Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 12 U 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 305c Abs 2 BGB
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klausel als Vereinbarung eines Versicherungsausschlusses bei Vorliegen einer der drei genannten Alternativformen der Beziehung zum Unternehmen (leiten oder gehören oder beteiligt sein)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BBR Abschn. VI Nr. 2
Keine Unklarheit des Ausschlusstatbestands in Abschn. VI Nr. 2 BBR - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 305c Abs. 2
Klausel als Vereinbarung eines Versicherungsausschlusses bei Vorliegen einer der drei genannten Alternativformen der Beziehung zum Unternehmen (leiten oder gehören oder beteiligt sein) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Architekt an Bauherren-GbR beteiligt: Versicherungsschutz?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Unklarheit des Ausschlusstatbestands in Ziffer VI.2. BBR-Architekten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt an Bauherren-GbR beteiligt: Kein Versicherungsschutz! (IBR 2011, 728)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 06.05.2009 - 27 O 402/08
- OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 12 U 99/09
- OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 12 U 99/09
Papierfundstellen
- VersR 2011, 616
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss: Bedeutung des Tatbestandsmerkmals …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 12 U 99/09
Bei diesem Tatbestandsmerkmal handelt es sich um ein vom Gesetzgeber ohne eigenen Inhalt gebrauchtes, das allgemeine Beschleunigungsprinzip in Bezug nehmendes und verstärkendes Adverb, aus dem eine Fristanforderung an die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht hergeleitet werden kann (BVerfG, NJW 2004, 3696; OLG Frankfurt, 9. ZS., OLGR 2006, 86). - BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04
Wechsel eines beisitzenden Richters zwischen Hinweis gem § 522 Abs 2 S 2 ZPO und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 12 U 99/09
Bei diesem Tatbestandsmerkmal handelt es sich um ein vom Gesetzgeber ohne eigenen Inhalt gebrauchtes, das allgemeine Beschleunigungsprinzip in Bezug nehmendes und verstärkendes Adverb, aus dem eine Fristanforderung an die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht hergeleitet werden kann (BVerfG, NJW 2004, 3696; OLG Frankfurt, 9. ZS., OLGR 2006, 86).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 12 U 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 305c Abs 2 BGB
- Wolters Kluwer
- ibr-online
Verflechtung Architekt/Bauherr: Kein Versicherungsschutz!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 06.05.2009 - 27 O 402/08
- OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 12 U 99/09
- OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 12 U 99/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07
Versichertes Interesse in der Kaskoversicherung eines zum Gesellschaftsvermögen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 12 U 99/09
Es ist vielmehr die Gesamthand selbst als ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt Trägerin dieser Rechte und Pflichten (BGH, BGHZ 175, 374, Juris Rn. 15).Das versicherte Risiko hat sich dadurch für die Beklagte nicht erhöht (BGHZ 175, 374, Juris Rn. 23).
Im Zweifel kann durch interessengerechte Auslegung ermittelt werden, was die Parteien als versichert vereinbart haben (BGHZ 175, 374, Juris Rn. 18, 22).
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 12 U 99/09
7 Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 146, 341 ff.) ist bei der GbR als Grundstruktur jeder Personengesellschaft eine nach außen hin bestehende beschränkte Rechtssubjektivität gegeben. - BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99
Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 12 U 99/09
4 Im vorweggenommenen Deckungsprozess ist grundsätzlich auf die Behauptungen des Geschädigten abzustellen und nicht über den Haftpflichtanspruch zu entscheiden (BGH, VersR 2001, 90, Juris Rn. 9). - BGH, 28.04.2009 - XI ZR 86/08
Reichweite des Sicherungszwecks einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 12 U 99/09
Sie greift nur dann ein, wenn nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (BGH, WM 2009, 1180, Juris Rn. 19;… Palandt, 69. Aufl., § 305c Rn. 18). - KG, 18.05.2001 - 6 U 7350/99
Haftpflicht ist's, wenn's Dritte trifft!
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 12 U 99/09
Im Fall einer falschen Planung durch die Gesellschafter kann sich die Beklagte deshalb nach Begleichung eines Haftpflichtschadens nicht an die Gesellschafter als Schadensverursacher wenden, da diese nicht "Dritte", sondern (Mit-)Versicherte sind (zur Bauherrenhaftpflicht KG, VersR 2003, 726).
- OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
Privathaftpflichtversicherung: Feststellungsinteresse des geschädigten Dritten …
In diesem vorweggenommenen Deckungsprozess findet eine Prüfung des Haftpflichtanspruchs und der damit zusammenhängenden Tatfragen im Übrigen nicht statt, sondern es ist grundsätzlich die Richtigkeit der Behauptungen des Geschädigten zu unterstellen (…vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2000, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.10.2010, 12 U 99/09;… Retter in: Schwintowski/ Brömmelmeyer, Praxiskomm. z. Versicherungsvertragsrecht, 2. Aufl. 2011, § 100 Rn. 72;… Betz in: Veith/ Gräfe, Der Versicherungsprozess, 2. Aufl. 2010, § 12 Rn. 76).
Rechtsprechung
KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Berechnung von Schadensersatz auf Neuwagenbasis
- rechtsportal.de
BGB § 249 S. 1
Voraussetzungen des Schadensersatzes auf Neuwagenbasis - juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Neupreisersatz nur bei Anschaffung eines Neufahrzeuges - Besonderes Interesse des Geschädigten am Eigentum ist ausschlaggebend
Verfahrensgang
- LG Berlin - 58 O 252/08
- KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08
Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis
Auszug aus KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09
Der Geschädigte, dessen neuer Pkw erheblich beschädigt ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat (BGHZ 181, 242).Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nämlich nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat (BGHZ 181, 242).
Zur Begründung führt der BGH in seinem Urteil vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08 - aus:.
- BGH, 10.07.2007 - VI ZR 258/06
Höhe des Schadensersatzes bei wirtschaftlichem Totalschaden
Auszug aus KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09
Nur dann ist die Zuerkennung einer den Reparaturaufwand übersteigenden und damit an sich unwirtschaftlichen Neupreisentschädigung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Bereicherungsverbot zu vereinbaren (vgl. für den umgekehrten Fall Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06 - aaO …und vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - aaO).Er hätte eine ungerechtfertigte Aufblähung der Ersatzleistung zur Folge und führte zu einer vom Zweck des Schadensausgleichs nicht mehr gedeckten Belastung des Schädigers (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06 - aaO)".
- BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07
Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger …
Auszug aus KG, 12.04.2010 - 12 U 99/09
Nur dann ist die Zuerkennung einer den Reparaturaufwand übersteigenden und damit an sich unwirtschaftlichen Neupreisentschädigung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Bereicherungsverbot zu vereinbaren (…vgl. für den umgekehrten Fall Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - VI ZR 258/06 - aaO und vom 27. November 2007 - VI ZR 56/07 - aaO).
- OLG Frankfurt, 06.06.2019 - 22 U 188/18
Unfall mit Neuwagen: Schadenersatz mit Abrechnung auf Neuwagenbasis
Ein erhöhter Schadensausgleich wäre verfehlt (vgl. BGH…, Urteil vom 09.06.2009 - VI ZR 110/08, zitiert nach juris, Rz. 11, 26; KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2010 - 12 U 99/09, zitiert nach juris, Rz. 4, 5).