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   VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02   

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https://dejure.org/2002,3605
VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02 (https://dejure.org/2002,3605)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.03.2002 - 12 UE 200/02 (https://dejure.org/2002,3605)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. März 2002 - 12 UE 200/02 (https://dejure.org/2002,3605)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 38 EGVtr, § 47 Abs 1 AuslG, § 12 AufenthEWGG, EWGRL 221/64
    Ausweisung eines straffälligen Unionsbürgers - Vorrang des Gemeinschaftsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Freizügigkeit von Unionsbürgern; Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer Ausweisung von Unionsbürgern; Erstellung einer individuellen aktuellen Gefährdungsprognose hinsichtlich des weiteren Aufenthalts eines Unionsbürgers; Verurteilung wegen Besitzes einer ...

  • Judicialis

    EG Art. 38; ; AufenthG/EWG § 12; ; AuslG § 47 Abs. 1

  • RA Kotz

    Ausweisung von EU-Bürgern aus Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger nur aufgrund Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 154
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02
    Die Ausländerbehörde hat sich bisher nicht darauf berufen und wird die Bedeutung dieser Abschiebung nunmehr mit Rücksicht darauf zu bewerten haben, dass die den Abschiebungen tatsächlich zugrundeliegende Ausweisungsverfügung inzwischen aufgehoben ist und es danach an einer stichhaltigen Gefährdungsprognose für die Zukunft fehlt (zu den unterschiedlichen Gesichtspunkten für die Befristung der Sperrwirkungen nach Ausweisung einerseits und nach Abschiebung andererseits vgl. Renner, Ausländerrecht in Deutschland, Rdnr. 5/439 bis 5/449; BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00 -, BVerwGE 111, 369 = EZAR 039 Nr. 7 = NVwZ 2000, 1422; VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96 -, EZAR 039 Nr. 3 = InfAuslR 1998, 433; vgl. auch Nrn. 8.2.3.1, 8.2.4.2, 8.2.4.3, 8.2.4.4.2, 8.2.5.1 AuslG-VwV).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02
    Aufgrund dieser rechtlich bindenden Einschränkungen sowie des hohen Rangs der gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeit und des gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darf die Freizügigkeit eines Unionsbürgers nur beschränkt werden, wenn dessen weitere Anwesenheit oder sein Verhalten eine tatsächliche und hinreichend schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, st. Rspr. seit 27.10.1977 - Rs. 30/77 -, EuGHE 1977, 1999 = NJW 1978, 479; EuGH, 19.01.1999 - C-348/96 -, EZAR 810 Nr. 11 = InfAuslR 1999, 165 - Calfa; BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140 = EZAR 039 Nr. 5).
  • VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 203/02

    "Verbrauchter Ausweisungsgrund" bei unterlassener Ausweisung trotz Kenntnis des

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02
    Die letztere Verurteilung hat die Ausländerbehörde seinerzeit auch nicht zum Anlass genommen, den Kläger, dessen Aufenthaltserlaubnis am 16. Februar 1992 abgelaufen war, auszuweisen (zum "Verbrauch" eines Ausweisungsgrunds vgl. Hess. VGH, 04.03.2002 - 12 UE 203/02 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02
    Da der Kläger jedenfalls nach den von der Ausländerbehörde und der Widerspruchsbehörde zugrunde gelegten Verhältnissen Ende 1998 in einer Lebensgemeinschaft mit deutschen Staatsangehörigen lebte, war zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, dass bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers, der mit einer Deutschen verheiratet ist und mit ihr ein eheliches Kind hat, der Möglichkeit der Befristung der Wirkung der Ausweisung schon aufgrund der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zum Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG eine besondere Bedeutung zukommt (BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386 = EZAR 123 Nr. 2).
  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02
    Die Ausländerbehörde hat sich bisher nicht darauf berufen und wird die Bedeutung dieser Abschiebung nunmehr mit Rücksicht darauf zu bewerten haben, dass die den Abschiebungen tatsächlich zugrundeliegende Ausweisungsverfügung inzwischen aufgehoben ist und es danach an einer stichhaltigen Gefährdungsprognose für die Zukunft fehlt (zu den unterschiedlichen Gesichtspunkten für die Befristung der Sperrwirkungen nach Ausweisung einerseits und nach Abschiebung andererseits vgl. Renner, Ausländerrecht in Deutschland, Rdnr. 5/439 bis 5/449; BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00 -, BVerwGE 111, 369 = EZAR 039 Nr. 7 = NVwZ 2000, 1422; VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96 -, EZAR 039 Nr. 3 = InfAuslR 1998, 433; vgl. auch Nrn. 8.2.3.1, 8.2.4.2, 8.2.4.3, 8.2.4.4.2, 8.2.5.1 AuslG-VwV).
  • OVG Hamburg, 04.05.2001 - 3 Bs 239/00

