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   VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02   

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https://dejure.org/2002,4041
VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02 (https://dejure.org/2002,4041)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.12.2002 - 12 UE 1893/02 (https://dejure.org/2002,4041)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Dezember 2002 - 12 UE 1893/02 (https://dejure.org/2002,4041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 1 AuslG
    Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederkehrererlaubnis nach dem Ausländergesetz; Besondere Bedingungen des Aufenthalts für minderjährige Ausländer; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts bei wiederkehrwilligen jungen Ausländern; Zukunftsoffene Anlage des Aufenthaltsrechts vor der Ausreise; Sicherung des ...

  • Judicialis

    AuslG § 16; ; ARB 1/80 Art. 6; ; ARB 1/80 Art. 7; ; ARB 1/80 Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Wiederkehrer, gewöhnlicher Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Berufungsurteil mit Urteil vom 19. März 2002 (- 1 C 19.01 -, EZAR 026 Nr. 4 = InfAuslR 2002, 394 = AuAS 2002, 230) aufgehoben und die Sache zu anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Die Berufung des Klägers ist zulässig und begründet, denn dieser erfüllt die Voraussetzungen für die Wiederkehrerlaubnis nach § 16 AuslG nach Maßgabe der bereits in dem Senatsurteil vom 28. Mai 2001 getroffenen Feststellungen und unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in dem zurückverweisenden Urteil vom 19. März 2002 (a.a.O.) in dem Sinne, dass sich das der Beklagten obliegende Ermessen auf Null reduziert.

  • VGH Hessen, 11.11.1996 - 12 UE 1533/96

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt iSd EWGAssRBes 1/80 Art 6 bei Tätigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02
    Deshalb ist für die Zugehörigkeit zum inländischen Arbeitsmarkt entscheidend darauf abzustellen, ob das Arbeitsverhältnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats lokalisiert werden kann oder eine hinreichend enge Verknüpfung mit dessen Hoheitsgebiet aufweist (EuGH, 06.06.1995 - C - 434/93 -, a.a.O. - Bozkurt; Hess. VGH, 11.11.1996 - 12 UE 1533/96 -, EZAR 029 Nr. 3).
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02
    Deshalb ist für die Zugehörigkeit zum inländischen Arbeitsmarkt entscheidend darauf abzustellen, ob das Arbeitsverhältnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats lokalisiert werden kann oder eine hinreichend enge Verknüpfung mit dessen Hoheitsgebiet aufweist (EuGH, 06.06.1995 - C - 434/93 -, a.a.O. - Bozkurt; Hess. VGH, 11.11.1996 - 12 UE 1533/96 -, EZAR 029 Nr. 3).
  • VG Düsseldorf, 07.05.2020 - 7 K 2502/19
    So auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 2. Dezember 2002 - 12 UE 1893/02 -, juris Rz. 46, wenn auch im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 17. September 2002 - C-413/99 - in Sachen Baumbast zu Art. 12 VO/EWG Nr. 1612/86 schon zweifelnder.
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