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   VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89   

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VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 (https://dejure.org/1992,591)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 (https://dejure.org/1992,591)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. August 1992 - 12 UE 2254/89 (https://dejure.org/1992,591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 2 Nr 1 AuslG, § 70 Abs 1 VwGO, § 75 VwGO
    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nur an den Adressaten bei Bestellung eines Bevollmächtigten - Entscheidungszeitpunkt bei Untätigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorlage einer Strafprozessvollmacht im Verwaltungsverfahren; Beginn der Widerspruchsfrist bei Kenntnis des Verwaltungsakts durch den Adressaten und Nicht-Bekanntgabe an den für das Verwaltungsverfahren Bevollmächtigten; Pflicht der Ausländerbehörde zur Aufklärung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 703
  • NVwZ-RR 1993, 432
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Hessen, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91

    Zum Ausnahmefall für Abgehen von der Regel-Ausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
    Da ein Widerspruchsbescheid im vorliegenden Verfahren nicht ergangen ist, die Widerspruchsbehörde aber alle im Zeitpunkt ihrer Entscheidung vorliegenden Umstände hätte berücksichtigen müssen, und der Erlaß eines solchen Widerspruchsbescheides bis zur gerichtlichen Entscheidung auch in das gerichtliche Verfahren einzubeziehen wäre (Kopp, VwGO, § 75 Rdnr. 21), sind auch bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes im Wege der Untätigkeitsklage vom Gericht die während des gesamten Verfahrens bis zur gerichtlichen Entscheidung eintretenden Tatsachen in die Beurteilungsgrundlage einzubeziehen (wie bei der Sachlage im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor Erlaß eines Widerspruchsbescheides, vgl. dazu Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3).

    Bei der Feststellung ob ein Ausnahmefall vorliegt, der ein Abgehen von der Regel-Ausweisung gemäß § 47 Abs. 2 AuslG rechtfertigt, sind alle Umstände - neben general- und spezialpräventiven Aspekten insbesondere auch die in § 45 Abs. 2 AuslG aufgeführten Gesichtspunkte - zu berücksichtigen, die in eine Ermessensentscheidung über eine Ausweisung gemäß § 45 Abs. 1 AuslG einzubeziehen sind (Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1985 - 1 S 433/85

    Aufenthaltserlaubnis - Isolierte Anfechtungsklage - Fiktionswirkung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
    Für ein isoliertes Anfechtungsbegehren im Hinblick auf die Aufhebung der Versagung der Aufenthaltserlaubnis besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzinteresse, es sei denn, die Rechtsstellung des Ausländers würde sich allein durch die Aufhebung des Ablehnungsbescheides verbessern (VGH Baden- Württemberg, 04.11.1985 - 1 S 1195/85 -, EZAR 601 Nr. 3; 18.11.1985 - 1 S 433/85 -, VBlBW 1986, 392).

    Ein Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung eines vollzogenen Verwaltungsaktes besteht nicht (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, 18.11.1985 - 1 S 433/85 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.03.1985 - 1 B 32.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
    Die Ausländerbehörde kann insoweit sachgerecht unter spezialpräventiven Gesichtspunkten, insbesondere auch unter Einbeziehung des früheren strafrechtlichen Verhaltens des Ausländers, zur Bejahung der Notwendigkeit eines Schutzes der Belange der Bundesrepublik Deutschland vor einer Gefährdung durch weitere Straftaten des Ausländers kommen (vgl. dazu grds. BVerwG, 29.07.1977 - I B 137.77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 45; 25.03.1985 - 1 B 32.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 107; 19.03.1990 - 1 B 27.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 122).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 - und diese Rechtsprechung kann auch zur Auslegung des insoweit ("wegen einer...Straftat...verurteilt") inhaltsgleichen § 47 AuslG herangezogen werden -, daß bei einer Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts der Ausweisungsverfügung zugrunde gelegt werden können, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn - wie in der Regel - nichts dafür ersichtlich ist, daß der Vorfall durch die Ausländerbehörde besser aufgeklärt werden könnte als durch die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht (BVerwG, 16.10.1970 - I C 47.69 -, BVerwGE 35, 291; 11.06.1975 - 1 C 8.71 -, BVerwGE 48, 299; 14.01.1981 - 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 77).
  • BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen fortgesetzten

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
    Dies kann aber im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, da die Beklagte zur Begründung der Ausweisung ausschließlich spezialpräventive Gründe herangezogen hat - nur die Begründung des Sofortvollzuges stellt auf generalpräventive Aspekte ab - und diese spezialpräventiven Erwägungen - wie oben dargelegt - die Annahme eines Ausnahmefalles, der ein Abweichen von dem Regelfall des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG rechtfertigte, nicht begründen (vgl. zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung einer türkischen Staatsangehörigen bei Anwendung der Art. 14 Abs. 1 Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 unter spezialpräventiven Aspekten: BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91 - InfAuslR 1992, 199).
  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84