    Ausländerrecht: Ausweisung eines Unionsbürgers nach Rauschgifthandel

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02
    Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums versuchen eine Lösung dahin, dass das europäische Gemeinschaftsrecht eine Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger nur aufgrund einer Ermessensausübung nicht verlangt und das System der Ausweisungsbefugnisse auch in Bezug auf § 47 AuslG durch das Gemeinschaftsrecht nicht verdrängt, sondern nur modifiziert wird (OVG Hamburg, 04.05.2001 - 3 Bs 239/00 -, EZAR 034 Nr. 10; ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2001 - 18 A 1247/00 -, EZAR 034 Nr. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 18 A 5101/96 -, EZAR 034 Nr. 7 = NWVBl. 2001, 29 = NJ 2000, 612 m. Anm. Renner; Hailbronner, Ausländerrecht, § 47 AuslG Rdnr. 2a, § 12 AufenthG/EWG Rdnr. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 18 A 5101/96

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen wegen Beihilfe zur unerlaubten

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02
    Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums versuchen eine Lösung dahin, dass das europäische Gemeinschaftsrecht eine Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger nur aufgrund einer Ermessensausübung nicht verlangt und das System der Ausweisungsbefugnisse auch in Bezug auf § 47 AuslG durch das Gemeinschaftsrecht nicht verdrängt, sondern nur modifiziert wird (OVG Hamburg, 04.05.2001 - 3 Bs 239/00 -, EZAR 034 Nr. 10; ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2001 - 18 A 1247/00 -, EZAR 034 Nr. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 18 A 5101/96 -, EZAR 034 Nr. 7 = NWVBl. 2001, 29 = NJ 2000, 612 m. Anm. Renner; Hailbronner, Ausländerrecht, § 47 AuslG Rdnr. 2a, § 12 AufenthG/EWG Rdnr. 34).
  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92

    Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02
    Demgegenüber hat der erkennende Senat bereits im Jahre 1992 deutlich ausgesprochen, dass die Sondervorschriften über die Ausweisung von Unionsbürgern die allgemeinen Ausweisungsvorschriften der §§ 45 f. AuslG mit der Folge überlagern, dass eine Ausweisung nicht allein wegen einer strafrechtlichen Verurteilung, sondern ausschließlich zu spezialpräventiven Zwecken zulässig ist (Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, EZAR 034 Nr. 1; 4 = InfAuslR 1993, 50; ähnlich GK-AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 7).
  • VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 2419/00

    Ausweisung wegen Drogendelikts - Cannabis zum Eigenbedarf - atypischer Fall

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02
    Demgegenüber könnte in den Fällen der Regel-Ausweisung, die an eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe, an Straftaten im Bereich der Betäubungsrechts oder an die Teilnahme an verbotenen öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen anknüpft (§ 47 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AuslG), den besonderen Anforderungen des Gemeinschaftsrechts an freizügigkeitsbeschränkende Maßnahmen dadurch entsprochen werden, dass diese besonderen Schutzvorschriften zum Anlass dafür genommen werden, eine Ausnahme von der Regel grundsätzlich in Betracht zu ziehen (zu einem solchen Fall VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 2419/00 -).
  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 200/02
    Aufgrund dieser rechtlich bindenden Einschränkungen sowie des hohen Rangs der gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeit und des gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darf die Freizügigkeit eines Unionsbürgers nur beschränkt werden, wenn dessen weitere Anwesenheit oder sein Verhalten eine tatsächliche und hinreichend schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (EuGH, st. Rspr. seit 27.10.1977 - Rs. 30/77 -, EuGHE 1977, 1999 = NJW 1978, 479; EuGH, 19.01.1999 - C-348/96 -, EZAR 810 Nr. 11 = InfAuslR 1999, 165 - Calfa; BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140 = EZAR 039 Nr. 5).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 62.93

