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   OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 12 W 32/05   

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https://dejure.org/2005,3526
OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 12 W 32/05 (https://dejure.org/2005,3526)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.04.2005 - 12 W 32/05 (https://dejure.org/2005,3526)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. April 2005 - 12 W 32/05 (https://dejure.org/2005,3526)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 810; ; VVG § 66

  • ra.de
  • RA Kotz

    Gebäudeversicherung - Einsichtnahmerecht in Schadensgutachten durch Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 810; VVG § 66
    Gebäudeversicherung: Zum Anspruch des Versicherungsnehmers auf Vorlage eines vom Versicherer eingeholten Schadensgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsichtsrecht in Schadensgutachten für Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko: Gutachten - Kaskoversicherer muss Gutachten zugänglich machen

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Gebäudeversicherung, Brandschaden, Einsicht in ein Schadensgutachten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Vorlage eines von der Versicherung in Auftrag gegebenen Schadensgutachtens - Anspruch ergibt sich aus Versicherungsvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 14.10.1998 - 5 U 1011/97

    Getrennter Nachweis eines Einbruchdiebstahls und Vandalismusschadens. Mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 12 W 32/05
    Ist der Versicherungsnehmer in dieser Weise auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen, dann muss er, damit seinerseits Waffengleichheit herrscht, auch Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigen erhalten (OLG Saarbrücken VersR 1999, 750).
  • BGH, 18.10.2018 - III ZR 236/17

    Wohngebäudeversicherung: Regressanspruch des Versicherers wegen des von ihm

    Dies beruht auf der Erwägung, dass der Versicherer die Höhe der vom Versicherungsnehmer geltend gemachten Schäden ohnehin nicht nur im eigenen wirtschaftlichen Interesse, sondern auch im Interesse der pflichtgemäßen Gleichbehandlung aller Versicherungsnehmer prüfen und bewerten muss; hierzu ist er aufgrund seiner Unternehmensorganisation, der fachkundigen Mitarbeiter und seiner Geschäftsbeziehungen zu Sachverständigen aller Art auch besser in der Lage als der Versicherungsnehmer, so dass sein Ermittlungsergebnis in der Regel eine ausreichende (Verhandlungs-)Grundlage für die Schadensregulierung darstellt (s. BGH, Urteil vom 3. März 1982 - IVa ZR 256/80, BGHZ 83, 169, 176; Hanseatisches OLG, NJW-RR 1994, 223; OLG Karlsruhe, r+s 2005, 385, 386; Rüffer in Rüffer/Halbach/Schimikowski, Hk-VVG, 3. Aufl., § 85 Rn. 8; Johannsen in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 85 Rn. 10; Langheid in Langheid/Rixecker aaO § 85 Rn. 6; Kloth/Krause aaO § 85 Rn. 2 und 9).
  • VG Schwerin, 29.04.2021 - 1 A 1343/19

    Beweissicherungsgutachten über ein Objekt als Datum; Anspruch auf Herausgabe

    Das Gutachten dient daher auch den Interessen des Beigeladenen zu 1., weshalb dieser ein Auskunftsrecht auch auf den Grundsatz der "Waffengleichheit" stützen kann (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 13. Juli 2020 - 16 U 137/19, NJW-RR 2020, 1351; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12. Februar 2019 - 11 U 114/17, BeckRS 2019, 5094; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05, BeckRS 2005, 4902; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011-97-80, NJW-RR 1999, 759; Heinrich, NZV 2015, 68).
  • LG Dresden, 27.11.2013 - 8 S 269/13

    Sturmversicherung: Einsichtsrecht eines Versicherungsnehmers in ein

    Die instanzgerichtliche und obergerichtliche Rechtsprechung nimmt ein Einsichtsrecht überwiegend an (so: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 - 12 W 32/05 - r+s 05, 385 = zfs 05, 350, juris; LG Dortmund, Urteil vom 21.05.2008, 2 O 400/07, NJW-RR 2008, 1483, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 09.12.2011, Az.: 13 O 1604/11, r+s 2012, 343, juris, Rdnr. 15; ablehnend: LG Berlin, Urteil vom 13.03.2001, Az.: 7 O 76/00, VersR 2003, 94).

