Rechtsprechung
VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 187/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 16 AuslG
Recht auf Wiederkehr - Schulbesuch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Wiederkehrerlaubnis; Besondere Härte; Erfolgreicher Abschluss einer deutschen Auslandsschule; Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt eines minderjährigen Ausländers; Unterbrochene Dauer des Familiennachzugs; Sicherung des ...
- Judicialis
AuslG § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 16
Ausländer- und Auslieferungsrecht - Wiederkehr, besondere Härte, Schulbesuch, gewöhnlicher Aufenthalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Pressemeldung, 28.5.2001)
Besuch deutscher Schule im Ausland schafft Integrationsvoraussetzungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ESVGH 51, 220
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Hessen, 29.03.1995 - 12 TH 3249/94
Verdrängung des generellen Versagungsgrundes des AuslG 1990 § 7 Abs 2 im Falle …
Auszug aus VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 187/01
Auf dieser Grundlage hätte auch der Kläger weiter in Deutschland bleiben dürfen, und zwar auf Grund der Befreiung nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1965, aber auch auf Grund von Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80; denn der Vater des Klägers gehörte als Arbeitnehmer dem regulären Arbeitsmarkt an, und dem Kläger war infolge der Befreiung von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht der Nachzug (gesetzlich) "gestattet" (Hess. VGH, 29.03.1995 - 12 TH 3249/94 -, InfAuslR 1995, 279 = NVwZ-RR 1995, 472). - BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 207.93
Ausländer - Besondere Härte - Wiederkehren - Gesamtbetrachtung bei Feststellung
Auszug aus VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 187/01
Der Einzelfall muss vom gesetzlichen Regelungsziel her den ausdrücklich erfassten Fällen annähernd gleichkommen (BVerwG, 30.05.1994 - 1 B 207.93 -, EZAR 026 Nr. 2 = NVwZ-RR 1994, 614;… ähnlich auch GK-Ausländerrecht, a.a.O., Rdnr. 79). - VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92
Ausländerrecht: Verlängerung der einem Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 187/01
Zu diesem Zweck muss eine umfassende Gesamtbetrachtung angestellt werden (VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - 1 S 948/93 -, InfAuslR 1993, 89; Hess. VGH, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92 -, EZAR 024 Nr. 2 = InfAuslR 1993, 323).
- VGH Hessen, 28.01.1993 - 12 TH 2385/92
Verlängerung einer nach den Regeln des Familiennachzugs unter …
Auszug aus VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 187/01
Damit war der Aufenthalt des Klägers, was Ausländerbehörde und Regierungspräsidium nicht beachtet haben, nicht nur rechtmäßig, sondern auch auf eine gewisse Dauer angelegt (zur Dauerhaftigkeit des Familiennachzugs nach früherem Recht vgl. z. B. Hess. VGH, 28.01.1993 - 12 TH 2385/92 -, EZAR 024 Nr. 1). - VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - 1 S 948/93
Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige nach dem …
Auszug aus VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 187/01
Zu diesem Zweck muss eine umfassende Gesamtbetrachtung angestellt werden (VGH Baden-Württemberg, 15.07.1993 - 1 S 948/93 -, InfAuslR 1993, 89; Hess. VGH, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92 -, EZAR 024 Nr. 2 = InfAuslR 1993, 323). - BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94
Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige …
Auszug aus VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 187/01
Mit der Feststellung, dass die Ablehnung der Wiederkehrerlaubnis zu einer besonderen Härte führen würde, ist nicht endgültig über die Wiederkehrerlaubnis entschieden, sondern lediglich Ermessen für die Ausländerbehörde eröffnet (…Renner a.a.O., Rdnr. 19; BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94 -, BVerwGE 98, 31 = EZAR 024 Nr. 4 = NVwZ 1995, 113; Nr. 16.2.1.0 Satz 4 AuslG-VwV).
- VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02
Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise
Der erkennende Senat hat nach Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 14. November 2000 die Beklagte mit Urteil vom 28. Mai 2001 (- 12 UE 187/01 - EZAR 026 Nr. 3 = InfAuslR 2001, 326 = ESVGH 51, 200) verpflichtet, dem Kläger unter Aufhebung der entgegenstehenden Behördenentscheidungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AuslG zu erteilen.