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   OLG München, 10.11.1992 - 12 UF 1182/92   

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https://dejure.org/1992,6823
OLG München, 10.11.1992 - 12 UF 1182/92 (https://dejure.org/1992,6823)
OLG München, Entscheidung vom 10.11.1992 - 12 UF 1182/92 (https://dejure.org/1992,6823)
OLG München, Entscheidung vom 10. November 1992 - 12 UF 1182/92 (https://dejure.org/1992,6823)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Auszug aus OLG München, 10.11.1992 - 12 UF 1182/92
    Innerhalb der bis 30. September 1992 laufenden Frist zur Berufungsbegründung (§ 519 Abs. 2 Satz 2 ZPO ) ist nämlich keine vollständige, die Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten des Beklagten wiedergebende (vgl. BGH NJW 1990, 188 ) Telefaxkopie der Berufungsbegründung eingegangen.
  • OLG Hamm, 08.04.1982 - 7 WF 477/81
    Auszug aus OLG München, 10.11.1992 - 12 UF 1182/92
    Rückstand im Sinne des § 17 Abs. 4 GKG ist dabei nur der für Januar 1990 - den Monat vor Einreichung der Stufenklage (vgl. OLG Hamm FamRZ 1982, 626 ) - zugesprochene Unterhalt.
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 3/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

    Auszug aus OLG München, 10.11.1992 - 12 UF 1182/92
    Das bedeutet bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax, der technische Risiken anhaften, die generell vorhersehbar sind, daß von einer tatsächlichen Übermittlung erst ausgegangen werden darf, wenn ein von dem Gerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (vgl. BGH NJW 1990, 187 ; VersR 1991, 1426 ; 1992, 638).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZB 4/88

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich

    Auszug aus OLG München, 10.11.1992 - 12 UF 1182/92
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch, daß er bei der Organisation der Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze Vorkehrungen trifft, die geeignet sind, bei normalem Geschäftsgang die Versäumung von Fristen aller Voraussicht nach zu verhindern und sicherzustellen, daß fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig das Büro verlassen (BGH VersR 1985, 369 ; 1988, 942).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der

    Auszug aus OLG München, 10.11.1992 - 12 UF 1182/92
    Das bedeutet bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax, der technische Risiken anhaften, die generell vorhersehbar sind, daß von einer tatsächlichen Übermittlung erst ausgegangen werden darf, wenn ein von dem Gerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (vgl. BGH NJW 1990, 187 ; VersR 1991, 1426 ; 1992, 638).
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

    Auszug aus OLG München, 10.11.1992 - 12 UF 1182/92
    Das bedeutet bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax, der technische Risiken anhaften, die generell vorhersehbar sind, daß von einer tatsächlichen Übermittlung erst ausgegangen werden darf, wenn ein von dem Gerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (vgl. BGH NJW 1990, 187 ; VersR 1991, 1426 ; 1992, 638).
  • BGH, 12.12.1990 - XII ZB 64/90

    Antrag auf Erhöhung des Unterhalts bezüglich eines von mehreren Kindern -

    Auszug aus OLG München, 10.11.1992 - 12 UF 1182/92
    Die Berufungsbegründung ist auch nicht deshalb als mit ihrem vollständigen Inhalt eingegangen anzusehen, weil die unvollständige Übertragung auf einem technischen Fehler in dem Empfangsgerät des Oberlandesgerichts beruht hätte (vgl. BGH FamRZ 1991, 548 ).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZB 19/90

    Erstattung von Aufwendungen aus einem Mietvertrag - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG München, 10.11.1992 - 12 UF 1182/92
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch, daß er bei der Organisation der Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze Vorkehrungen trifft, die geeignet sind, bei normalem Geschäftsgang die Versäumung von Fristen aller Voraussicht nach zu verhindern und sicherzustellen, daß fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig das Büro verlassen (BGH VersR 1985, 369 ; 1988, 942).
  • OLG Naumburg, 13.11.2006 - 10 W 52/05

    Beweislast des Beklagten für sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO

    Ob der Kläger Grund zu der Annahme hatte, er werde ohne Anrufung des Gerichts nicht zu seinem Recht kommen, ist dabei aus seiner Sicht zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 1996, 42, 43; OLG Köln MDR 2004, 58 - 60; KG Berlin, WRP 1994, 39 - 40; OLG Dresden WRP 1997, 1201, 1203; Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 3 m.w.N.).

    Aus dem Ausbleiben einer Reaktion des Abgemahnten darf der Verletzte den Schluss ziehen, dieser wolle es tatsächlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen (vgl. OLG Karlsruhe WRP 1997, 477 - 478 zitiert nach juris; KG Berlin, WRP 1994, 39 - 40; OLG Dresden WRP 1997, 1201, 1202; Herget in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 6 Stichwort "Wettbewerbsstreitigkeiten"; Fezer, UWG, Bearbeitung 2005, § 12 UWG Rdn. 3, Bornkamm in Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, UWG, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.8).

  • OLG Dresden, 26.08.1998 - 14 W 1697/97

    Originalvollmacht für Abmahnschreiben

    Veranlassung zur Einleitung gerichtlicher Schritte besteht für den Anspruchsteller dann, wenn er bei objektiver Würdigung der Sachlage und des Verhaltens des in Anspruch Genommenen zu dem Ergebnis gelangen kann, er werde sein berechtigtes Begehren nicht ohne gerichtliche Hilfe durchsetzen können (vgl. Senatsbeschluß vom 10.09.1997 - 14 W 854/97, WRP 1997, 1201, 1203; OLG Düsseldorf, WRP 1979, 862; OLG Düsseldorf, GRUR 1990, 310; OLG Frankfurt, OLGR 1996, 42, 44; OLG Hamburg, GRUR 1976, 444; KG WRP 1994, 39, 40; OLG Karlsruhe, WRP 1982, 351; OLG Karlsruhe, WRP 1992, 199 ; OLG Saarbrücken, WRP 1990, 373, 374).
  • OLG Koblenz, 25.05.1994 - 9 U 1007/93

    Verkauf einer Zahnarztpraxis; Vereinbarung von Wettbewerbsbeschränkung;

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  • KG, 04.03.1994 - 5 W 7083/93

    Beweiskraft des Telefaxsendeberichts für den Zugang des übermittelten

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