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   OLG Hamburg, 28.07.2017 - 12 UF 163/16   

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https://dejure.org/2017,44722
OLG Hamburg, 28.07.2017 - 12 UF 163/16 (https://dejure.org/2017,44722)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.07.2017 - 12 UF 163/16 (https://dejure.org/2017,44722)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 12 UF 163/16 (https://dejure.org/2017,44722)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums an der Ehewohnung während der Trennungszeit

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 242, 749, § 1361b; ZVG § 180; FamFG §§ 200 ff.
    Unzulässigkeit einer Teilungsversteigerung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung

  • ra.de
  • familienrechtsiegen.de

    Unzulässigkeit Teilungsversteigerung Ehewohnung bis Rechtskraft der Scheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1353 ; BGB § 1361b ; ZVG § 180 ; BGB § 749
    Zulässigkeit der Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums an der Ehewohnung während der Trennungszeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Teilungsversteigerung betreffend die Ehewohnung während des Getrenntlebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ehewohnung: Teilungsversteigerung während der Trennungszeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Teilungsversteigerung der Ehewohnung bis zur Scheidung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist die Teilungsversteigerung des Familienheims vor rechtskräftiger Scheidung zulässig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz der Ehewohnung bleibt bis zur Rechtskraft der Scheidungssache unangetastet (IVR 2018, 38)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1829
  • Rpfleger 2017, 725
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1962 - IV ZR 253/61

    Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche gegen den Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2017 - 12 UF 163/16
    Soweit der BGH früher zur Begründung der Annahme, die drohende Beeinträchtigung des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe reiche allein nicht aus, um die Unzulässigkeit eines Versteigerungsantrags zu begründen (vielmehr bedürfe es einer umfassenden Interessenabwägung), auf die (Hilfs-)Erwägung abgestellt hat, der andere Ehegatte würde seinen Anteil veräußern können (vgl. BGH, Beschluss v. 14.03.1962 zu IV ZR 253/61, zitiert bei juris), stellt er nunmehr einer Veräußerung/einem Herausgabeverlangen den Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe ohne weitere Interessenabwägung gegenüber - dies muss danach auch für die Teilungsversteigerung gelten.
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2017 - 12 UF 163/16
    Maßgeblich ist jedoch der erst nach der angegriffenen Entscheidung des Familiengerichts ergangene Beschluss des BGH vom 28.09.2016 (zum Az.: XII ZB 487/15, zitiert bei juris).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück;

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2017 - 12 UF 163/16
    Der BGH hat zudem im Zusammenhang mit § 1361b BGB bereits entschieden, dass der Antrag auf Teilungsversteigerung zwar weder eine Verfügung über ein Grundstück darstellt noch eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung dazu, aber doch zu einem Verlust des Grundstücks führt, weshalb es geboten erscheinen kann, die Teilungsversteigerung wie eine Veräußerung des Grundstücks zu behandeln (vgl. BGH, Beschluss v. 14.06.2007 zu V ZB 102/06, zitiert bei juris).
  • OLG Jena, 30.08.2018 - 1 UF 38/18

    Ehewohnung: Teilungsversteigerung während der Trennungszeit

    Das OLG Hamburg (Beschluss v. 28.07.2017, Az.: 12 UF 163/16) hat diese Rechtsprechung aufgegriffen und sie für den Fall der Teilungsversteigerung weiterentwickelt.

    Erbarth (NZFam 2018, 32) kritisiert die Entscheidung des OLG Hamburg allein deswegen, weil die Ehegatten im dort zu entscheidenden Fall die Ehewohnung "entwidmet" hätten.

  • OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 9 WF 208/19

    Elterliches Umgangsrecht

    Das in § 1684 BGB enthaltene elterliche Umgangsrecht begründet nach heute überwiegender Auffassung zwischen dem Umgangsberechtigten und dem zur Gewährung des Umgangs Verpflichteten eine gesetzliche Sonderverbindung familienrechtlicher Art, die durch das Wohlverhaltensgebot des § 1684 Abs. 2 BGB näher ausgestaltet wird und an der das Kind als Begünstigter teilhat (OLG Bremen MDR 2018, 95; OLG Hamburg v. 9.5.2017 - 7 UF 75/16, FamRZ 2018, 599; KG Berlin FamRZ 2018, 270; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 387; OLG Köln FamRZ 2015, 151; Löhnig NZFam 2018, 32).

