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   OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 17/06   

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https://dejure.org/2006,18303
OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 17/06 (https://dejure.org/2006,18303)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2006 - 12 W 17/06 (https://dejure.org/2006,18303)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2006 - 12 W 17/06 (https://dejure.org/2006,18303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung des Nichtvorliegens einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Rechtsfolgen der Vorlage der Erklärungüber die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 116 Nr. 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 1
    PKH: Formelle Anforderungen an die Antragstellung - Verspätete Erklärung über persönliche Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 05.04.2000 - 7 WF 56/00

    Behandlung nicht belegter Ausgabenpositionen bei der Bewilligung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 17/06
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist zurückzuweisen, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss der Instanz vorgelegt wird (vgl. Brandenburgisches OLG, FamRZ 1998, 249, 250; OLG Bamberg, FamRZ 2001, 628; Zöller/Philippi, a.a.O., § 117 Rn. 2b; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 119 Rn. 32 m.w.N.).

    Zwar ist eine Bezugnahme auf eine Erklärung, die in einem anderen bei dem streitentscheidenden Gericht anhängigen Parallelverfahren abgegeben wurde, grundsätzlich ausreichend (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2001, 628; OLG Hamm, FamRZ 1998, 1605; OLG München, FamRZ 1996, 415; Zöller-Philippi, a.a.O., § 117 Rn. 16).

  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 WF 20/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 17/06
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist zurückzuweisen, wenn die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss der Instanz vorgelegt wird (vgl. Brandenburgisches OLG, FamRZ 1998, 249, 250; OLG Bamberg, FamRZ 2001, 628; Zöller/Philippi, a.a.O., § 117 Rn. 2b; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 119 Rn. 32 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.06.1998 - 11 WF 75/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 17/06
    Zwar ist eine Bezugnahme auf eine Erklärung, die in einem anderen bei dem streitentscheidenden Gericht anhängigen Parallelverfahren abgegeben wurde, grundsätzlich ausreichend (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2001, 628; OLG Hamm, FamRZ 1998, 1605; OLG München, FamRZ 1996, 415; Zöller-Philippi, a.a.O., § 117 Rn. 16).
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