris; OLG Köln VersR 2006, 71).
  • OLG Köln, 09.09.2005 - 19 U 174/04

    Provisionsanspruch bei Untervertretung - Nichtausführung des Vertrags -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
    Maßstab der Nachbearbeitungspflicht ist dabei der Aufwand, den der Versicherungsvertreter zur Erhaltung seines Provisionsanspruchs betreiben würde, wenn ihm die Nachbearbeitung überlassen würde (vgl. Senatsurteil vom 09.07.2009 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.02.2007, Az.: I-16 W 70/06 - zitiert nach Juris; OLG Köln VersR 2006, 71).
  • OLG Frankfurt, 31.05.1996 - 24 U 248/94

    Auslegung des Bürgschafts-Typus "auf erstes Anfordern"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
    Zutreffend ist auch, dass eine Nachbearbeitung entbehrlich ist, wenn der Versicherungsvertreter bereits selbst Kenntnis von der Stornogefährdung hat, was im Regelfall der Fall sein wird, wenn es sich um eigene oder von Familienangehörigen abgeschlossene Versicherungsverträge handelt (vgl. OLG Frankfurt VersR 1997, 1015; Löwisch a.a.O., Rn. 21).
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZB 26/91

    Unwirksame Verlängerung der Begründungsfrist bei Antragstellung nach Fristablauf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
    Die vom Senatsvorsitzenden am 14.09.2009 verfügte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis einschließlich 02.11.2009 vermochte eine wirksame Verlängerung nicht zu begründen, da zum Zeitpunkt der Verfügung die Frist bereits abgelaufen und eine Verlängerung bereits begrifflich nicht mehr möglich war (vgl. BGH NJW 1992, 842).
  • OLG Hamm, 12.03.2004 - 35 W 2/04

    Nichtigkeit einer Vereinbarung über Provisionsabrechnungen in einem

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06

    Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist für die Versäumung der Frist zur

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf

  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07

    Wiedereinsetzungsfrist bei Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

  • BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99

    Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Auch hinsichtlich kleiner Rückforderungsbeträge sind an die Schlüssigkeit einer Klage keine geringeren Anforderungen zu stellen (zu diesen sog. Kleinstorni vgl. Brandenburgisches OLG 7. Oktober 2010 - 12 U 96/09 - zu II 2 c der Gründe) .

    Zwar können in diesem Fall geringere Anforderungen an die Nachbearbeitung gestellt werden (LAG Baden-Württemberg 28. September 2000 - 21 Sa 23/00 - zu B I 2 a der Gründe; OLG Köln 10. Mai 2012 - 19 U 3/12 -; OLG Zweibrücken 24. Mai 2011 - 8 U 158/08 -; Brandenburgisches OLG 7. Oktober 2010 - 12 U 96/09 - zu   II 2 c der Gründe) .

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des

    Einer Entscheidung, ob der Versicherer im Falle der eigenen Nachbearbeitung gehalten ist, nach den Gründen für die Nichtzahlung zu forschen und nach einer Lösung gemeinsam mit dem Prämienschuldner zu suchen (so Löwisch, aaO; Emde, aaO; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene, aaO Rn. 30; jeweils mwN; OLG Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 12 U 96/09, juris Rn. 36; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2007 - I-16 W 70/06, aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 25. Mai 2005 - VIII ZR 237/04, aaO) und ob dafür regelmäßig eine persönliche Rücksprache mit dem Schuldner erforderlich ist (so OLG Brandenburg, aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2007 - I-16 W 70/06, aaO; Emde, aaO; Löwisch, aaO; Baumbach/Hopt, aaO), bedarf es daher nicht.
  • OLG Zweibrücken, 24.05.2011 - 8 U 158/08

    Rückgewähr von Provisionsvorschüssen des Versicherungsvertreters: Nachweis der

    Verlangt ein Versicherer (wie hier) wegen Stornierung von Versicherungsverträgen die Rückzahlung geleisteter Provisionsvorschüsse, so muss er in jedem Einzelfall (auch wenn die Nichtzahlung einer Erstprämie in Rede steht; vgl. etwa OLG Brandenburg, Urteil vom 07.Oktober 2010, Az.: 12 U 96/09, und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2007, Az.: I -16 W 70/06, jeweils abrufbar über "juris") nachvollziehbar dartun und (im Bestreitensfall) beweisen, seiner Pflicht zur Nachbearbeitung genügt zu haben, sei es in Gestalt der Versendung einer sogenannten Stornogefahrmitteilung an den Versicherungsvertreter - selbst wenn dieser bereits aus den Diensten des Versicherers ausgeschieden sein sollte -, sei es durch Bemühungen "in eigener Person" (d. h. der eines Mitarbeiters) gegenüber dem Versicherungsnehmer.

