Rechtsprechung
OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dauerhafte unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit auf Grund eines somatoformes Schmerzsyndromes und einer posttraumatischen Belastungsreaktion nach einem Verkehrsunfall; Einordnung in MdE-Gruppen bei posttraumatischer Belastungsstörung; Deckung von Folgekosten durch ...
- Judicialis
ZPO § 287; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; EStG § 10e; ; StVG § 7 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 842; ; BGB § 252; ; PflVersG § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung und Darlegung der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit; Reichweite der Rechtskraft eines Urteils nach § 322 Abs. 1 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 14.05.1999 - 2 O 31/98
- OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68
Umfang der Ersatzfähigkeit der Einkommenssteuer bei gemeinsamer Veranlagung von …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99
Haftungsrechtlich maßgebend ist nämlich nur die hypothetische Besteuerung, die entstanden wäre, wenn die Klägerin allein steuerlich veranlagt worden wäre (vgl. BGH VersR 1970, 640); insoweit wäre, wie das Landgericht im Ergebnis zu Recht angenommen hat, letztlich keine Steuerschuld entstanden.Dem hat der Bundesgerichtshof frühzeitig widersprochen und ausgeführt, dass haftungsrechtlich nur die Steuern zu berücksichtigen sind, die auf das (fiktive) Einkommen des Unfallgeschädigten entfallen würden, wenn er insoweit alleine steuerlich veranlagt worden wäre (BGH VersR 1970, 640).
Insbesondere die Frage des Anrechnungsmaßstabs bei der Besteuerung fiktiver Arbeitseinkommen im Rahmen der Klage auf Ersatz des unfallbedingten Verdienstausfalls ist höchstrichterlich entschieden (BGH VersR 1970, 640).
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99
Nach der Rechtsprechung erstreckt sich die Ersatzpflicht des für einen Körper- oder Gesundheitsschaden einstandspflichtigen Schädigers grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des von ihm herbeigeführten haftungsbegründenden Ereignisses (BGHZ 132, 341, 343 ff.).Dies gilt gegebenenfalls auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145).
- BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91
Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung
Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99
Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung verstandene eigenständige prozessuale Anspruch, der durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (BGHZ 117, 1, 5; 157, 47, 50.).
- BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03
Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage
Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99
Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung verstandene eigenständige prozessuale Anspruch, der durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (BGHZ 117, 1, 5; 157, 47, 50.). - BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99
Bei der Geltendmachung von Teilansprüchen ergreift die Rechtskraft nur diesen Teil, so dass das Urteil, das einen Teilanspruch zuspricht oder aberkennt, nicht darüber Rechtskraft bewirkt, ob dem Kläger mehr als der geltend gemachte Teil oder noch andere Ansprüche aus dem Sachverhalt zustehen, selbst wenn sich das Urteil darüber auslässt (BGHZ 34, 337, 339). - BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 961/99
Dies gilt gegebenenfalls auch für eine psychische Fehlverarbeitung als haftungsausfüllende Folgewirkung des Unfallgeschehens, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, dass diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (vgl. BGHZ 132, 341, 343 ff.; 137, 142, 145).
- OLG Koblenz, 02.07.2007 - 12 U 1812/05
Bestimmtheit des Antrags auf Abänderung einer unbezifferten Schmerzensgeldklage
Charakteristisch für eine posttraumatische Belastungsstörung sind vor allem Albträume und das sonstige Wiederkehren des Nacherlebens der als bedrohlich erlebten Situation in so genannten Flashbacks (vgl. Senat Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99 - und vom 6. November 2006 - 12 U 342/02), wie sie auch vom Kläger zu 2) behauptet werden. - OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 545/05
Verkehrsunfallhaftung: Schmerzensgeld wegen Verschlechterung einer vor dem Unfall …
Die Symptome der Aufmerksamkeitsdefizitstörung und diejenigen einer posttraumatischen Belastungsstörung (vgl. zu letzterer Senat NJW-RR 2004, 1318 ff.; Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99) können hier zum Teil verwechselt werden.Zur posttraumatischen Belastungsstörung im Allgemeinen hat der erkennende Senat auch in anderen Fällen Informationen durch Gutachten anderer Sachverständiger erlangt (vgl. Senat NJW-RR 2004, 1318 ff.; Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99, in juris).
- OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 342/02
Verkehrsunfall: Erstreckung der Ersatzpflicht für einen Körper- oder …
Charakteristisch für eine posttraumatische Belastungsstörung sind vor allem aber Albträume und das sonstige Wiederkehren des Nacherlebens der als bedrohlich erlebten Situation in so genannten Flashbacks (vgl. auch Senat, Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99). - OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 357/05
Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen die …
Es darf nämlich nicht außer acht gelassen werden, dass es in der Verantwortlichkeit des Schädigers liegt, wenn die berufliche Entwicklung des Geschädigten beeinträchtigt worden ist und daraus erst die besondere Schwierigkeit folgt, eine Prognose über die hypothetische Entwicklung anzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 1633; VersR 2000, 233; Senat Urt. vom 4. Oktober 2005 - 12 U 961/99; OLG Nürnberg OLG-Report Nürnberg 2003, 254 f.).