    § 280 Abs. 1 S. 2 BGB (OLG Bremen MDR 2018, 95; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 387; OLG Köln FamRZ 2015, 151; Löhnig NZFam 2018, 32).

  • BGH, 16.11.2022 - XII ZB 100/22

    Ehewohnung: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung in der Trennungszeit; Wahrung

    (a) Die Rechtsbeschwerde bezieht sich für diese Ansicht - im Anschluss an vereinzelte Stimmen in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamburg FamRZ 2017, 1829 f.; BeckOGK/Erbarth BGB [Stand: 1. Juni 2022] § 1353 Rn. 459) - auf die Senatsentscheidung XII ZB 487/15 vom 28. September 2016 (Senatsbeschluss BGHZ 212, 133 = FamRZ 2017, 22), in welcher der Senat ausgesprochen hat, dass eine Ehewohnung diesen Charakter während der gesamten Trennungszeit behalte.
  • OLG Stuttgart, 29.10.2020 - 15 UF 194/20

    Teilungsversteigerungsverfahren während der Trennungszeit bzw. vor Rechtskraft

    Soweit das OLG Hamburg (FamRZ 2017, 1829; im Ergebnis zustimmend BeckOGK/Erbarth, § 1353 Rn. 376, ders. NZFam 2018, 34; ablehnend Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl., § 1568a BGB Rn. 13; Münch-KommBGB/Koch, 8. Aufl., § 1365 Rn. 60; Grandel/Breuers in jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 1353 Rn. 52; Wever FamRZ 2019, 504, 506; Kogel FamRB 2019, 411, 413; Götsche FuR 2018, 513; Mast FamRB 2018, 5; Engels Rpfleger 2017, 277) in Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben auch eine Sperre für ein Teilungsversteigerungsverfahren folgert, vermag der Senat diesem rigiden Ansatz nicht zu folgen.

    Auch der Entscheidung des BGH lässt sich nicht entnehmen, dass der Vorrang des § 1361b BGB ein Veräußerungsverbot vor Rechtskraft der Ehescheidung bewirken soll (so aber offensichtlich OLG Hamburg FamRZ 2017, 1829 Rn. 15).

  • OLG Brandenburg, 17.06.2021 - 9 UF 39/21

    Voraussetzungen des Ausschlusses des Umgangs eines minderjährigen Kindes mit

    Das in § 1684 BGB enthaltene elterliche Umgangsrecht begründet nach heute überwiegender Auffassung zwischen dem Umgangsberechtigten und dem zur Gewährung des Umgangs Verpflichteten eine gesetzliche Sonderverbindung familienrechtlicher Art, die durch das Wohlverhaltensgebot des § 1684 Abs. 2 BGB näher ausgestaltet wird und an der das Kind als Begünstigter teilhat (Senat NZFam 2019, 883; OLG Bremen MDR 2018, 95; OLG Hamburg v. 9.5.2017 - 7 UF 75/16, FamRZ 2018, 599; KG Berlin FamRZ 2018, 270; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 387; OLG Köln FamRZ 2015, 151; Löhnig NZFam 2018, 32).

    Daraus resultiert zugleich, dass das Vertretenmüssen einer Pflichtverletzung durch denjenigen, der gegen eine Umgangsregelung verstößt, vermutet wird, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB (Senat NZFam 2019, 883 OLG Bremen MDR 2018, 95; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 387; OLG Köln FamRZ 2015, 151; Löhnig NZFam 2018, 32).

  • OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 9 UF 168/18

    Umgangsregelung bei zerstrittenen, weit voneinander entfernt lebenden Eltern

    Aus diesem Schuldverhältnis ergibt sich die Pflicht zu umfassender Kooperation der Eltern im Interesse und zum Wohl des Kindes (OLG Bremen MDR 2018, 95; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 387; OLG Köln FamRZ 2015, 151; Löhnig NZFam 2018, 32).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 135/21