    Zum Ganzen sei verwiesen auf BGH, Urteil vom 01. Dezember 2010, Az.: VIII ZR 310/09, und Urteil vom 25. Mai 2005, Az.: VIII ZR 279/04, OLG Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010, Az.: 12 U 96/09 (s. o.), Urteil vom 09. Juli 2009, Az.: 12 U 254/08 (s. o.), und Urteil vom 20. Mai 2009, Az.: 3 U 20/09, sowie Urteil vom 05. März 2008, Az.: 13 U 107/06, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2007, Az.: I -16 W 70/06 (s. o.) , OLG Köln, Urteil vom 09. September 2005, Az.: 19 U 174/04, und auch LAG Hamm, Urteil vom 03. November 2009, Az.: 14 Sa 1690/08 (jeweils abrufbar über "juris").

    Dementsprechend trägt sie weder Anhaltspunkte vor, die eine solche Vermutung begründen könnten, noch solche, die eine Einschätzung (§ 287 ZPO) des in Rede stehenden Prozentsatzes zuließen (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, Urteil vom 12. November 1987, Az.: I ZR 3/86, und OLG Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010, Az.: 12 U 96/09 (s. o.), jeweils abrufbar über "juris").

  • OLG München, 07.06.2017 - 7 U 1889/16

    Rückforderung von Versicherungsvertreterprovisionen bei Nachbearbeitungspflicht

    Ob der Versicherer für eine ordnungsgemäße Nachbearbeitung gehalten ist, nach den Gründen für die Nichtzahlung zu forschen und nach einer gemeinsamen Lösung mit dem Versicherungsnehmer und ob dafür eine persönliche Rücksprache mit dem Schuldner erforderlich ist (so bspw. OLG Brandenburg, Urteil vom 07.10.2010, Az. 12 U 96/09, Rdnr. 36, OLG Schleswig, Urteil vom 04.03.2011, Az. 14 U 86/10, Rdnr. 16, OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2017, Az. 16 U 32/16, Rdnr. 119) hat der BGH ausdrücklich offen gelassen (BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. VIII ZR 310/09, Rdnr. 22).
  • KG, 04.06.2021 - 2 U 5/18

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen beim Versicherungsvertretervertrag:

    Diese verpflichtet ihn dazu, nach den Umständen des Einzelfalles Rücksicht auf das Provisionsinteresse des Versicherungsvertreters zu nehmen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 310/09, Rn. 22 nach juris; BGH, Urteil vom 19. November 1982 - I ZR 125/80, VersR 1983, 371; OLG Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 12 U 96/09, BeckRS 2010, 25582, Rn. 29 nach juris).
  • OLG Schleswig, 04.03.2011 - 14 U 86/10

    Pflichten des Versicherers bei Stornogefahr; Anforderungen an die Nachbearbeitung

    Dafür sind regelmäßig wie bei der Werbung des Kunden eine persönliche Rücksprache mit dem Schuldner sowie eine nachträgliche Zahlungsaufforderung erforderlich (so zutreffend OLG Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010, 12 U 96/09, zitiert nach juris).
  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 206/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

    Ein unterlassener oder unzureichender Hinweis des Vorsitzenden darf sich gemäß dem Grundrecht auf faires Verfahren nicht zum Nachteil des Betroffenen auswirken (Beschlüsse Brandenburgisches OLG vom 07.10.2010 12 U 96/09, Juris Rz. 25; BVerfG vom 22.08.1980 2 BvR 653/79, StRK FGO § 115 R 203; BFH-Urteil vom 06.07.2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644; vgl. Greger in Zöller, ZPO, 30. A., § 233 Rz. 22a; oben b dd m. w. N.).
  • LG Bonn, 12.10.2018 - 1 O 325/17

