Rechtsprechung
   KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9138
KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12 (https://dejure.org/2014,9138)
KG, Entscheidung vom 24.03.2014 - 12 W 43/12 (https://dejure.org/2014,9138)
KG, Entscheidung vom 24. März 2014 - 12 W 43/12 (https://dejure.org/2014,9138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit eines von einer GmbH mit zwei stillen Gesellschaftern abgeschlossenen Teilgewinnabführungsvertrags

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 54 Abs. 1 S. 1
    Keine Handelsregistereintragung eines Teilgewinnabführungsvertrags zwischen GmbH und stillen Gesellschaftern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Handelsregistereintragung des Teilgewinnabführungsvertrags einer GmbH mit stillen Gesellschaftern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 54 Abs. 1 S. 1
    Eintragung eines Teilgewinnabführungsvertrages mit zwei stillen Gesellschaftern einer GmbH im Handelsregister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ein von einer GmbH mit zwei stillen Gesellschaftern geschlossener Teilgewinnabführungsvertrag ist nicht ins Handelsregister eintragungsfähig

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Rechtsprechung zum Unternehmensvertrag: Verzahnung von EAV und Cash-Pooling, Beendigung bei Beteiligungsveräußerung und stille Gesellschaft als Teilgewinnabführungsvertrag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 858
  • ZIP 2014, 968
  • MDR 2014, 734
  • FGPrax 2014, 217
  • Rpfleger 2014, 602
  • NZG 2014, 668
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 18.02.2003 - 3Z BR 233/02

    Keine Eintragungspflicht eines Gewinnabführungsvertrags bei GmbH

    Auszug aus KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12
    In das Handelsregister eintragungsfähig sind nur die Tatsachen, deren Eintragung gesetzlich angeordnet oder zugelassen ist (BGH, Beschluss vom 14.02.2012, II ZB 15/11, juris Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 17.03.2011, 31 Wx 68/11, zitiert nach juris, Rn. 5).

    Andere Tatsachen können nur eingetragen werden, wenn Sinn und Zweck des Handelsregisters dies erfordern und damit ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht (BGH, Beschluss vom 14.02.2012, II ZB 15/11, juris Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 10).

    In diesem Fall kommt der Eintragung des Unternehmensvertrages im Handelsregister konstitutive Wirkung zu (BGH, Beschluss vom 24.10.1988, II ZB 7/88, juris Rn. 32; BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 10).

    Hingegen besteht auch unter Berücksichtigung der Publizitätsbedürfnisse bei der GmbH keine Rechtsgrundlage für die Eintragung eines nicht als Satzungsänderung einzustufenden Vertrages in das Handelsregister (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 10 zur Teilgewinnabführung im Rahmen einer Austauschbeziehung).

    Bei Beurteilung dieser Frage ist aus Gründen der Rechtssicherheit eher schematisch vom "Regelfall" eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages auszugehen, in dem der gesamte Gewinn abgeführt oder die Gesellschaft unmittelbar den Weisungen der herrschenden Gesellschaft unterworfen wird (BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 19), so dass der Gesellschaftszweck, die Zuständigkeitskompetenz der Gesellschafter und ihr Gewinnrecht direkt beeinträchtigt werden, die Gesellschaft also von den stillen Gesellschaftern beherrscht wird.

    Das Gewinnrecht der Gesellschafter wird aber von einem Unternehmensvertrag mit Gewinnabführungsvereinbarung erst dann tangiert, wenn der gesamte Gewinn der GmbH an den Vertragspartner abzuführen ist (BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 19; LG Darmstadt, Urteil vom 24.08.2004, 8 O 96/04, ZIP 2005, 402, 404).

  • OLG München, 17.03.2011 - 31 Wx 68/11

    Handelsregisterverfahren: Eintragungsfähigkeit eines

    Auszug aus KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12
    In das Handelsregister eintragungsfähig sind nur die Tatsachen, deren Eintragung gesetzlich angeordnet oder zugelassen ist (BGH, Beschluss vom 14.02.2012, II ZB 15/11, juris Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 17.03.2011, 31 Wx 68/11, zitiert nach juris, Rn. 5).

    Für eine GmbH fehlen aber ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen zur Eintragung von Unternehmensverträgen im Handelsregister (OLG München, Beschluss vom 17.03.2011, 31 Wx 68/11, juris Rn. 7).

    Die Anmeldung hat gleichwohl deshalb zu erfolgen, weil ein solcher Unternehmensvertrag kein schuldrechtlicher, sondern ein gesellschaftsrechtlicher Organisationsvertrag ist, der gleich der Satzung der GmbH deren rechtlichen Status verändert (OLG München, Beschluss vom 17.03.2011, 31 Wx 68/11, juris Rn. 7).

    Die Notwendigkeit der Eintragung eines solchen Unternehmensvertrages besteht aber nur bei rechtlich tiefgreifenden Einschnitten, wie der Vereinbarung zur Unterwerfung unter eine fremde Leitungsmacht, zur Gewinnabführung und zur Orientierung des Gesellschaftsverhaltens der beherrschten Gesellschaft am Konzerninteresse (BGH, Beschluss vom 24.10.1988, II ZB 7/88, juris Rn. 32; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 17.03.2011, 31 Wx 68/11, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.10.2013, 3 W 82/13, juris Rn. 17 f.).

    Dies rechtfertigt aber auch keine Behandlung des Änderungsvertrages über die atypisch stille Gesellschaft in der Fassung vom 01.10.2010 als gesellschaftsrechtlichem Organisationsvertrag, der gleich der Satzung der GmbH deren rechtlichen Status verändern würde (vgl. OLG München, Beschluss vom 17.03.2011, 31 Wx 68/11, juris Rn. 7).

