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   OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11   

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OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11 (https://dejure.org/2011,85627)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 (https://dejure.org/2011,85627)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 12 W 29/11 (https://dejure.org/2011,85627)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    aa) Ausgangspunkt für die Bestimmung des Gebührenstreitwerts ist demnach der dreieinhalbfache Jahresbetrag der vereinbarten Rentenleistung und der monatlichen Beitragsbefreiung (§§ 3, 9 ZPO, vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]; 2001, 601602 [juris Tz. 9]).

    Ferner ist danach zu unterscheiden, ob das (Fort-)Bestehen des Vertragsverhältnisses unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls streitgegenständlich ist oder, falls dies nicht zutrifft, ob die Berufsunfähigkeit bereits geklärt ist oder nicht (vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]; 2001, 601-602 [juris Tz. 9 f.] und OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]).

    Bei bereits geklärter Berufungsunfähigkeit beläuft sich der vom vorgenannten dreieinhalbfachen Jahresbetrag vorzunehmende Feststellungsabschlag nur auf 20%, sofern der behauptete Versicherungsfall, d.h. die Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist auf 50% (vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]).

  • LG Wiesbaden, 12.01.2012 - 9 O 334/10

    Schadensersatzanspruch einer Kundin wegen eines Sturzes infolge ausgelaufenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    06. Mai 2011 12 W 29/11 9 O 334/10 Landgericht Mannheim.

    Beschluss In Sachen C. M. - Kläger / Beschwerdegegner Prozessbevollmächtigte: gegen N. AG - Beklagte / Beschwerdeführerin Prozessbevollmächtigte: wegen Forderung und Feststellung hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe durch Richter am Landgericht Mössner als Einzelrichter beschlossen: 1. Die Beschwerde der Beklagten vom 28.03.2011 gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2011 - Aktenzeichen: 9 O 334/10 - wird als unzulässig verworfen.

    2. Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 28.03.2011 wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Mannheim vom 25.02.2011 - Aktenzeichen: 9 O 334/10 - wie folgt ergänzt: Der Mehrwert des Vergleichs wird auf EUR 10.327,55 festgesetzt.

  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Ferner ist danach zu unterscheiden, ob das (Fort-)Bestehen des Vertragsverhältnisses unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls streitgegenständlich ist oder, falls dies nicht zutrifft, ob die Berufsunfähigkeit bereits geklärt ist oder nicht (vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]; 2001, 601-602 [juris Tz. 9 f.] und OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]).

    Wird die Feststellung dagegen unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls begehrt, rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts einer etwaigen zukünftigen Berufungsunfähigkeit, einen Abschlag von 80% vorzunehmen (vgl. - zur Beschwer - BGH VersR 2001, 601-602 [juris Tz. 10] sowie Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen: 12 W 22/05; OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]; OLG Hamm VersR 2002, 1578-1579 [juris Tz. 6], jeweils m.w.N., und - nur hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Feststellung des Bestehens des Vertrags für ausschließlich zukünftige Leistungsfälle - auch OLG Köln OLGR 2006, 62-63 [juris Tz.4]).

  • OLG Celle, 03.01.2007 - 8 U 123/06

    Bestimmung des Wertes eines auf Rentenleistung und volle Beitragsfreiheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Ferner ist danach zu unterscheiden, ob das (Fort-)Bestehen des Vertragsverhältnisses unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls streitgegenständlich ist oder, falls dies nicht zutrifft, ob die Berufsunfähigkeit bereits geklärt ist oder nicht (vgl. BGH VersR 2005, 959-960 [juris Tz. 7]; 2001, 601-602 [juris Tz. 9 f.] und OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]).

    Wird die Feststellung dagegen unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls begehrt, rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts einer etwaigen zukünftigen Berufungsunfähigkeit, einen Abschlag von 80% vorzunehmen (vgl. - zur Beschwer - BGH VersR 2001, 601-602 [juris Tz. 10] sowie Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen: 12 W 22/05; OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]; OLG Hamm VersR 2002, 1578-1579 [juris Tz. 6], jeweils m.w.N., und - nur hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Feststellung des Bestehens des Vertrags für ausschließlich zukünftige Leistungsfälle - auch OLG Köln OLGR 2006, 62-63 [juris Tz.4]).