    Versicherungsvertreter Rückforderung Provision Stornogefahr

    Die Klägerin muss deshalb für jeden einzelnen Rückforderungsanspruch dessen konkrete Gründe darlegen und gegebenenfalls beweisen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2017 - 15 U 7/17 = BeckRS 2017, 134073 Rd.20; OLG Brandenburg, Urteil vom 07.10.2010 - 12 U 96/09 - unter II.2.a) = BeckRS 2010, 25582).
  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 205/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

    Ein unterlassener oder unzureichender Hinweis des Vorsitzenden darf sich gemäß dem Grundrecht auf faires Verfahren nicht zum Nachteil des Betroffenen auswirken (Beschlüsse Brandenburgisches OLG vom 07.10.2010 12 U 96/09, Juris Rz. 25; BVerfG vom 22.08.1980 2 BvR 653/79, StRK FGO § 115 R 203; BFH-Urteil vom 06.07.2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644; vgl. Greger in Zöller, ZPO, 30. A., § 233 Rz. 22a; oben b dd m. w. N.).
  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 207/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

    Ein unterlassener oder unzureichender Hinweis des Vorsitzenden darf sich gemäß dem Grundrecht auf faires Verfahren nicht zum Nachteil des Betroffenen auswirken (Beschlüsse Brandenburgisches OLG vom 07.10.2010 12 U 96/09, Juris Rz. 25; BVerfG vom 22.08.1980 2 BvR 653/79, StRK FGO § 115 R 203; BFH-Urteil vom 06.07.2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644; vgl. Greger in Zöller, ZPO, 30. A., § 233 Rz. 22a; oben b dd m. w. N.).
  • KG, 06.10.2022 - 27 U 1087/20

    Prognoserisiko ist Auftragnehmerrisiko!

  • OLG Schleswig, 04.03.2011 - 14 U 86/09
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Rechtsprechung
   KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7376
KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09 (https://dejure.org/2009,7376)
KG, Entscheidung vom 03.08.2009 - 12 U 96/09 (https://dejure.org/2009,7376)
KG, Entscheidung vom 03. August 2009 - 12 U 96/09 (https://dejure.org/2009,7376)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Mitteilung der Bevollmächtigung des Mitarbeiters einer Grundstücksgesellschaft hinsichtlich des Ausspruchs von der Kündigung eines Mietverhältnisses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vollmacht eines Mitarbeiters der Hausverwaltung bei Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 121 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 174 S. 1; ; BGB § 174 S. 2

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Mitteilung der Bevollmächtigung des Mitarbeiters einer Grundstücksgesellschaft hinsichtlich des Ausspruchs von der Kündigung eines Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung durch Nicht-Bevollmächtigten: Zurückweisung zulässig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 181
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 03.03.2009 - 7 U 132/08

    Hinweispflicht des Gerichts: Grenzen bei Unschlüssigkeit des Parteivortrags

    Auszug aus KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
    Denn das Gericht ist nicht verpflichtet, eine Partei auf die Unschlüssigkeit ihres Vertrags hinzuweisen, wenn der Gegner die Partei bereits darauf aufmerksam gemacht hat (vgl. KG, Beschluss vom 3. März 2009 - 7 U 132/08 - MDR 2009, 826).
  • OLG Hamm, 09.09.1987 - 20 U 161/87

    Versicherungsvertragsrechtliche Ausgestaltung des Kündigungsrechts bzgl. eines

    Auszug aus KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
    Eine Zurückweisung nach 3 Wochen oder 17 Tagen ist nicht mehr unverzüglich (BAG DB 1999, 1612; OLG Hamm NJW-RR 1988, 282), auch 6 Tage können schon zu lang sein (OLG Hamm NJW 1991, 1185).
  • KG, 21.11.1997 - 5 U 5398/97

    Bevollmächtigung bekannt: Kündigung kann nicht zurückgewiesen werden!