    Funktion - Form - Wirkung - Prozeßvollmacht - Nachreichen - Frist -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
    Im Hinblick auf die Möglichkeit einer Nachreichung einer (ordnungsgemäßen) Vollmacht muß dem Bevollmächtigten deshalb zu erkennen gegeben werden, daß eine (ausreichende) Vollmacht bisher nicht vorgelegt wurde (BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 105.84 -, DÖV 1985, 484).
  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 27.90

    Bindung der Ausländerbehörde an strafrichterliche Prognoseentscheidungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
    Die Ausländerbehörde kann insoweit sachgerecht unter spezialpräventiven Gesichtspunkten, insbesondere auch unter Einbeziehung des früheren strafrechtlichen Verhaltens des Ausländers, zur Bejahung der Notwendigkeit eines Schutzes der Belange der Bundesrepublik Deutschland vor einer Gefährdung durch weitere Straftaten des Ausländers kommen (vgl. dazu grds. BVerwG, 29.07.1977 - I B 137.77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 45; 25.03.1985 - 1 B 32.85 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 107; 19.03.1990 - 1 B 27.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 122).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 - und diese Rechtsprechung kann auch zur Auslegung des insoweit ("wegen einer...Straftat...verurteilt") inhaltsgleichen § 47 AuslG herangezogen werden -, daß bei einer Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts der Ausweisungsverfügung zugrunde gelegt werden können, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn - wie in der Regel - nichts dafür ersichtlich ist, daß der Vorfall durch die Ausländerbehörde besser aufgeklärt werden könnte als durch die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht (BVerwG, 16.10.1970 - I C 47.69 -, BVerwGE 35, 291; 11.06.1975 - 1 C 8.71 -, BVerwGE 48, 299; 14.01.1981 - 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 77).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
    Grundsätzlich ist im Rahmen der Ermessenserwägungen zur Ausweisung - und damit auch bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall im Rahmen des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG vorliegt - zu berücksichtigen, ob dem Ausländer bei einer Rückkehr in seine Heimat eine erneute Bestrafung wegen der Straftat droht, die Anlaß für die Ausweisung ist (BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85 -, BVerwGE 78, 285 = EZAR 120 Nr. 11).
  • BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 - und diese Rechtsprechung kann auch zur Auslegung des insoweit ("wegen einer...Straftat...verurteilt") inhaltsgleichen § 47 AuslG herangezogen werden -, daß bei einer Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts der Ausweisungsverfügung zugrunde gelegt werden können, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn - wie in der Regel - nichts dafür ersichtlich ist, daß der Vorfall durch die Ausländerbehörde besser aufgeklärt werden könnte als durch die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht (BVerwG, 16.10.1970 - I C 47.69 -, BVerwGE 35, 291; 11.06.1975 - 1 C 8.71 -, BVerwGE 48, 299; 14.01.1981 - 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 77).
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

  • VG Berlin, 20.09.1983 - 12 A 1627.82
  • VGH Hessen, 09.04.1984 - 11 UE 149/84

    Information des Verfahrensbevollmächtigten durch die Behörde über direkte

  • VGH Hessen, 25.09.1984 - 10 TH 1832/84

    Fehlende Ermächtigungsgrundlage für die zentrale Verteilung von Asylbewerbern in

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1985 - 1 S 1195/85

    Aufenthaltserlaubnis - Isolierte Anfechtungsklage nach Ortswechsel und

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

  • BSG, 16.01.1986 - 4b RV 25/85

    VA-Aufhebung - Ausschlußfrist

  • BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89

    Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1986 - NC 9 S 550/86

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts an den Bevollmächtigten; maßgeblicher

  • VGH Hessen, 02.03.1992 - 12 UE 1603/91

    Ermessensfehlerhafte Ausweisung eines straffällig gewordenen Türken - mangelhafte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1989 - 17 B 22593/89
  • BVerwG, 09.05.1979 - 4 B 93.79

    Rüge einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts -

  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Die Gegenansicht sieht in § 41 Abs. 1 VwVfG eine Sonderregelung, die für die Bekanntgabe des Verwaltungsakts den § 14 Abs. 3 VwVfG verdränge (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 10. August 1992 - 12 UE 2254/89 - NVwZ-RR 1993, S. 432; Stelkens/Bonk/Sachs/Leonhard, VwVfG, 4. Aufl., § 41 Rn. 31; Henneke bei Knack, VwVfG, 5. Aufl., § 41 Rn. 4.4).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 1 S 2416/20