  • OLG Stuttgart, 07.12.2010 - 7 W 75/10

    Gebührenstreitwert: Anspruch auf Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Die Einigung über die einvernehmliche Aufhebung des Versicherungsverhältnisses hat im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Einstandspflicht der Beklagten für zukünftige Versicherungsfälle auch einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert (vgl. - im Ergebnis ebenso - Senat VersR 2006, 416 [juris] und OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2010 - Aktenzeichen: 7 W 75/10).
  • BGH, 29.06.2006 - III ZB 36/06

    Berufungsbeschwer bei Änderung des Klagegrundes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Der maßgebliche Streitgegenstand wird vom Antrag des Klägers und von dem zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1502-1503 [juris Tz. 8] und Musielak - Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, Einl. Rn. 69).
  • OLG Hamm, 14.02.2001 - 20 W 29/99

    Streitwert bei Klage auf Fortbestand der Versicherung - Risikolebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Wird die Feststellung dagegen unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls begehrt, rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts einer etwaigen zukünftigen Berufungsunfähigkeit, einen Abschlag von 80% vorzunehmen (vgl. - zur Beschwer - BGH VersR 2001, 601-602 [juris Tz. 10] sowie Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen: 12 W 22/05; OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]; OLG Hamm VersR 2002, 1578-1579 [juris Tz. 6], jeweils m.w.N., und - nur hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Feststellung des Bestehens des Vertrags für ausschließlich zukünftige Leistungsfälle - auch OLG Köln OLGR 2006, 62-63 [juris Tz.4]).
  • OLG Köln, 22.07.2005 - 5 W 76/05

    Streitwert der Feststellungsklage auf Fortbestand des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Wird die Feststellung dagegen unabhängig vom Eintritt eines konkreten Versicherungsfalls begehrt, rechtfertigt es die Ungewissheit des Eintritts einer etwaigen zukünftigen Berufungsunfähigkeit, einen Abschlag von 80% vorzunehmen (vgl. - zur Beschwer - BGH VersR 2001, 601-602 [juris Tz. 10] sowie Senat, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen: 12 W 22/05; OLG Celle VersR 2008, 1515-1516 [juris Tz. 4]; OLG Hamm VersR 2002, 1578-1579 [juris Tz. 6], jeweils m.w.N., und - nur hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Feststellung des Bestehens des Vertrags für ausschließlich zukünftige Leistungsfälle - auch OLG Köln OLGR 2006, 62-63 [juris Tz.4]).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2015 - 12 W 7/15

    Streitwertfestsetzung: Vergleichsmehrwert bei Prozessvergleich über die Aufhebung

    Die dem zugrunde liegenden Erwägungen lassen sich auf den Fall des Vergleichsabschlusses übertragen (im Ergebnis ebenso Senat, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 12 W 29/11, unveröffentl.; ausführlich OLG Nürnberg AGS 2015, 79; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 20 W 47/12, juris) .
  • OLG Nürnberg, 13.08.2014 - 8 W 1409/14

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Streitwertbemessung

    Der Versicherungsnehmer verzichtet auf weitere Ansprüche auch aus künftigen Versicherungsfällen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 6.5.2011 12 W 29/11; OLG Stuttgart Beschluss vom 7.12.2010 7 W 75/10; OLG Hamm Beschluss vom 15.2.2012 I-20 U 165/11- alle Entscheidungen unveröffentlicht).
  • OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14

    Gegenstandswert für einen Abfindungsvergleich in der

    In der Praxis hat sich der vom Landgericht angenommene Wert von 20% des 3 1/2-fachen Jahresbetrages von Berufsunfähigkeitsleistung und Beitragsbefreiung durchgesetzt, wenn mit der Abfindung der Berufsunfähigkeit gleichzeitig der Versicherungsvertrag sofort beendet oder erheblich modifiziert wird (vgl. OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Beschluss vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 - OLG Hamm, NJOZ 2012, 2173; OLG Nürnberg, r+s 2014, 207; ebenso Senat, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 U 192/11 -).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2012 - 8 W 390/12

    Streitwertbemessung: Überschießender Wert eines Vergleichs mit einer Abgeltung

    Der Versicherungsnehmer verzichtet auf weitere Ansprüche auch aus künftigen Versicherungsfällen (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 6.5.2011 12 W 29/11; OLG Stuttgart Beschluss vom 7.12.2010 7 W 75/10; OLG Hamm Beschluss vom 15.2.2012 I-20 U 165/11- alle Entscheidungen unveröffentlicht).
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