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   VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1019/02   

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https://dejure.org/2002,7455
VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1019/02 (https://dejure.org/2002,7455)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.12.2002 - 12 UE 1019/02 (https://dejure.org/2002,7455)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 12 UE 1019/02 (https://dejure.org/2002,7455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 4 Nr 1 AuslG
    Kindernachzug - Deutschkenntnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen mangelnder Sprachkenntnisse; Beherrschung der deutschen Sprache bei durchschnittlichen Deutschkenntnissen; Altersgruppenentsprechende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift bei Ausländern; Nachweis der Deutschkenntnisse durch ...

  • Judicialis

    AuslG § 20 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 20 Abs. 4
    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Aufenthaltserlaubnis, Nachzug zu einem sorgeberechtigten Elternteil, Minderjähriger, Sprachkenntnis, Nachweis, Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mit einer "Zwei" in der Schule erübrigt sich der Sprachtest

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96

    Einreisezeitpunkt als maßgeblicher Zeitpunkt für die Befreiung vom Erfordernis

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1019/02
    Die unabhängig davon nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG geltende Altersgrenze von 16 Jahren wird von dem Kläger eingehalten, obwohl er zum Entscheidungszeitpunkt schon volljährig ist, da diese Altersgrenze beim Kindernachzug jedenfalls bei den ledigen Kindern unter 16 Jahren, die nach § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG (in der Fassung vor der Änderung durch VO vom 11.01.1997, BGBl. I S. 4) ohne Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich darin aufhalten dürfen, auf den Zeitpunkt des Nachzugs, also der Einreise bezogen ist (ausführlich dazu Hess. VGH, 17.02.1997 - 12 UE 4436/96 -, EZAR 022 Nr. 6).

    Allerdings ist im Gegensatz zu der in den angegriffenen Bescheiden zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung bei der aufenthaltsrechtlichen Bewertung des Kindeswohls bei einem allein erziehenden Elternteil maßgeblich auf den Besitz des Personensorgerechts abzustellen, und eine im Ausland erfolgte Sorgerechtsübertragung ist nur dann im Inland als unwirksam außer Acht zu lassen, wenn sie offensichtlich gegen den deutschen ordre public verstößt (ausführlich hierzu Hess. VGH, 17.02.1997, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02

    Einbürgerung; schriftliche Sprachprüfung; Verwaltungsvorschrift

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1019/02
    Dies unterscheidet sich im Übrigen nicht wesentlich von den Anforderungen, die im Fall einer beabsichtigten Einbürgerung an den Nachweis der hierfür erforderlichen Sprachkenntnisse gestellt werden (vgl. hierzu Hess. VGH, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02 -, EZAR 271 Nr. 35), mit der Einschränkung, dass auf das durchschnittliche Sprachniveau gleichaltriger deutscher Kinder oder Jugendlicher abzustellen ist.

    Danach kann kein ideales oder optimales Niveau der Sprachkenntnisse verlangt werden, sondern es ist lediglich ein für die Kommunikation mit anderen Menschen und gegebenenfalls mit staatlichen und privaten Stellen erforderliches Maß handeln, das die mündliche und schriftliche Beherrschung der Sprache umfasst (ausführlich für den Fall der Einbürgerung Hess. VGH, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02).

  • VGH Hessen, 09.12.1998 - 6 TG 2688/98

    Kindernachzug: Aufenthaltserlaubnis für minderjährige, ledige Kinder - Umfang der

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1019/02
    Vielmehr ist Maßstab hierfür eine an den durchschnittlichen Deutschkenntnissen der jeweiligen Altersgruppe orientierte Beherrschung der deutschen Sprache, und zwar als Beherrschung des die Umgangssprache umfassenden Wortschatzes, der Fähigkeit zur Umsetzung dieses Wortschatzes im Gespräch sowie die Befähigung, sich der deutschen Sprache schriftlich ohne gravierende orthografische Mängel zu bedienen (GK-Ausländerrecht, § 20 Rdnr. 95; Renner, Ausländerrecht, § 20 AuslG Rdnr. 16; Hess. VGH, 6.7.1998 - 13 TZ 2209/98 - 9.12.1998 - 6 TG 2688/98 -, InfAuslR 1999, 189).
  • VGH Hessen, 06.07.1998 - 13 TZ 2209/98

    Kindernachzug - Beherrschung der deutschen Sprache für Aufenthaltserlaubnis nach

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1019/02
    Vielmehr ist Maßstab hierfür eine an den durchschnittlichen Deutschkenntnissen der jeweiligen Altersgruppe orientierte Beherrschung der deutschen Sprache, und zwar als Beherrschung des die Umgangssprache umfassenden Wortschatzes, der Fähigkeit zur Umsetzung dieses Wortschatzes im Gespräch sowie die Befähigung, sich der deutschen Sprache schriftlich ohne gravierende orthografische Mängel zu bedienen (GK-Ausländerrecht, § 20 Rdnr. 95; Renner, Ausländerrecht, § 20 AuslG Rdnr. 16; Hess. VGH, 6.7.1998 - 13 TZ 2209/98 - 9.12.1998 - 6 TG 2688/98 -, InfAuslR 1999, 189).
  • FG Nürnberg, 25.03.1992 - V 30/91
    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1019/02
    Im Gegensatz zur Auffassung der Ausländerbehörde verlangt diese Vorschrift nicht ganz besonders gute oder gar sehr gute Sprachkenntnisse (so allerdings noch OVG Hamburg, 18.04.1991 - Bs V 30/91) in dem Sinne, dass der Betreffende in der deutschen Sprache "sehr bewandert" sein muss.
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