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OLG Schleswig, 19.12.2007 - 12 UF 148/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines Beschlusses über die Einschränkung eines erweiterten Umgangsrechts zu Ungunsten eines Elternteils ; Möglichkeit der Beschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils mit seinem Kind auf das Inland; Übertragung der elterlichen Sorge auf einen anderen ...
- Judicialis
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 28.03.2007 - 123 F 214/04
- OLG Schleswig, 19.12.2007 - 12 UF 148/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 962
- FamRZ 2008, 1968 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 16.06.1992 - 16 UF 926/92
Zeitliche und räumliche Einschränkung der Ausübung des Umgangsrechts
Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 12 UF 148/07
Darunter fällt auch eine Beschränkung des Umgangs auf das Inland (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 424; OLG München FamRZ 1993, 94;… Palandt/Diederichsen, § 1684 Rn. 30).Die Umgangsbefugnis eines Elternteiles kann dann eingeschränkt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieser die Kinder, dessen elterliche Sorge dem anderen Elternteil übertragen worden ist, ins Ausland entführen will (vgl. OLG München, FamRZ 1993, 94).
- OLG Karlsruhe, 14.12.1995 - 2 UF 176/94
Umgangsrecht; Hinterlegung Reisepaß, Personalausweis
Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 12 UF 148/07
Darunter fällt auch eine Beschränkung des Umgangs auf das Inland (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 424; OLG München FamRZ 1993, 94;… Palandt/Diederichsen, § 1684 Rn. 30).Zwar kann vom sorgeberechtigten Elternteil nicht verlangt werden, dass dieser einen Entführungsplan im einzelnen darlegt (so zutreffend OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 424), doch ist der Vortrag der Antragstellerin vorliegend dennoch nicht ausreichend.
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 657/81
Folgen der Einlegung der Beschwerde in Familiensachen für das Rechtsmittel - …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 12 UF 148/07
Wenn aber ein Ehegatte zunächst nur Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Folgesache einlegt - wie vorliegend durch den Antragsgegner bezüglich der Folgesache Sorgerecht geschehen -, liegt darin kein Verzicht auf die Anfechtung weiterer Folgesachenentscheidungen; der Beschwerdeführer kann vielmehr bis zum Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist sein Rechtsmittel auf diese Verfahrensgegenstände erweitern (BGH FamRZ 1981, 946 f.; 1984, 350 f.). - BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 41/82
Berufung gegen ein Scheidungsurteil; Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die …
Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2007 - 12 UF 148/07
Wenn aber ein Ehegatte zunächst nur Beschwerde gegen die Entscheidung über eine Folgesache einlegt - wie vorliegend durch den Antragsgegner bezüglich der Folgesache Sorgerecht geschehen -, liegt darin kein Verzicht auf die Anfechtung weiterer Folgesachenentscheidungen; der Beschwerdeführer kann vielmehr bis zum Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist sein Rechtsmittel auf diese Verfahrensgegenstände erweitern (BGH FamRZ 1981, 946 f.; 1984, 350 f.).