Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 03.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 27/06   

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https://dejure.org/2006,15224
OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 27/06 (https://dejure.org/2006,15224)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2006 - 12 W 27/06 (https://dejure.org/2006,15224)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2006 - 12 W 27/06 (https://dejure.org/2006,15224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam hinsichtlich der Versagung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen hinsichtlich der Darlrgung eines höheren ersatzfähigen Erwerbsschadens; Zur Frage der überwiegenden ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 567 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; BGB § 252; ; BGB § 252 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; BGB § 252 Satz 2
    Ersatzfähiger Erwerbsschaden eines Geschädigten am Ende seiner Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 27/06
    Es dürfen jedoch insoweit auch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, VersR 1995, 422, 424; BGH, VersR 1995, 469, 470; BGH NJW 1998, 1633, 1634).
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 27/06
    Es dürfen jedoch insoweit auch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, VersR 1995, 422, 424; BGH, VersR 1995, 469, 470; BGH NJW 1998, 1633, 1634).
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 354/93

    Verdienstausfallschaden bei wechselhaftem beruflichten Werdegang

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 27/06
    Es dürfen jedoch insoweit auch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, VersR 1995, 422, 424; BGH, VersR 1995, 469, 470; BGH NJW 1998, 1633, 1634).
  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 W 27/06
    Verbleibende Risiken können gegebenenfalls gewisse Abschläge rechtfertigen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NJW 1998, 1634, 1636).
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   OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06   

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https://dejure.org/2006,43500
OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06 (https://dejure.org/2006,43500)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.11.2006 - 12 W 27/06 (https://dejure.org/2006,43500)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. November 2006 - 12 W 27/06 (https://dejure.org/2006,43500)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 10.07.2000 - 7 W 346/00
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06
    Daher ist nach überwiegender Auffassung - der sich der Senat anschließt - eine Aussetzung des Rechtsstreits selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn ein Zuwarten auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus Gründen der Prozessökonomie sinnvoll und in Anbetracht der kurzen Zeitspanne bis zu den zu erwartenden Entscheidungen zumutbar ist (vgl. auch OLG Jena, NJW-RR 2001, 503 [OLG Jena 10.07.2000 - 7 W 346/00] ; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 148, Rn. 19; Zöller-Gerger, ZPO, 25. Aufl., § 148, Rn.5).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97

    Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06
    Vorliegend geht es nicht um die Frage der Verfassungsmäßigkeit anzuwendender Rechtsnormen, die bereits Gegenstand einer anhängigen Verfassungsbeschwerde oder Richtervorlage ist, so dass ausnahmsweise eine Aussetzung zulässig wäre (vgl. BGH, NJW 1998, 1957 [BGH 25.03.1998 - VIII ZR 337/97] ; OLG Hamburg, NJW 1994, 1482).
  • OLG Hamburg, 16.04.1993 - 12 WF 20/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06
    Vorliegend geht es nicht um die Frage der Verfassungsmäßigkeit anzuwendender Rechtsnormen, die bereits Gegenstand einer anhängigen Verfassungsbeschwerde oder Richtervorlage ist, so dass ausnahmsweise eine Aussetzung zulässig wäre (vgl. BGH, NJW 1998, 1957 [BGH 25.03.1998 - VIII ZR 337/97] ; OLG Hamburg, NJW 1994, 1482).
  • LG Freiburg, 23.09.2003 - 9 S 20/03

    Verfahrensaussetzung auf Grund von anhängigen Revisionsverfahren mit identischer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2006 - 12 W 27/06
    Das Landgericht Freiburg ( NJW 2003, 3424) hält zwar eine Aussetzung bei einer derartigen Sachlage für zulässig.
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