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Es kann dem Gemeinschaftsrecht nicht entnommen werden, dass Freizügigkeitsberechtigte nur im Ermessenswege ausgewiesen werden dürfen (so aber OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 10.4.1992 -18 B 1479/92- , InfAuslR 92, 275; HessVGH, Beschluss vom 20.10.1992, 12 TH 1509/92 -, InfAuslR 93, 50; Urteil vom 4.3.2002 - 12 UE 200/02 -, InfAuslR 2002, 342; GK-AuslR, RdNr. 166 zu § 45, RdNr. 10 zu § 47).

    Denn die Entscheidung über die Befristung ist, wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (BVerwG, Urteil vom 20.5.1980, Buchholz 402.24 § 10 Nr. 70 und Beschluss vom 31.3.1981, Buchholz 402.24 § 15 Nr. 3), nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Ausweisung (a.A. HessVGH, Urteil vom 4.3.2002 a.a.O.).

  • VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02

    AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER;

    Die Ausweisung des Antragstellers erweist sich weiterhin auch nach Maßgabe des § 12 Abs. 1, 3, 4 AufenthG/EWG als offensichtlich rechtmäßig, wobei dahingestellt bleiben kann, ob der Antragsteller in den Schutzbereich dieser Vorschrift fällt, was die Kammer zu seinen Gunsten unterstellt (vgl. zur Geltung des § 47 AuslG auch für diejenigen Unionsbürger, die sich auf erhöhten Ausweisungsschutz nach Gemeinschaftsrecht berufen können OVG Münster, 21.12.1999 - 18 A 5101/96 -, EZAR 034 Nr. 7; VGH Baden-Württemberg, 04.12.1996 - 11 S 2511/96 -, zit. nach juris Volltext;; differenzierend: Hess.VGH, 04.03.2002 - 12 UE 200/02 -, InfAuslR 2002, 342 = EZAR 034 Nr. 11).

    Soweit der Hess. VGH im Urteil vom 04.03.2002 (a.a.O.) unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19.01.1999 (Rs. C-348/96 "Calfa"; -, InfAuslR 1999, 165 f.) die Auffassung zu vertreten scheint, das deutsche Ausländergesetz schreibe den Ausländerbehörden unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht eine Ausweisung auf Lebenszeit vor, teilt die Kammer diese Auffassung nicht (VG Gießen, 14.03.2003 - 7 G 4696/02; 06.12.2002 - 7 G 1841/02 - 05.12.2002 - 7 G 1615/02 - 22.04.2002 - 7 E 1245/98 -).

  • VGH Hessen, 09.01.2004 - 12 TG 3002/03

    EG-Ausweisung; örtliche Zuständigkeit; Freiheitsstrafe wegen Schleusens

    Zunächst hat das Verwaltungsgericht allerdings zu Recht angenommen, dass der Antragsteller nur nach Maßgabe des einschlägigen Gemeinschaftsrechts ausgewiesen werden durfte, weil er die italienische Staatsangehörigkeit besitzt und damit Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union ist (vgl. dazu grundsätzlich Hess. VGH, 04.03.2002 - 12 UE 200/02 -, EZAR 034 Nr. 11 = ESVGH 52, 154 = InfAuslR 2002, 342).
  • VG Darmstadt, 21.11.2002 - 7 E 251/98

    Ausweisung eines italienischen Staatsbürgers - besonderer Ausweisungsschutz

    Die Aufenthaltssperre des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG steht der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis-EG nach Aufhebung der Ausweisung nicht mehr zwingend entgegen (Hess. VGH, Urt. v. 04.03.2002 - 12 UE 200/02 -, EZAR 034 Nr. 11 = InfAuslR 2002, 342).

    Anforderungen an eine Wohnung oder die Unterhaltsfähigkeit des Klägers werden bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis-EG nicht gestellt (§ 3 AufenthG/EWG; vgl. Hess. VGH, Urt. v. 04.03.2002, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 02.09.2004 - 12 TG 1986/04

    D (A), Italiener, Unionsbürger, Ausweisung, Befristung, Straftäter,

    Eine solche Annahme ergibt sich insbesondere nicht aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. März 2002 (- 12 UE 200/02 -).
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