    Widerspruchsbefugnis der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im

    Ihre Wirksamkeit setzt keine bestimmte Form voraus (vgl. HessVGH, Urt. v. 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, juris Rn. 26; BeckOK VwVfG/Birk, 53. Ed. 1.10.2021, VwVfG § 14 Rn. 10; Huck/Müller/Huck, 3. Aufl. 2020, VwVfG § 14 Rn. 19; NK-VwVfG/Matthias Dombert, 2. Aufl. 2019, VwVfG § 14 Rn. 30; Schoch/Schneider VwVfG/Geis, VwVfG § 14 Rn. 18; Stelkens/Bonk/Sachs/Schmitz, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 14 Rn. 14); die Vollmachterteilung kann auch mündlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen (vgl. BeckOK VwVfG/Birk, 53. Ed. 1.10.2021, VwVfG § 14 Rn. 9; NK-VwVfG/Matthias Dombert, 2. Aufl. 2019, VwVfG § 14 Rn. 18; Schoch/Schneider VwVfG/Geis, VwVfG § 14 Rn. 18).
  • VGH Hessen, 27.11.2023 - 2 A 478/22

    Zugang einer Fahrerlaubnisentziehung durch Akteneinsicht bei der nicht mehr

    Denn nach § 14 Abs. 1 Satz 3 HVwVfG ist die Vorlage einer schriftlichen Urkunde nicht Voraussetzung der Vertretungsbefugnis; sie dient nur dem Nachweis der Vollmacht (Hess. VGH, Urteil vom 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, juris Rn. 26; vgl. Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2013, § 14 Rn. 17).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 3336/94

    Zur örtlich zuständigen Behörde bei Ausweisung eines Strafgefangenen; Prüfung

    Bei der Feststellung eines Ausnahmefalls sind danach alle Umstände zu berücksichtigen, die in eine Ermessensentscheidung über eine Ausweisung nach § 45 Abs. 1 AuslG einzubeziehen sind, also neben generalpräventiven und spezialpräventiven Aspekten insbesondere auch die in § 45 Abs. 2 AuslG aufgeführten Gesichtspunkte (GK-AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 35; Hailbronner, AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 11; Kanein/ Renner, a.a.O., § 47 AuslG Rdnr. 13; Renner, NJ 1995, 231; Hess. VGH, 11.03.1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3; Hess. VGH, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6 = NVwZ-RR 1993, 432; eher einschränkend OVG Bremen, 20.11.1992 - 1 B 101/92 -, EZAR 032 Nr. 8 = InfAuslR 1993, 85; OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1991 - 18 B 84/91 -, EZAR 032 Nr. 2 = InfAuslR 1991, 187; OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, EZAR 032 Nr. 4; a.A. Hailbronner, JZ 1995, 128; Otte, ZAR 1994, 67).

    Grundsätzlich ist in die Prüfung eines Ausnahmefalls auch die Gefahr einzubeziehen, daß dem Ausländer bei einer Rückkehr in seine Heimat eine erneute Bestrafung wegen der Straftat droht, die Anlaß für die Ausweisung ist (Hess. VGH, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6 = NVwZ-RR 1993, 432; OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1992 - 13 B 12453/91 -, EZAR 032 Nr. 4 = NVwZ-RR 1992, 660; GK-AuslR, § 47 AuslG Rdnr. 39).

  • VGH Hessen, 14.08.1995 - 13 UE 860/94

    Ausländerrecht: Regelausweisung eines Straftäters aus Marokko; keine Auswirkungen

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob es im Einzelfall gerechtfertigt ist, eine Ausnahme von der Regel anzunehmen, ist der Umstand, daß Ausnahmefälle durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. September 1994, - BVerwG 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, 5 (6); BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1993 - 1 C 25.93 -, BVerwGE 94, 35 (43 f.) = NVwZ 1994, 381 (383 f.); Hess. VGH, Beschluß vom 10. August 1992, - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Februar 1991 - 18 B 84/91 -, InfAuslR 1991, 187 (188); Hamburgerisches OVG, Beschluß vom 9. November 1992 - Bs V 190/92 -, NVwZ-RR 1993, 217 (218) m. w. N.).

