Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.08.2000 - 12 W 39/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4537
OLG Düsseldorf, 24.08.2000 - 12 W 39/00 (https://dejure.org/2000,4537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2000 - 12 W 39/00 (https://dejure.org/2000,4537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2000 - 12 W 39/00 (https://dejure.org/2000,4537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen ; Befangenheitsgesuch ; Besorgnis der Befangenheit; Verletzung gutachterlicher Pflichten ; Einholung eines Sachverständigengutachtens ; Ablehnungsantrag

  • Judicialis

    ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 406; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 411; ; ZPO § 412; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Grenzen für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.09.1997 - 22 W 48/97

    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Ablehnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.08.2000 - 12 W 39/00
    Die in diesem Sinne angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist beträgt regelmäßig einen Monat (OLG Köln, VersR 1989, 210; OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 225; NJW-RR 1998, 933, 934).
  • OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.08.2000 - 12 W 39/00
    Der Senat folgt damit nicht der Ansicht, wonach der Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit auch dann regelmäßig innerhalb eines Monats seit Zugang des Gutachtens einzureichen ist, wenn zu dieser Zeit die Stellungnahmefrist nach § 411 Abs. 4 ZPO noch nicht abgelaufen ist (so aber: OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72, 73; Leipold in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 406, Rdnr. 19; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl. § 406, Rdnr. 7).
  • OLG Köln, 10.10.1988 - 27 W 31/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.08.2000 - 12 W 39/00
    Die in diesem Sinne angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist beträgt regelmäßig einen Monat (OLG Köln, VersR 1989, 210; OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 225; NJW-RR 1998, 933, 934).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht