Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 16.11.2016 - 12 W 209/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 81 Abs. 2 S. 1 GNotKG; Nr. 14110 KV-GNotKG; § 82 GBO
Bemessung der Gebühr für Eintragungsvorgänge betreffend die korrekte Wiedergabe der bestehenden Rechtslage im Grundbuch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Gebühr für Eintragungsvorgänge betreffend die korrekte Wiedergabe der bestehenden Rechtslage im Grundbuch
- notar-drkotz.de
Eintragung eines Eigentümerwechsels wegen Ausgliederung - gebührenpflichtig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 135/06
Grundbuchgebühren nach Grundstückswert für Eintragung einer Grundbuchberichtigung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.11.2016 - 12 W 209/16
Schon zur Vorgängernorm § 60 Abs. 4 KostO hat die obergerichtliche Rechtsprechung festgestellt, dass diese Ausnahmevorschrift nicht auf den Fall eines Eigentümerwechsels durch Ausgliederung anwendbar ist (OLG München, OLGR 2006, 845, zit. aus RN 20). - BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 3 Z 64/87
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer weiteren Beschwerde gegen einen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.11.2016 - 12 W 209/16
Die Regelung von § 36 Abs. 2 GNotKG mit ihrer Begrenzung auf einen Maximalgeschäftswert von 1 Million Euro gilt dabei nur dann, "soweit" sich der Geschäftswert nicht aus den besonderen Vorschriften des GNotKG ergibt (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 1294 (zur Vorgängernorm § 30 KostO);… Korintenberg/ Bormann, GNotKG (19. Aufl) § 36 RN 5). - BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 160/96
Gebühren für die Eintragung von Rechtsänderungen im Grundbuch aufgrund des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 16.11.2016 - 12 W 209/16
Der Wortlaut der Ausnahmeregelung ist eindeutig und bezieht sich nur auf "Erben" des bisherigen Eigentümers (vgl. BayObLG, RPfleger 1997, 189, zit. aus RN 10, bereits zur Vorgängernorm § 60 Abs. 1 und 4 KostO).