    Ob in diesem Sinne eine Ausnahme von der Regel im Einzelfall vorliegt, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. September 1994, a. a. O.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 11. März 1992 - 12 TH 2805/91 -, EZAR 032 Nr. 3, und vom 7. Juli 1992 - 12 TH 990/92 -, NVwZ 1993, 204 (206); Urteil vom 10. August 1992, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluß vom 20. November 1992 - OVG 1 B 101/92, InfAuslR 1993, 85 = EZAR 032 Nr. 8).

  • VG Gießen, 15.03.2001 - 7 G 4142/00

    Regelausweisung oder Ist-Ausweisung straffälliger türkischer Arbeitnehmer

    Ein derartiger Ausnahmefall - dessen Vorliegen der vollen gerichtlichen Nachprüfbarkeit unterliegt - wäre nur dann gegeben, wenn trotz der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Regelausweisung der zu Grunde liegende Sachverhalt von der vom Gesetzgeber vorausgesetzten Normalsituation so erheblich abweicht, dass davon auszugehen ist, dass eine Ausweisung bei einem so atypischen Sachverhalt nur nach einer Abwägung aller Gesichtspunkte im Rahmen einer Ermessensausübung durch die Ausländerbehörde erfolgen sollte (Hess.VGH, Ue. v. 08.05.1995 - 12 UE 3336/94 u. v. 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 - EZAR 032 Nr. 6; ähnlich: BVerwG, B. v. 01.09.1994 - 1 B 90.94 - InfAuslR 1995, 5; Renner, AuslR, 7. Aufl., § 47 AuslG Rdnr. 15).

    Bei der Feststellung eines Ausnahmefalles sind dabei alle Umstände zu berücksichtigen, die in eine Ermessensentscheidung über eine Ausweisung nach § 45 Abs. 1 AuslG einzubeziehen sind, also neben general- und spezialpräventiven Aspekten insbesondere auch die in § 45 Abs. 2 AuslG aufgeführten Gesichtspunkte (Hess.VGH, Ue. v. 08.05.1995, a.a.O., u. v. 10.08.1992, a.a.O.; Renner, § 47 AuslG Rdnr. 15).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 1 WB 51.11

    Wehrbeschwerdeverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

    Die Vollmacht kann deshalb auch durch konkludentes Handeln erteilt werden (so zu § 14 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 VwVfG: Kopp/Ramsauer VwVfG, 12. Auflage 2011, § 14 Rn. 17 m.w.N.; VGH Kassel, Urteil vom 10. August 1992 - 12 UE 2254/89 - juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

    Denn da der Widerspruch der Klägerin gegen die Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens vom Beklagten nicht beschieden worden ist, es sich bei der erhobenen Klage also um eine Untätigkeitsklage handelt, erscheint es durchaus fraglich, ob in einem solchen Fall bereits der Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung als maßgeblich angesehen werden kann, ob es unter diesen Umständen auf den Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung ankommt (i.d.S. z.B. OVG Hamburg, Beschluss vom 06.12.96 - BS VI 104/96 -, NJW 1997, 3111 ff.; VGH Kassel, Urteil vom 10. August 1992 - 12 UE 2254/89 -, NVwZ-RR 1993, 432) oder ob angesichts der besonderen Umstände des konkreten Falles auf den Erlass des ausweislich der Klageerhebung von der Klägerin als Bescheidung ihres Widerspruchs angesehenen und in der Folge auch vom Beklagten entsprechend behandelten Widerspruchsbescheides vom 5. November 2002 abzustellen wäre.
  • VG Darmstadt, 25.09.2003 - 7 E 3105/00

    Prüfung des Vorliegens eines atypischen Sachverhaltes im Rahmen des besonderen

    Ein Ausnahmefall im Sinne des § 47 Abs. 2 AuslG ist nur dann gegeben, wenn trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 AuslG der zugrundeliegende Sachverhalt von der vom Gesetzgeber vorausgesetzten Normalsituation so erheblich abweicht, dass eine Ausweisung bei einem solch atypischen Sachverhalt nur nach einer Abwägung aller Gesichtspunkte im Rahmen einer Ermessensausübung durch die Ausländerbehörde erfolgten sollte (Hess. VGH, Urt. v. 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, EZAR 032 Nr. 6; GK-AuslR, § 47 Rdnr. 87; vgl. Renner, AuslR, 7. Aufl., § 47 AuslG Rdnr. 15 m. w. Nw.).

    Dieser Umstand scheidet als Grundlage für einen Ausnahmefall von der in § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG normierten Regelausweisung aus, denn es handelt sich dabei gerade nicht um atypische Geschehensabläufe, die das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigen könnten (Hess. VGH, Urt. v. 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, NVwZ-RR 1993, 432; Beschl. v. 04.10.2001, a. a. O.).

