Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 1310/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3506
VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 1310/95 (https://dejure.org/1998,3506)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.03.1998 - 12 UE 1310/95 (https://dejure.org/1998,3506)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. März 1998 - 12 UE 1310/95 (https://dejure.org/1998,3506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 73 AuslG, § 13 VwVG, § 13 VwVfG
    Rückbeförderungspflicht des Beförderungsunternehmers - Unverzüglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung durch Erfüllung eines Verwaltungsakts; Bejahung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses mit der Vorbereitung eines zivilgerichtlichen Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses; Verpflichtung zur Rückbeförderung von Ausländern durch die Fluggesellschaften

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 320 (Ls.)
  • DVBl 1998, 1037 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1983 - 4 A 248/82
    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 1310/95
    Dabei darf sich die Begründung nicht in formelhaften allgemeinen Darlegungen erschöpfen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1981, - 18 A 383/81 -, NVwZ 1982, 326; OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1983, - 4 A 248/82 -, DÖV 1983, 986, 987;OVG Lüneburg, 14.12.1982, -9 A 34/81 -, NJW 1984, 1138, 1139; OVG Lüneburg, 11.08.1982, - 2 A 181/76 -, NJW 1984, 1631, 1642).

    Die Begründung muß vielmehr so abgefaßt sein, daß sie den Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens inhaltlich mit der Entscheidung auseinanderzusetzen (OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1983, - 4 A 248/82 -, DÖV 1983, 986, 987).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 1310/95
    Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, also wenn die Erledigung des Verwaltungsakts bereits vor Klageerhebung eingetreten ist, kann nicht mit der Vorbereitung eines zivilgerichtlichen Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozesses bejaht werden (vgl. BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226, 228).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 1310/95
    Mögliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Einreisebestimmungen sind für die schon aus den internationalen Übereinkommen über die Durchführung des Luftverkehrs in der Zivilluftfahrt folgende Rückbeförderungspflicht der Flugunternehmer ohne Bedeutung (zum Transportverbot vgl. BverfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92 u.a. -).
  • VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1943/99

    Rückbeförderungspflicht des Luftverkehrsunternehmens für zurückgewiesene

    Im Übrigen kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung hier ohnehin nicht an; denn die Rückbeförderungspflicht knüpft lediglich an den tatsächlich erfolglosen Einreiseversuch an (Hess. VGH, 23.03.1998 -- 12 UE 1310/95 --, EZAR 055 Nr. 1 = ESVGH 48, 320; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., 1999, § 73 AuslG Rdnr. 4).

    Die Ersatzvornahme muss schriftlich angedroht, hierbei muss für die Erfüllung der Verpflichtung eine Frist, innerhalb welcher der Vollzug dem Pflichtigen billigerweise zugemutet werden kann, bestimmt und die Kosten für die Ersatzvornahme müssen vorläufig veranschlagt werden (§ 13 Abs. 1 Abs. 4 Satz 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz v. 27.04.1953, BGBl. I 157 -- VwVG --), und deshalb ist die Androhung ohne Bestimmung einer eigenen Frist ebenso rechtswidrig (Hess. VGH, 23.03.1998, a.a.O.) wie die Androhung ohne Voranschlag der voraussichtlichen Kosten.

  • VG Gelsenkirchen, 09.01.2012 - 16 L 1319/11

    Tiere müssen auch in kleiner Wohnung artgerecht gehalten werden

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 12. Juli 1991 - 4 B 3581/90 -, NVwZ-RR 1993, 59; Thüringer OVG, Beschluss vom 12. März 2008 - 3 EO 283/07 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 23. März 1998 - 12 UE 1310/95 - (zur bundesrechtlichen Vorschrift des § 13 VwVG); VG Wiesbaden, Urteil vom 1. September 2008 - 7 K 576/08.WI -, jeweils juris.
  • VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1457/99

    Rückbeförderungspflicht des Luftverkehrsunternehmens für zurückgewiesene

    Im Übrigen kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung hier ohnehin nicht an; denn die Rückbeförderungspflicht knüpft lediglich an den tatsächlich erfolglosen Einreiseversuch an (Hess. VGH, 23.03.1998 -- 12 UE 1310/95 --, EZAR 055 Nr. 1 = ESVGH 48, 320; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., 1999, § 73 AuslG Rdnr. 4).

    Die Ersatzvornahme muss schriftlich angedroht, hierbei muss für die Erfüllung der Verpflichtung eine Frist, innerhalb welcher der Vollzug dem Pflichtigen billigerweise zugemutet werden kann, bestimmt und die Kosten für die Ersatzvornahme müssen vorläufig veranschlagt werden (§ 13 Abs. 1 Abs. 4 Satz 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz v. 27.04.1953, BGBl. I 157 -- VwVG --), und deshalb ist die Androhung ohne Bestimmung einer eigenen Frist ebenso rechtswidrig (Hess. VGH, 23.03.1998, a.a.O.) wie die Androhung ohne Voranschlag der voraussichtlichen Kosten.

  • BVerwG, 23.11.1999 - 1 C 12.98

    Asylantrag; Asylbewerber; Ausländer; Beförderungsunternehmen; Bestimmung des

    BVerwG 1 C 12.98 VGH 12 UE 1310/95.
  • VGH Hessen, 02.08.1999 - 12 UE 1471/99

    Rückbeförderungspflicht des Beförderungsunternehmers hinsichtlich

    Im Übrigen kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung hier ohnehin nicht an; denn die Rückbeförderungspflicht knüpft lediglich an den tatsächlich erfolglosen Einreiseversuch an (Hess. VGH, 23.03.1998 - 12 UE 1310/95 -, EZAR 055 Nr. 1 = ESVGH 48, 320; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., 1999, § 73 AuslG Rdnr. 4).
  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2020 - 2 K 3356/19

    Kostenhaftung des Beförderungsunternehmer

    Die Rückbeförderungspflicht knüpft nur an den tatsächlich erfolglosen Einreiseversuch an (Hess. VGH, Urteil vom 23. März 1998 - 12 UE 1310/95 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 2 K 2990/19
    Die Rückbeförderungspflicht knüpft nur an den tatsächlich erfolglosen Einreiseversuch an (Hess. VGH, Urteil vom 23.03.1998, 12 UE 1310/95 ).
  • VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 2 K 2987/19
    Die Rückbeförderungspflicht knüpft nur an den tatsächlich erfolglosen Einreiseversuch an (Hess. VGH, Urteil vom 23.03.1998, 12 UE 1310/95 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht