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   OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08   

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https://dejure.org/2008,5832
OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08 (https://dejure.org/2008,5832)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2008 - 12 W 41/08 (https://dejure.org/2008,5832)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2008 - 12 W 41/08 (https://dejure.org/2008,5832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Sachverständigen aufgrund seines engen geschäftlichen Kontakts mit dem Antragsgegner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen der Ausdrucksweise in einer Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (IBR 2009, 1063)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 288
  • BauR 2009, 690
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 10.01.1992 - 4 W 2/92

    Sachverständiger; Außergerichtliche Gutachtertätigkeit; Ablehnungsgrund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08
    Allein aufgrund des Umstandes, dass der Sachverständige vorgerichtlich bereits für die Antragsgegnerin tätig war, kann vom Standpunkt einer verständigen und besonnenen Partei ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit nicht aufkommen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; OLG Celle VersR 2003, 1593 jeweils für den vergleichbaren Fall, dass ein Sachverständiger als Privatgutachter für eine Versicherung tätig war).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08
    Allein aufgrund des Umstandes, dass der Sachverständige vorgerichtlich bereits für die Antragsgegnerin tätig war, kann vom Standpunkt einer verständigen und besonnenen Partei ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit nicht aufkommen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1992, 1470, 1471; OLG Celle VersR 2003, 1593 jeweils für den vergleichbaren Fall, dass ein Sachverständiger als Privatgutachter für eine Versicherung tätig war).
  • OLG München, 11.05.1998 - 3 W 1537/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08
    Dass zwischen dem Sachverständigen und einer Partei Geschäftsbeziehungen bestehen, reicht für die Ablehnung des Sachverständigen nicht aus, sofern sich nicht aus der Art oder dem Umfang der Geschäftsbeziehungen Besonderheiten ergeben (vgl. OLG München MDR 1998, 858).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 5 WF 115/96

    Äußerung des gerichtlichen Sachverständigen zu künftigem Privatgutachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08
    Grundsätzlich vermag eine überzogene Ausdrucksweise eines Sachverständigen die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1166; OLG Zweibrücken VersR 1998, 1438).
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08
    Entscheidend ist, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu begründen (vgl. BGH NJW 1975, 1363; BGH NJW-RR 1987, 893).
  • OLG Oldenburg, 19.01.1999 - 2 W 5/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08
    Grundsätzlich vermag eine überzogene Ausdrucksweise eines Sachverständigen die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1166; OLG Zweibrücken VersR 1998, 1438).
  • OLG Saarbrücken, 16.09.2004 - 5 W 196/04

    Arzthaftungsverfahren: Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08
    Maßgeblich ist, ob sich die getätigten Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder damit bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2005, 648).
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 12 W 41/08
    Entscheidend ist, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu begründen (vgl. BGH NJW 1975, 1363; BGH NJW-RR 1987, 893).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 11 W 12/22

    Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen; Subjektives Misstrauen

    b) Andererseits sind sprachliche Entgleisungen sowie beleidigende, abquailfizierende oder sonstige unsachliche - etwa ironische - Äußerungen, die sich nicht in schlichten kritischen Bemerkungen erschöpfen, in Richtung einer Partei, deren Prozessbevollmächtigten oder Privatgutachter, nicht zuletzt in Reaktion auf sachliche Kritik an der eigenen gutachterlichen Leistung, in aller Regel geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des gerichtlichen Sachverständigen zu rechtfertigen, es sei denn, sie wurden - durch bewusst unangemessene oder unqualifizierte Erklärungen diesem gegenüber - herausgefordert (vgl. dazu insb. OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 08.07.2010 - 12 W 17/10, juris Rdn. 10 = BeckRS 2010, 17185; Beschl. v. 05.11.2008 - 12 W 41/08, LS, juris Rdn. 14 = BeckRS 2009, 3271; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.11.2015 - 15 W 27/15, juris Rdn. 16 = BeckRS 2016, 6352 Rdn. 18; OLG Hamm, Beschl. v. 20.01.2010 - 1 W 85/09, LS, juris Rdn. 4 f. = BeckRS 2010, 3790; BeckOK-ZPO/Scheuch, 44. Ed., § 406 Rdn. 24.5; Meinert, Befangenheit im Rechtsstreit, Rdn. 266 ff.; Schneider/Gronemann, Befangenheitsablehnung im Zivilprozess, 4. Aufl., § 4 Rdn. 17 ff.; ferner BGH, Urt. v. 12.03.1981 - IVa ZR 108/80, juris Rdn. 19 ff. = BeckRS 1981, 258; Beschl. v. 21.12.2006 - IX ZB 60/06, Rdn. 9, juris = BeckRS 2007, 1774; Wittmann, DS 2009, 138, 142 f.; Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 406 Rdn. 7; jeweils m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 27.04.2011 - 1 So 15/11

    Zur Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Maßgeblich ist, ob sich die getätigten Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder damit bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung einer Partei überschritten wird (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 16.9.2005, MDR 2005, 648; OLG Brandenburg, Beschl. v. 5.11.2008, MDR 2009, 288).
  • OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10

    Befangenheit; Sachverständiger; Arzthaftung

    Grundsätzlich kann auch eine überzogene Ausdrucksweise eines Sachverständigen die Besorgnis der Befangenheit begründen (OLG Brandenburg MDR 2009, 288; Senat Beschluss vom 18.12.2009 aaO; vgl. auch OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1166; OLG Zweibrücken VersR 1998, 1438).
  • LG München I, 26.10.2011 - 13 T 18596/11

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen unsachlicher Äußerungen

    Bei einem Sachverständigen wurde die Besorgnis der Befangenheit z. B. bejaht, wenn der Sachverständige ohne Beantwortung der gestellten abstrakten Beweisfrage deren Entscheidungserheblichkeit mangels Schlüssigkeit verneint (Thomas/Putzo/Reichold ZPO, 32. Auflage, § 406, Rdnr. 2 unter Hinweis auf OLG Köln, NJW-RR 87, 912); bei einer unsachlichen Reaktion auf angekündigte Kritik (Thomas/Putzo, § 406 Rdnr. 2 unter Hinweis auf OLG Zweibrücken NJW 98, 912); oder bei einer unsachlichen oder die Person der Partei herabsetzenden Stellungnahme (Thomas/Putzo, § 406 Rdnr. 2 unter Hinweis auf OLG Brandenburg MDR 09, 288).
  • KG, 20.01.2012 - 5 U 125/11

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Übersendung, Entscheidungen an

    Bloß allgemeine geschäftliche Kontakte des Richters zu einer Partei geben grundsätzlich noch keinen Anlass zu einer Besorgnis der Befangenheit (vgl. zur Sachverständigenablehnung gemäß § 406 Abs. 1 ZPO OLG Brandenburg MDR 2009, 288 [OLG Brandenburg 05.11.2008 - 12 W 41/08] und OLG München MDR 1998, 858; im Übrigen Vollkommer, a.a.O., RdNr. 12 a.E. m.w.N.).
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