  • VG Karlsruhe, 21.08.2001 - 12 K 2459/99

    Kosovo: atypischer Sachverhalt trotz Regelausweisungsgrundes

    Ausnahmsweise ist bei Anfechtungsklagen nur dann auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen, wenn im Falle einer Untätigkeitsklage eine Behördenentscheidung noch ergehen müsste und ohne zureichenden Grund im Sinne des § 75 S. 1 VwGO unterblieben ist (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 10. August 1992 - 12 UE 2254/89 - NVwZ-RR 1993, 432 = EzAR 032 Nr. 6).

    Zwar darf die Ausländerbehörde in aller Regel die tatsächlichen Feststellungen in einem Strafurteil auch ihrer Entscheidung über die Ausweisung zugrundelegen (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 10. August 1992 - 12 UE 2254/89, NVwZ-RR 1993, 432 = EzAR 032 Nr. 6 m.w.N. auf die ältere Rspr. des BVerwG zu § 10 AuslG a.F.).

  • VGH Hessen, 31.05.1999 - 11 TG 1961/98

    Kein subjektives Recht des Bevollmächtigten auf Einhaltung der in VwVfG § 14 Abs

  • VG Gießen, 07.02.2008 - 7 L 152/08

    Regelausweisung eines kranken, afghanischen Staatsangehörigen

  • VG Halle, 28.07.2016 - 5 A 238/15

    Widerspruch eines Beamten gegen eine altersdiskriminierende Besoldung;

  • VG Köln, 12.10.2007 - 4 K 3636/06

    Bonner Metropol - Lichtspieltheater bleibt ein Denkmal

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2016 - 1 L 117/16

    Entschädigung aufgrund altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Halle, 10.11.2021 - 5 A 363/21

    Zur Bereitschaft und Geeignetheit von Großeltern zur Vollzeitpflege sowie zum

  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09

    Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund

  • VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03

    Ausländerehe - zumutbare Lebensführung in einem der beiden Herkunftsstaaten

  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem

  • VGH Hessen, 15.03.2006 - 11 UE 1869/05

    Ausscheiden aus Schießsportverein

  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 1739/95

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist oder

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1997 - 5 S 3357/96

    Seniorenpflegeheim im Gewerbegebiet

  • VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07

    Genehmigung zur  gemeinwirtschaftlicher Erbringung von Verkehrsleistungen 

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2006 - 2 M 234/06

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen Verstoßes gegen

  • VGH Hessen, 29.04.1996 - 12 TG 3274/95

    Beurteilungszeitpunkt für die Frage der Minderjährigeneigenschaft oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 222/01

    Zur Ausnahme von der Regel-Ausweisung bei geringer Schuld und geringem Tatbeitrag

  • VG Köln, 10.07.2003 - 14 K 1958/00

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Planfeststellungsantrages i.R. der Befreiung

  • VG Frankfurt/Main, 04.07.2003 - 1 G 2011/03

    Atypischer Sachverhalt bei der Regelausweisung

  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2004 - 1 E 311/03

    Ausweisung

  • VGH Hessen, 22.06.1998 - 13 TZ 1875/98

    Regelausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit - Ausnahme wegen Besonderheiten

  • VG Saarlouis, 18.03.2009 - 10 K 881/08

    Aberkennung des Gebrauchsrechts eines in Tschechien erworbenen Führerscheins

  • VGH Hessen, 26.02.1996 - 12 UE 1846/95

    Ausweisung eines mehrfach straffällig gewordenen türkischen Staatsangehörigen -

  • VG Würzburg, 26.11.2019 - W 1 K 19.181

    Aus gesundheitlichen Gründen unzumutbare Versetzung eines Beamten

  • VG Augsburg, 15.04.2008 - Au 6 K 07.880

    Mitwirkung an der Beschaffung von Passersatzpapieren

  • VGH Hessen, 04.10.2004 - 12 UE 1947/04

    D (A), Albaner, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, Klagebefugnis, Ehegatte,

  • VG Köln, 17.05.2011 - 7 K 2974/10

    Spätaussiedlerbescheinigung kann nur ausgestellt werden bei Beantragung der

  • VG Dessau-Roßlau, 22.01.2008 - 3 A 273/06

    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Bewährung, Strafrestaussetzung,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 8 S 1145/04

    NABU unterliegt im Messestreit auch beim VGH

  • VG Köln, 17.05.2011 - 7 K 2975/10

    Für die Beurteilung eines Anspruches auf Grundlage von § 15 Abs. 1 S. 1 BVFG ist

  • VG München, 05.03.2012 - M 10 E 12.561

    Einstweilige Löschung personenbezogener Daten aus dem SIS; kein

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