Rechtsprechung
   OLG München, 25.01.2008 - 12 UF 1776/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24085
OLG München, 25.01.2008 - 12 UF 1776/07 (https://dejure.org/2008,24085)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2008 - 12 UF 1776/07 (https://dejure.org/2008,24085)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 12 UF 1776/07 (https://dejure.org/2008,24085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,24085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge: Streit getrennt lebender Eltern über die Anmeldung des Erstwohnsitzes für ein minderjähriges Kind; Zulässigkeit einer gerichtlichen Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit der getrennt lebenden Eltern über die Anmeldung des Erstwohnsitzes für den Sohn und Zahlung von Barunterhalt für das Kind; Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht dauerhaft getrennt lebender Eltern für ihr minderjähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1534
  • FamRZ 2008, 1103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93

    Bindungswirkung einer Verweisung in einem Verfahren betreffend die elterliche

    Auszug aus OLG München, 25.01.2008 - 12 UF 1776/07
    Sind sie sich darüber einig, dass das Kind auf Dauer bei einem Elternteil bleiben soll, hat das Kind nur bei diesem seinen Wohnsitz (BGH NJW-RR 1994, 322).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99

    Berücksichtigung des Kindeswillens bei Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus OLG München, 25.01.2008 - 12 UF 1776/07
    Um diese strengen Voraussetzungen der §§ 1666 ff. nicht auszuhöhlen, ist es erforderlich, den Anwendungsbereich des § 1628 eng zu fassen (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 186).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 6 C 38.14

    Gesetzliche Prozessstandschaft; Melderegister; melderechtlicher

    Auch wenn sie dazu wie im vorliegenden Fall dauerhaft nicht in der Lage sind, scheidet die Anrufung des Familiengerichts nach § 1628 Satz 1 BGB aus, weil die Bestimmung seiner Hauptwohnung nicht von erheblicher Bedeutung für das Kind ist (OLG München, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 12 UF 1776/07 - NJW-RR 2008, 1534).
  • OLG Hamburg, 13.07.2011 - 12 UF 80/11

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis hinsichtlich einer Reise

    Würde sie, solange die Eltern sich nicht einigen können, unentschieden bleiben, stünde dem anderen Elternteil, hier dem Vater, eine Art Vetorecht zu (OLG München, FamRZ 2008, 1103) mit der Folge, dass die Reise zu unterbleiben hätte.
  • OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 13 WF 19/20

    Verfahrenskostenhilfe: Beurteilungszeitpunkt für Erfolgsaussicht nach

    Nach einhelliger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung fällt die melderechtliche Verlegung des Hauptwohnsitzes mangels konkreter Auswirkungen auf das Kindeswohl nicht in den eng zu fassender Anwendungsbereich des § 1628 BGB (vgl. OLG München FamRZ 2008, 1103; BVerwG FamRZ 2016, 44; OLG Koblenz FamRZ 2019, 1696).

    Nach einhelliger ober- und höchstrichterlicher Rechtsprechung fällt die melderechtliche Verlegung des Hauptwohnsitzes mangels konkreter Auswirkungen auf das Kindeswohl nicht in den eng zu fassender Anwendungsbereich des § 1628 BGB (vgl. OLG München FamRZ 2008, 1103; BVerwG FamRZ 2016, 44; OLG Koblenz FamRZ 2019, 1696).

  • OLG Brandenburg, 08.10.2018 - 10 UF 105/18

    Elterliche Sorge getrenntlebender Eltern: Übertragung der Entscheidung über die

    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass sich die Eltern bei einem solchen Streit auch über den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht einig sind, weshalb vorrangig ein Verfahren betreffend die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts gemäß § 1671 BGB zu wählen sei (vergleiche BVerwG, NJW 2016, 99 Rn. 24 OLG München, NJW-RR 2008, 1534; a. A. Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB, 2015, § 1628 BGB Rn. 29 vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 4.5.2011 - OVG 5 N 3.11, BeckRS 2011, 52800).
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 23 K 270.14

    Melderegister; paritätischen Wechselmodell bei getrenntlebenden Eltern;

    Auch wenn sie dazu dauerhaft nicht in der Lage sind, scheidet die Anrufung des Familiengerichts nach § 1628 Satz 1 BGB aus, weil die Bestimmung seiner Hauptwohnung nicht von erheblicher Bedeutung für das Kind ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 12 UF 1776/07 -, juris Rn. 11 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht