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   KG, 25.03.1999 - 12 U 9746/97   

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https://dejure.org/1999,40354
KG, 25.03.1999 - 12 U 9746/97 (https://dejure.org/1999,40354)
KG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 12 U 9746/97 (https://dejure.org/1999,40354)
KG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 12 U 9746/97 (https://dejure.org/1999,40354)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 16.08.2010 - 22 U 15/10

    Kollision eines Abbiegers in Grundstückseinfahrt mit einem Überholer

    Vielmehr ist das gerade nicht der Fall (vgl. dazu KG Urteil vom 25.03.1999 - 12 U 9746/97 - Rdn. 30 zitiert nach juris).

    Selbst wenn man annehmen wollte, dass die Betriebsgefahr des Krades erhöht wäre, wenn der Kläger zu 2. mit 50 km/h gefahren sein sollte, also 20 km/h zu schnell (vgl. dazu KG Urteil vom 25.03.1999 - 12 U 9746/97 - Rdn. 29 ff zitiert nach juris), müsste die Einholung eines Sachverständigengutachtens jedenfalls deshalb unterbleiben, weil es an hinreichenden Anknüpfungstatsachen fehlt.

  • KG, 17.01.2000 - 12 U 6678/98

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Überschreitung der zulässigen

    Stets ist jedoch für eine Mithaftung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erforderlich, dass diese Sorgfaltspflichtverletzung unfallursächlich war; denn im Rahmen der Vorschrift des § 17 StVG dürfen nur Umstände berücksichtigt werden, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 1982, 442 = NJW 1982, 1149; NJW 1988, 58; Senat VerkMitt 1984, 36; NZV 1999, 85, 86 = KG Report 1999, 315, 318 sowie zuletzt Urteile vom 24. September 1998 - 12 U 3283/96 - sowie vom 25. März 1999 - 12 U 9746/97 - OLG Celle VersR 1973, 1174; OLG Bremen NZV 1988, 42, 43; OLG Hamm NZV 1996, 69; 70; OLG Stuttgart DAR 1997, 26, 27; OLG Rostock DAR 1999, 550, Ls.; LG Augsburg r + s 1987, 338; für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit: BGH NJW 1995, 1029 = NZV 1995, 145; ferner generell Jagusch/Hentschel, a. a. O., StVG § 17 Rdnr. 5; StVO § 3 Rdnr. 67).
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