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OLG Frankfurt, 29.08.2001 - 12 W 139/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besorgnis der Befangenheit; Schadensersatz; Anwaltliche Pflichten; Spruchkörper; Anwaltsregressprozess; Erfolgsaussicht einer Berufung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 577 Abs. 2 § 42
Richterablehnung - Befangenheit - Anwaltsregress - Erfolgsaussicht einer gegen das eigene Urteil gerichteten Berufung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 07.05.2001 - 1 O 33/01
- OLG Frankfurt, 29.08.2001 - 12 W 139/01
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 21.08.2013 - 32 W 11/13
Richter; Ablehnung; Befangenheit
Allein diese Umstände rechtfertigen es aber nicht, von einem Fall zu sprechen, der der Interessenlage des § 41 Nr. 6 ZPO entspricht und deswegen eine Ablehnung gemäß § 42 Abs. 2 ZPO als gerechtfertigt anzusehen (OLG Düsseldorf, 11 W 45/98, zit. über Juris Tz. 8 m.w.Nachw.; - a. A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.08.2001, 12 W 139/01, BeckRS 2001 30201835;… Bauer, Hypothetische Inzidentprozesse, in Festschrift für Karl Larenz, 1973, Seite 1073f). - LG Münster, 13.06.2013 - 111 O 11/13
Ausschluss und Ablehnung der tätigen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit …
Auch eine entsprechende Anwendung des § 41 Nr. 6 ZPO kommt entgegen der Auffassung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 29.08.2011, Az. 12 W 139/01) nicht in Betracht.