Rechtsprechung
OLG Celle, 02.06.2004 - 12 UF 227/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Versorgungsausgleich: Ausgleich von Versorgungsanwartschaften bei der Provinzial Lebensversicherung im Wege des Quasi-Splittings
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 3 VAHRG; § 1587a Abs. 3 Nr. 1 BGB
Durchführung eines Versorgungsausgleichs zwischen Ehegatten im Wege des Quasi-Splittings; Versorgungsausgleich im Quasi-Splitting bei Vorliegen von privatrechtlichen Versicherungsverträgen; Ausgleich einer volldynamisierten Rentenanwartschaft bei der Provinzial ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung eines Versorgungsausgleichs zwischen Ehegatten im Wege des Quasi-Splittings; Versorgungsausgleich im Quasi-Splitting bei Vorliegen von privatrechtlichen Versicherungsverträgen; Ausgleich einer volldynamisierten Rentenanwartschaft bei der Provinzial ...
- Judicialis
VAHRG § 1 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VAHRG § 1 Abs. 3
Zum Ausgleich der Versorgunsganwartschaft bei einer Provinzial-Lebensversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stadthagen, 22.07.2003 - 6 F 1273/02
- OLG Celle, 02.06.2004 - 12 UF 227/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 87/83
Beschwerdebefugnis des Trägers der beamtenrechtlichen Versorgungslast
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2004 - 12 UF 227/03
Dieser Grundsatz ist für den Versorgungsausgleich durch die Rechtsprechung dahin modifiziert worden, dass Versorgungsträger bereits dann beschwerdeberechtigt sind, wenn sie geltend machen, dass durch die Entscheidung des Familiengerichts sich im Ausgleich eine andere Berechnung der bei ihnen bestehenden Versorgungsanwartschaften ergibt (BGH, FamRZ 1981, 132; 1982, 155; 1984, 671). - BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 28/88
Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2004 - 12 UF 227/03
Wenn dagegen die Anwartschaften bzw. Ansprüche des Versorgungsträgers durch die Entscheidung überhaupt nicht betroffen ist, weil sie nur ein Posten in der Ausgleichsbilanz sind, dann besteht keine Beschwerdeberechtigung (BGH, FamRZ 1989, 957; Johannsen/Henrich/ Sedemund-Treiber, Eherecht, § 621 e Rn 9 f ZPO). - BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 616/80
Beschwerdebefugnis eines Rentenversicherungsträgers; Zulässigkeit einer weiteren …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2004 - 12 UF 227/03
Dieser Grundsatz ist für den Versorgungsausgleich durch die Rechtsprechung dahin modifiziert worden, dass Versorgungsträger bereits dann beschwerdeberechtigt sind, wenn sie geltend machen, dass durch die Entscheidung des Familiengerichts sich im Ausgleich eine andere Berechnung der bei ihnen bestehenden Versorgungsanwartschaften ergibt (BGH, FamRZ 1981, 132; 1982, 155; 1984, 671). - BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2004 - 12 UF 227/03
Dieser Grundsatz ist für den Versorgungsausgleich durch die Rechtsprechung dahin modifiziert worden, dass Versorgungsträger bereits dann beschwerdeberechtigt sind, wenn sie geltend machen, dass durch die Entscheidung des Familiengerichts sich im Ausgleich eine andere Berechnung der bei ihnen bestehenden Versorgungsanwartschaften ergibt (BGH, FamRZ 1981, 132; 1982, 155; 1984, 671). - BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01
Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen fehlerhafter Berechnung des …
Auszug aus OLG Celle, 02.06.2004 - 12 UF 227/03
Eine Korrektur könnte nur über ein Verfahren nach § 10 a VAHRG erfolgen, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen (BGH, FamRZ 2004, 786).