    Auszug aus KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
    § 242 BGB schließt die Zurückweisung aus, wenn der Vertreter innerhalb einer ständigen Geschäftsverbindung bereits wiederholt entsprechende Handlungen vorgenommen hat (vgl. LG Aachen NJW 1978, 1387) oder wenn ihm die Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses übertragen war (vgl. KG BB 1998, 607).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
    Die Zurückweisung muss nicht sofort, aber ohne schuldhaftes Zögern, also innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungsfrist erklärt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1869).
  • KG, 02.09.2004 - 12 U 97/03

    Verletzung der richterlichen Hinweispflicht: Voraussetzungen für den Erfolg der

    Auszug aus KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
    Die Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht hat nur dann Erfolg, wenn die Pflichtverletzung für das angefochtene Urteil ursächlich war (Senat, Urteil vom 2. September 2004 - 12 U 97/03 -).
  • KG, 07.09.2006 - 8 U 107/06

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung gegen ein "Überraschungsurteil"

    Auszug aus KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
    Damit das Rechtsmittelgericht die Kausalität einer Verletzung der Hinweispflicht prüfen kann, muss in der Rechtsmittelbegründung angegeben werden, was auf den entsprechenden Hinweis hin vorgetragen worden wäre (KG, Beschluss vom 7. September 2006 - 8 U 107/06 - KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677; Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 139 Rn 20).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Auszug aus KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
    Wird der Vertreter in eine Stellung berufen, die üblicherweise mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet ist, steht dies zwar einer Mitteilung der Bevollmächtigung gleich (vgl. BAG NJW 1981, 2374).
  • LG Aachen, 16.12.1977 - 5 S 411/77
    Auszug aus KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
    § 242 BGB schließt die Zurückweisung aus, wenn der Vertreter innerhalb einer ständigen Geschäftsverbindung bereits wiederholt entsprechende Handlungen vorgenommen hat (vgl. LG Aachen NJW 1978, 1387) oder wenn ihm die Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses übertragen war (vgl. KG BB 1998, 607).
  • OLG Hamm, 26.10.1990 - 20 U 71/90

    Telefax: Nicht immer ein vollwertiger Ersatz!

    Auszug aus KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
    Eine Zurückweisung nach 3 Wochen oder 17 Tagen ist nicht mehr unverzüglich (BAG DB 1999, 1612; OLG Hamm NJW-RR 1988, 282), auch 6 Tage können schon zu lang sein (OLG Hamm NJW 1991, 1185).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09
    Eine Zurückweisung nach 3 Wochen oder 17 Tagen ist nicht mehr unverzüglich (BAG DB 1999, 1612; OLG Hamm NJW-RR 1988, 282), auch 6 Tage können schon zu lang sein (OLG Hamm NJW 1991, 1185).
  • AG Brandenburg, 13.02.2023 - 31 C 210/21

    Gut Ding will Weile haben: Nicht bei Warmwasser!

    Zwar könnten ggf. Zweifel bestehen, als nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass eine zum Abschluss eines Mietvertrags und zur Übergabe bzw. Rückgabe der Wohnung beauftragte Hausverwaltung auch zum Empfang einer Kündigung bevollmächtigt ist (KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2009, Az.: 12 U 96/09), jedoch greifen diese Bedenken vorliegend im konkreten Fall nicht.
  • KG, 18.12.2019 - 8 U 93/19

    Schriftformerfordernis bei neu begründeten Mietverhältnis nach vorheriger

    Dies hat auch der 12. Zivilsenat des Kammergerichts im Ausgangspunkt angenommen, aber für den Mitarbeiter einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft ausgeführt, dass sich aus der Stellung im Bereich der Verwaltung und aufgrund von Verhandlungen zu Mieterhöhungen und einem Angebot zur Beendigung des Mietverhältnisses nicht eindeutig ergibt, dass der betreffende Mitarbeiter zur Kündigung bevollmächtigt war (vgl. Beschluss vom 03.08.2009 - 12 U 96/09, ZMR 2010, 181, Tz. 21).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 16.05.2013 - 18 C 296/11

    Wohnraummietvertrag: Kündigung durch Hausverwalter; Zurückweisung der Kündigung

    Denn § 242 BGB schließt die Zurückweisung nur aus, wenn der Vertreter innerhalb einer ständigen Geschäftsverbindung bereits wiederholt entsprechende Handlungen vorgenommen hat oder wenn ihm die Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses übertragen war (vergleiche Kammergericht, Urteil vom 3. August 2009, 12 U 96/09, Rn. 34, zitiert nach juris unter Bezugnahme auf Kammergericht, BB 1998, Seite 607; Landgericht Aachen …
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