Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 13.10.2014 - 12 W 220/14 (BH) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Akteneinsicht, Beratungshilfe
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vorliegen einer die Geschäftsgebühr auslösenden Vertretung durch eine vom Rechtsanwalt durchgeführte Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer die Geschäftsgebühr auslösenden Vertretung durch eine vom Rechtsanwalt durchgeführte Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte wird durch Beratungsgebühr abgegolten
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Bamberg, 08.02.2016 - 4 W 120/15
Gebühr bei Akteneinsicht
Die Beratungsgebühr gemäß Nr. 2501 RVG-VV deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeiten und damit auch eine vorbereitende Akteneinsicht ab (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2014 - 12 W 220/14, BeckRS 2016, 07010).Denn die Beratungsgebühr deckt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeiten und damit auch eine vorbereitende Akteneinsicht ab (ebenso OLG Oldenburg, B.v. 13.10.2014, 12 W 220/14 ; vgl. auch Lissner JurBüro 2013, 564/567 m. w. N.;… ähnlich Mayer/Kroiß RVG, 5. Aufl., RN 1 zu Nr. 2503 VV).
- OLG Köln, 15.05.2017 - 17 W 201/16
Erfallen der Geschäftsgebühr bei anwaltlicher Vertretung eines Rechtsuchenden …
Dient die von dem Rechtsanwalt beantragte Akteneinsicht danach ausschließlich der Informationsbeschaffung zur Beratung des Berechtigten, so ist die Geschäftsgebühr - wenn es im Übrigen zu keiner weitergehenden Geschäftsführung für den Mandanten im Außenverhältnis kommt - nicht entstanden (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 2016, 640 - RdNr. 12 gem. Juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.10.2014 - 12 W 220/14 - RdNr. 2 gem. Juris - jew. m. w. Nachw.). - LG Aachen, 08.07.2016 - 3 T 163/16
Beratungshilfe; Beratung; Vertretung; Einlegung; Widerspruch; Akteneinsicht; …
Der Beteiligte zu 2 beruft sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 13.10.2014 - 12 W 220/14 -, der sich auch das Oberlandesgerichts Bamberg vom 08.02.2016 - 4 W 120/15 - angeschlossen hat.