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   OLG Hamburg, 28.10.2009 - 12 UF 110/09   

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https://dejure.org/2009,7185
OLG Hamburg, 28.10.2009 - 12 UF 110/09 (https://dejure.org/2009,7185)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.10.2009 - 12 UF 110/09 (https://dejure.org/2009,7185)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 12 UF 110/09 (https://dejure.org/2009,7185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 1909 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein minderjähriges Kind im Rahmen der Anfechtung der Vaterschaft durch das Jugendamt

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § ... 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621e; ; ZPO § 621e Abs. 2; ; ZPO § 640e Abs. 1; ; BGB § 1598a; ; BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 5; ; BGB § 1629 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1629 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1629 Abs. 2a; ; BGB § 1795; ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 1796; ; BGB § 1909 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 131 Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 131 Abs. 2; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein minderjähriges Kind im Rahmen der Anfechtung der Vaterschaft durch das Jugendamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • famrb.de PDF, S. 13 (Entscheidungsbesprechung)

    Ergänzungspflegschaft bei Vaterschaftsanfechtung durch Behörde? (RA Dr. Lothar Müller; FamRB 2010, 109)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 745
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2007 - 5 UF 75/07

    Ausschluß der Geltendmachung von Pflichteilsansprüchen durch den

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 12 UF 110/09
    Gegen den angefochtenen Beschluss des Familiengerichts ist das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde gem. § 621e ZPO statthaft; denn die Anordnung der Ergänzungspflegschaft für das Kind B. stellt eine im ersten Rechtszug ergangene Endentscheidung über einen Teilbereich der elterlichen Sorge i. S. v. § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dar, welche gem. § 621e ZPO mit der befristeten Beschwerde anfechtbar ist (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 2.10.2008, veröffentlicht bei Juris; OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 2091ff m.w.N.).
  • BGH, 27.03.2002 - XII ZR 203/99

    Anfechtung der Vaterschaft des geschiedenen Ehemanns durch die allein

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 12 UF 110/09
    Allerdings hat der BGH im Urteil vom 27.3.2002 (XII ZR 203/99, veröffentlicht bei Juris und NJW 2002, 2109ff) entschieden, die sorgeberechtigte Mutter, welche die Ehelichkeit des Kindes anficht, könne das Kind nicht zugleich bei der gebotenen Beiladung gem. § 640e Abs. 1 ZPO vertreten.
  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 164/04

    Anfechtung der Vaterschaft des rechtlichen durch den leiblichen Vater

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 12 UF 110/09
    In einem späteren Urteil vom 6.12.2006 (XII ZR 164/04, veröffentlicht bei Juris) hat der BGH jedoch auf eine Analogie zu § 1795 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht abgestellt.
  • OLG Oldenburg, 12.05.2009 - 13 UF 19/09

    Bestellunge eines Ergänzungspflegers bei der Anfechtung der Vaterschaft durch das

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 12 UF 110/09
    Voraussetzung ist hier jedoch, dass konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Interessengegensatz zwischen Elternteil und Kind bestehen (vergl. dazu das Urteil des OLG Oldenburg vom 12.5.2009 - 13 UF 19/09; Palandt/Diederichsen, BGB, 68.Auflage 2009, § 1629 Rz. 26; Münchener Kommentar/Huber, BGB, § 1629 Rz. 68 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 510/10

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Gesetzliche Vertretung des Kindes durch den

    Ob an dieser auf formalen Gründen beruhenden Unterscheidung festzuhalten ist (vgl. OLG Hamburg FamRZ 2010, 745), bedarf indessen keiner Entscheidung, weil jedenfalls in Folge der FGG-Reform die Grundlage für die unterschiedliche Behandlung der genannten Fälle entfallen ist.
  • OLG Frankfurt, 09.02.2017 - 2 UF 362/16

    Anspruch auf Einwilligung in genetische Abstammungsuntersuchung

    Klärungsberechtigter im Sinne von § 1598 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB ist nur der rechtliche Vater im Sinne von § 1592 BGB (OLG Frankfurt ZKJ 2010, 72; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 221; Wellenhofer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 1598 a Rdnr. 7).
  • OLG Hamburg, 04.06.2010 - 12 UF 224/09

    Abstammungsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers für minderjähriges Kind

    Da an dieser rechtlichen Auseinandersetzung sowohl die Elternteile als auch das Kind mit jeweils eigenständiger Position formell beteiligt sind, liegt (anders als bei der Vaterschaftsanfechtung durch die Behörde nach dem früherem Recht, vergl. dazu die Entscheidung des Senats vom 28.10.2009 - 12 UF 110/09) der Sache nach diejenige Konstellation vor, welche der Gesetzgeber in § 1795 Nr. 1 und 3 BGB in der Weise geregelt hat, dass die Eltern mit Rücksicht auf mögliche Interessenkonflikte von vornherein, d. h. unabhängig von einer Einzelfallprüfung, kraft Gesetzes von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen sind.
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