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   OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09   

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OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09 (https://dejure.org/2009,11137)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.02.2009 - 12 W 307/09 (https://dejure.org/2009,11137)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 12 W 307/09 (https://dejure.org/2009,11137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beurteilung der Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs: Abgrenzung zwischen selbstständigem und unselbstständigem Handelsvertreter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Einwendungen des Beklagten bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs

  • Judicialis

    HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 84 Abs. 2; ; HGB § 92a Abs. 1; ; GVG § 13; ; GVG § 17a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Einwendungen des Beklagten bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Scheinselbständigkeit, Abgrenzung VV / AN, Terminvorgaben durch ein Call-Center, Terminierung, Jour-fixe, faktische Zwänge, Mindestsoll, Weisungen, Berichtspflicht, Tätigkeitsberichte, Nutzungsregelung für zur Verfügung gestellte Hard- und Software, Wettbewerbsverbot, ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98

    Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BGH, Beschluss vom 04.03.1998 a.a.O.; BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 770/98, NZA 2000, 481 m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. § 84 Rn. 36).

    aa) Für die Frage, ob der Handelsvertreter in seiner Arbeitszeithoheit eingeschränkt ist, ist allein auf das rechtliche Dürfen gegenüber dem Unternehmer abzustellen; faktische Zwänge bleiben unberücksichtigt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; LAG Nürnberg ZIP 1999, 769; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07).

    Dies ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Grenzen so gesetzt sind, dass den Mitarbeitern ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.).

    Ebenso ist es mit dem Selbständigenstatus vereinbar, wenn die Weisungsrechte im Vertrag konkretisiert werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07; BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.).

    Der Grad zulässiger Kontrolle ist überschritten, wenn der Betroffene verpflichtet wird, umfangreich Über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten, und der Unternehmer damit die Möglichkeit hat, ihn zu überprüfen und durch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten sicherzustellen, dass ein bestimmtes Mindestsoll erfüllt wird (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O. m.w.N.).

    Dieser hat gemäß § 86 Abs. 1 HGB die Interessen seines Unternehmers wahrzunehmen und darf deshalb sogar ohne ausdrückliches Wettbewerbsverbot nicht in einer Weise tätig werden, die sich zum Schaden des Unternehmers auswirken kann (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 -12 W 25/07).

  • OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07

    Selbständiger Versicherungsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer; Auswirkung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
    aa) Für die Frage, ob der Handelsvertreter in seiner Arbeitszeithoheit eingeschränkt ist, ist allein auf das rechtliche Dürfen gegenüber dem Unternehmer abzustellen; faktische Zwänge bleiben unberücksichtigt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; LAG Nürnberg ZIP 1999, 769; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07).

    Ebenso ist es mit dem Selbständigenstatus vereinbar, wenn die Weisungsrechte im Vertrag konkretisiert werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07; BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.).

    Dieser hat gemäß § 86 Abs. 1 HGB die Interessen seines Unternehmers wahrzunehmen und darf deshalb sogar ohne ausdrückliches Wettbewerbsverbot nicht in einer Weise tätig werden, die sich zum Schaden des Unternehmers auswirken kann (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 -12 W 25/07).

    Eine derartige Wettbewerbsabrede genügt daher nicht den Voraussetzungen des § 92a Abs. 1 Satz 1 Fall 1 HGB (BAG, Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04, BAGE 113, 308; OLG Düsseldorf OLGR 2005, 540; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07; Baumbach/Hopt a.a.O. § 92a Rn. 3).

  • BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
    Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist allein der Sachvortrag der Klagepartei, da nur er den Streitgegenstand bestimmt; Einwendungen der Beklagtenpartei sind insoweit unbeachtlich (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 22.03.1976 -GSZ 2/75, BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer; Beschluss vom 11.07.1996 - V ZB 6/96, BGHZ 133, 240; Beschluss vom 04.03.1998 - VIII ZB 25/97, NJW 1998, 2057; Zöller/Lückemann, ZPO 27. Aufl. § 13 GVG Rn. 54; jeweils m.w.N.).

    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BGH, Beschluss vom 04.03.1998 a.a.O.; BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 770/98, NZA 2000, 481 m.w.N.; Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. § 84 Rn. 36).

  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
    Eine derartige Wettbewerbsabrede genügt daher nicht den Voraussetzungen des § 92a Abs. 1 Satz 1 Fall 1 HGB (BAG, Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04, BAGE 113, 308; OLG Düsseldorf OLGR 2005, 540; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07; Baumbach/Hopt a.a.O. § 92a Rn. 3).
  • BAG, 15.07.1961 - 5 AZR 472/60

    Versicherungsvertreter - Arbeitnehmer - Handelsvertreter - Klage auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
    § 5 Abs. 3 ArbGG enthält nämlich eine insoweit vorgehende spezielle Zuständigkeitsregelung für Handelsvertreter (vgl. BAG, Urteil vom 15, 07.1961 - 5 AZR 472/60, DB 1961, 1200).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 W 24/05

    Zusatändigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
    Eine derartige Wettbewerbsabrede genügt daher nicht den Voraussetzungen des § 92a Abs. 1 Satz 1 Fall 1 HGB (BAG, Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04, BAGE 113, 308; OLG Düsseldorf OLGR 2005, 540; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07; Baumbach/Hopt a.a.O. § 92a Rn. 3).
  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen ist (BGH a.a.O.; BGH, Urteil vom 25.02.1993-III ZR 9/92, NJW 1993, 1799).
  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
    Zwar sind dabei alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG, Urteil vom 21.01.1966 - 3 AZR 183/65, BAGE 18, 87).
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
    aa) Für die Frage, ob der Handelsvertreter in seiner Arbeitszeithoheit eingeschränkt ist, ist allein auf das rechtliche Dürfen gegenüber dem Unternehmer abzustellen; faktische Zwänge bleiben unberücksichtigt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; LAG Nürnberg ZIP 1999, 769; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09
    Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist allein der Sachvortrag der Klagepartei, da nur er den Streitgegenstand bestimmt; Einwendungen der Beklagtenpartei sind insoweit unbeachtlich (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 22.03.1976 -GSZ 2/75, BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer; Beschluss vom 11.07.1996 - V ZB 6/96, BGHZ 133, 240; Beschluss vom 04.03.1998 - VIII ZB 25/97, NJW 1998, 2057; Zöller/Lückemann, ZPO 27. Aufl. § 13 GVG Rn. 54; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04

    Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer

  • LG Magdeburg, 24.02.2011 - 5 O 884/10

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten: Anspruch gegen

    Der Kläger bestimmt durch seinen Sachvortrag den Streitgegenstand (BGH, Beschl. v. 22.03.1976 - Az. GSZH 2/75, BGHZ 67, 81; OLG Hamm, Beschl. v. 08.10.2009 - Az. 18 W 57/08; OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.02.2009 - Az. 12 W 307/09, zitiert nach Juris; Lückemann, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 13 GVG, Rn. 54).

    Denn ein solches Verbot korrespondiert mit der in § 86 Abs. 1 HGB normierten Interessenwahrungsverpflichtung eines Handelsvertreters und dem damit einhergehenden Verbot den Unternehmer schädigenden Verhaltens (OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.02.2009 - Az. 12 W 307/09, zitiert nach Juris m.w.N.).

    Das Wettbewerbsverbot in Bezug auf Konkurrenzunternehmen steht dem nicht entgegen, denn dieses entspricht gerade der aus § 86 Abs. 1, 2. HS HGB abgeleiteten Interessenwahrungsverpflichtung und unterfällt nicht § 92a Abs. 1 S. 1, 1. Alt. HGB (OLG Nürnberg, Urt. v. 26.02.2009 - Az. 12 W 307/09, zitiert nach Juris m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 15.07.2015 - 12 W 1374/15

    Sofortige Beschwerde gegen eine Rechtswegentscheidung

    b) Grundlage der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ist allein der Sachvortrag der Klagepartei, da nur er den Streitgegenstand bestimmt; Einwendungen der Beklagtenpartei sind insoweit unbeachtlich (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 22.03.1976 - GSZ 2/75, BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer; Beschluss vom 11.07.1996 - V ZB 6/96, BGHZ 133, 240; Beschluss vom 04.03.1998 - VIII ZB 25/97, NJW 1998, 2057; OLG Nürnberg OLGR 2009, 473; Zöller/Lückemann, ZPO 30. Aufl. § 13 GVG Rn. 54; jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 09.12.2019 - 7 W 1470/19

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Handelsvertreter

    Deshalb würde die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten allein einen Anspruch der Rückzahlung überzahlter Provisionen nicht ausschließen, mögen für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis auch weitergehende Einschränkungen gelten und deshalb die behauptete Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten - sofern sie zu bejahen ist - auch bei der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, Rdnr. 17 zu Provisionsrückzahlungsansprüchen; die frühere gegenteilige Ansicht mehrerer Oberlandegerichte, bspw. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2005 - I-16 W 24/05, Rdnr. 22, OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.02.2009 - 12 W 307/09, Rdnrn 19 und 20 ist dadurch überholt).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 6 Ta 16/11

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen

    Hieraus folgt, dass Einwendungen der beklagten Partei im Rechtswegbestimmungsverfahren grundsätzlich keine maßgebliche Relevanz zukommt (vgl. zutreffend OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 12 W 307/09 - m. w. N. auf BGH Urteil vom 25. Februar 1993 - III CR 9/92 = NJW 1993, 1799).
  • SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18
    Nur ergänzend weist die Kammer darauf hin, dass der Beigeladene zu 1.) auch ohne das ausdrücklich vereinbarte Konkurrenzverbot gemäß § 86 Abs. 1 HGB als selbständiger Handelsvertreter die Interessen des von ihm vertretenen Unternehmers wahrzunehmen hatte, so dass er ohnehin nicht in einer Weise tätig werden durfte, die sich zum Schaden der Klägerin hätte auswirken können, wie zum Beispiel durch eine Vermittlung von Kunden für einen Konkurrenten, die dann logischerweise nicht mehr bei der Klägerin kaufen würden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Februar 2009, Aktenzeichen 12 W 307/09, Rn 41, zu recherchieren unter www.juris.de; Hopt, a.a.O., Rn 36).
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