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OLG Celle, 23.01.2001 - 12 UF 214/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kindesunterhalt: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines nach Spanien ausgewanderten Unterhaltspflichtigen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1603 Abs. 2 BGB
Kindesunterhalt ; Prozesskostenhilfe; Leistungsfähigkeit ; Erwerbsobliegenheit; Auswanderung ; Ortswechsel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kindesunterhalt ; Prozesskostenhilfe; Leistungsfähigkeit ; Erwerbsobliegenheit; Auswanderung ; Ortswechsel
- Judicialis
BGB § 1603 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit - Rückkehr von Auswanderern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stadthagen - 3 F 59/00
- OLG Celle, 23.01.2001 - 12 UF 214/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.12.1993 - XII ZB 157/93
Umfang der Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist bei Abweichen des …
Auszug aus OLG Celle, 23.01.2001 - 12 UF 214/00
Wenn die wirtschaftlichen Aussichten in der Region so schlecht sind, hat der Beklagte gegenüber seinen minderjährigen Kindern die Pflicht, einen Ortswechsel vorzunehmen, um einen Arbeitsplatz zu finden, der ihm gestattet, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen (BGH, FamRZ 1994, 302).