    Teilungsversteigerung der Ehewohnung

    Die Beschwerdeführerin bezieht sich insoweit auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 28.7.2017, Aktenzeichen 12 UF 163/16, die in Rechtsprechung (OLG Jena, Beschluss vom 30.8.2018, 1 UF 38/18 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.10.2020, 15 UF 194/20 - juris) und Literatur fast einhellig auf Ablehnung gestoßen ist (Anm. von Kogel, FamRZ 2017, 1830, 1831; Lenz, Schutz der Ehewohnung und Teilungsversteigerung, NJW Spezial 2018, 452, 453; Anm. von Mast, FamRB 2018, 5; Wever, Teilungsversteigerung des Familienheims während des Getrenntlebens, FamRZ 2019, S. 504 ff; Juris-PK-Grandel/Breuers, Stand 20.9.2021, Rn. 52 zu § 1353 BGB; JHA-Kohlenberg, 7.Aufl., Rn. 12 zu § 1353 BGB; teilweise zustimmend nur Anm. von Erbarth, NZFam 2018, 34).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2021 - 9 UF 39/21
    a) Das in § 1684 BGB enthaltene elterliche Umgangsrecht begründet nach heute überwiegender Auffassung zwischen dem Umgangsberechtigten und dem zur Gewährung des Umgangs Verpflichteten eine gesetzliche Sonderverbindung familienrechtlicher Art, die durch das Wohlverhaltensgebot des § 1684 Abs. 2 BGB näher ausgestaltet wird, und an der das Kind als Begünstigter teilhat (Senat NZFam 2019, 883; OLG Köln FamRZ 2015, 151; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 387; KG FamRZ 2018, 270; OLG Hamburg FamRZ 2018, 599; OLG Bremen MDR 2018, 95; Löhnig, NZFam 2018, 32).

    Daraus resultiert zugleich, daß das Vertretenmüssen einer Pflichtverletzung durch denjenigen, der gegen eine Umgangsregelung verstößt, vermutet wird (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB, Senat NZFam 2019, 883; OLG Köln FamRZ 2015, 151; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 387; OLG Bremen MDR 2018, 95; Löhnig, NZFam 2018, 32).

  • OLG Dresden, 04.11.2021 - 23 UF 259/21

    Ist die Teilungsversteigerung des Familienheims vor rechtskräftiger Scheidung

    a) Einen solchen generellen Ausschluss der Teilungsversteigerung vor rechtskräftiger Scheidung vertritt allerdings das OLG Hamburg (Beschluss vom 28.07.2017, 12 UF 163/16; zustimmend Erbarth, NZFam 2018, 34).
  • AG Aachen, 28.01.2020 - 228 F 296/19
    Insoweit beruft sie sich zunächst auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 28.07.2017 (Az. 12 UF 163/16), wonach ein Teilungsversteigerung der ehelichen Immobilie vor Scheidung der Ehe grundsätzlich unzulässig sei.

    Der insoweit zitierten Entscheidung des OLG Hamburg vom 28.07.2017, Az. 12 UF 163/16 (dem der Bevollmächtigte der Antragstellerin im Übrigen als Vertreter in der Literatur selbst entgegengetreten ist, vgl. FamRZ 2017, 1830!) ist nicht zu folgen; vielmehr liegt dem Beschluss eine unzutreffende Schlussfolgerung aus der Entscheidung des BGH vom 28.09.2016 (XII ZB 487/15) dahin zugrunde, dass dem Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe in jedem Fall und ohne Abwägung der Interessen der Ehegatten der Vorrang vor einer Teilungsversteigerung einzuräumen sei.

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2021 - 5 WF 150/20

    Einstweilige Anordnung in einer Ehewohnungssache: Bemessung des Verfahrenswertes

  • AG Fürth/Odenwald, 23.06.2021 - 4 F 168/20
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 10 UF 38/20

    Eheliches Rücksichtnahmegebot bei Verwertung ehelicher Immobilie

  • AG Fürth/Bayern, 23.06.2021 - 4 F 168/20

    Sondereigentum, Ehewohnung, Scheidung, Aufhebung, Wohnung, Sperrwirkung, Mieter,

  • OLG Brandenburg, 21.02.2019 - 9 UF 227/18

    Voraussetzungen der Anordnung eines Wechselmodells in Umgangsverfahren

  • LG Detmold, 29.01.2021 - 3 T 267/20

    Teilungsversteigerung, Kindeswohl

  • AG Rheinberg, 20.11.2020 - 7 F 246/20
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