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 26.04.2005 - 12 W 32/05 - (r+s 05, 385 = zfs 05, 350; juris Rn. 6) ausgeführt:.

  • LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07

    Anspruch auf Aushändigung des Gutachtens an den VN

    Aber selbst wenn § 810 BGB als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers nicht herangezogen werden könnte, hätte der Kläger nach Treu und Glauben aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrag einen Anspruch auf Herausgabe des Gutachtens oder Einsicht in das Gutachten (OLG Saarbrücken, VersR 1999, 750; OLG Karlsruhe, r + s 2005, 385 mit zustimmender Anmerkung Wälder).
  • OLG Schleswig, 13.07.2020 - 16 U 137/19

    Verletzung von Treuepflichten eines Vollkaskoversicherers bei Nichtherausgabe

    Aber nur wenn der Versicherungsnehmer in dieser Weise auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen ist, muss dieser, damit seinerseits Waffengleichheit herrscht, auch Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigen erhalten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05, NJOZ 2005, 2878, 2879; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011-97/80, NJW-RR 1999, 759 siehe zum Einsichtsrecht im Falle der Leistungspflicht des Versicherers: Prölss/Martin/Voit, 30. Aufl., VVG § 85 Rn. 3).
  • AG Singen, 08.06.2012 - 3 C 15/12

    Wohngebäudeversicherung - Anspruch auf Einsicht in Sachverständigengutachten

    Damit zwischen beiden Vertragspartnern Waffengleichheit herrscht, muss der Versicherungsnehmer auch Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigengutachtens erhalten (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005, 12 W 32/05, RuS 2005, 385 - 386).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19

    1. Eine Regelung in den AVB eines Kaskoversicherers, wonach die für die Reparatur

    Der Mitwirkung des Versicherungsnehmers an erforderlichen Untersuchungen zur Feststellung der Leistungspflicht stehen Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber, wenn der Versicherungsnehmer auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen ist (Senat, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 5 U 1011/97-80, VersR 1999, 750; OLG Karlsruhe, RuS 2005, 385; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1992, 224).
  • LG Oldenburg, 09.12.2011 - 13 O 1604/11

    Sturmversicherung - Einsichtsrecht in Schadensgutachten

    Ist der Versicherungsnehmer in dieser Weise auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen, muss er, damit Waffengleichheit herrscht, auch Auskunft über und Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigen erhalten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 zu 12 W 32/05, zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 759; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).
  • LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17

    Anspruch der Versicherungsnehmerin auf Einsicht in die seitens der

    Ein solcher Anspruch kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der Versicherer einen vom Versicherungsnehmer erhobenen Leistungsanspruch nicht oder nicht im vollen Umfang zu erfüllen bereit ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1993 - IV ZR 228/91 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 - 12 W 32/05 -, juris; Armbrüster, VersR 2013, 944, 949).

    Es kann dabei dahin stehen, ob ein solcher Anspruch nicht ohnehin nur bei einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung von Leistungen durch den Versicherer in Betracht kommt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05 -, juris; LG Dortmund, Urteil vom 21. Mai 2008 - 2 O 400/07 -, juris; LG Dresden, Urteil vom 27. November 2013 - 8 S 269/13 -, juris).

  • OLG Bamberg, 04.08.2005 - 1 U 35/05

    Kein Abdecken von Schäden durch die Teilkasko bei durch Vandalismus verursachten

    Zwar ist dem Kläger zuzustimmen, dass gemäß § 242 BGB unter bestimmten Voraussetzungen ein Auskunftsanspruch auch dann bestehen kann, wenn ein solcher nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt ist (Palandt/Heinrich, BGB, 64. Aufl., § 261 Rdnr. 8 ff.; OLG Karlsruhe, OLG Report 2005, 413, qualifiziert den Anspruch auf Einsichtnahme in ein vom Versicherer eingeholtes Schadensgutachten [in der Gebäudeversicherung] als vertraglichen Anspruch).
  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

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