  • LG Darmstadt, 24.08.2004 - 8 O 96/04

    Behandlung der stillen Beteiligung an einer GmbH

    Auszug aus KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12
    Das Gewinnrecht der Gesellschafter wird aber von einem Unternehmensvertrag mit Gewinnabführungsvereinbarung erst dann tangiert, wenn der gesamte Gewinn der GmbH an den Vertragspartner abzuführen ist (BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 19; LG Darmstadt, Urteil vom 24.08.2004, 8 O 96/04, ZIP 2005, 402, 404).

    Die für weitere Gewinne vereinbarte Beteiligungsquote von 24, 5 %, mithin 49 %, stellt in der Bilanz einen gewinnschmälernden Aufwand dar, nicht aber einen Gewinn über dessen Verwendung die Gesellschafter zu beschließen hätten (LG Darmstadt, Urteil vom 24.08.2004, 8 O 96/04, in ZIP 2005, 402, 404 m.w.N.).

    Vielmehr handelt es sich um eine rein schuldrechtliche Beteiligung, die sich nur im Rahmen der Bemessung eines möglichen Auseinandersetzungsguthabens bei Beendigung der stillen Gesellschaft auswirkt und praktisch auch die Gegenleistung für die Erbringung der Einlage durch die stillen Gesellschafter ist (LG Darmstadt, Urteil vom 24.08.2004, 8 O 96/04, in ZIP 2005, 402, 405).

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12
    Für den mit einer GmbH als abhängiger Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gilt, dass er zusammen mit dem Zustimmungsbeschluss entsprechend § 54 Abs. 1 S. 1 GmbHG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden ist (BGH, Beschluss vom 24.10.1988, II ZB 7/88, juris Rn. 34), obwohl weder der Beherrschungs- noch der Gewinnabführungsvertrag formell eine Satzungsänderung darstellen (BGH, Urteil vom 11.11.1991, II ZR 287/90, juris Rn. 15).

    In diesem Fall kommt der Eintragung des Unternehmensvertrages im Handelsregister konstitutive Wirkung zu (BGH, Beschluss vom 24.10.1988, II ZB 7/88, juris Rn. 32; BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 10).

    Die Notwendigkeit der Eintragung eines solchen Unternehmensvertrages besteht aber nur bei rechtlich tiefgreifenden Einschnitten, wie der Vereinbarung zur Unterwerfung unter eine fremde Leitungsmacht, zur Gewinnabführung und zur Orientierung des Gesellschaftsverhaltens der beherrschten Gesellschaft am Konzerninteresse (BGH, Beschluss vom 24.10.1988, II ZB 7/88, juris Rn. 32; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 17.03.2011, 31 Wx 68/11, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.10.2013, 3 W 82/13, juris Rn. 17 f.).

  • BGH, 14.02.2012 - II ZB 15/11

    Dauertestamentsvollstreckung über Nachlass eines Kommanditisten: Eintragung eines

    Auszug aus KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12
    In das Handelsregister eintragungsfähig sind nur die Tatsachen, deren Eintragung gesetzlich angeordnet oder zugelassen ist (BGH, Beschluss vom 14.02.2012, II ZB 15/11, juris Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 10; OLG München, Beschluss vom 17.03.2011, 31 Wx 68/11, zitiert nach juris, Rn. 5).

    Andere Tatsachen können nur eingetragen werden, wenn Sinn und Zweck des Handelsregisters dies erfordern und damit ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht (BGH, Beschluss vom 14.02.2012, II ZB 15/11, juris Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 18.02.2003, 3Z BR 233/02, juris Rn. 10).

  • KG, 22.05.2007 - 1 W 107/07

    Handelsregistersache: Beschwerdeberechtigung bei Ablehnung der Einleitung eines

    Auszug aus KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 3. und 4. folgt daraus, dass sie durch den angefochtenen Beschluss in ihren Rechten unmittelbar betroffen sind, denn die fehlende Eintragung des Vertrages im Handelsregister kann dessen Unwirksamkeit zur Folge haben und sie somit in ihren Rechten beeinträchtigen (KG, Beschluss vom 22.05.2007, 1 W 107/07, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.11.1997 - II ZB 6/97

    Eintragung des stellvertretenden Geschäftsführers einer GmbH in das

    Auszug aus KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12
    Mit Rücksicht auf die strenge Formalisierung des Registerrechts ist aber mit gesetzlich nicht vorgesehenen Eintragungen Zurückhaltung geboten (BGH, Beschluss vom 10.11.1997, II ZB 6/97, juris Rn. 4).
  • BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91

    Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag

    Auszug aus KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12
    Derartige Eintragungen sind deshalb auf die Fälle der Auslegung gesetzlicher Vorschriften, der Analogiebildung sowie der richterlichen Rechtsfortbildung zu beschränken (BGH, Beschluss vom 30.01.1992, II ZB 15/91, juris Rn. 16).
  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

    Auszug aus KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12
    Für den mit einer GmbH als abhängiger Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gilt, dass er zusammen mit dem Zustimmungsbeschluss entsprechend § 54 Abs. 1 S. 1 GmbHG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden ist (BGH, Beschluss vom 24.10.1988, II ZB 7/88, juris Rn. 34), obwohl weder der Beherrschungs- noch der Gewinnabführungsvertrag formell eine Satzungsänderung darstellen (BGH, Urteil vom 11.11.1991, II ZR 287/90, juris Rn. 15).
  • OLG Zweibrücken, 29.10.2013 - 3 W 82/13

    Nürburgring: wichtiger Sanierungsschritt gebilligt

    Auszug aus KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12
    Die Notwendigkeit der Eintragung eines solchen Unternehmensvertrages besteht aber nur bei rechtlich tiefgreifenden Einschnitten, wie der Vereinbarung zur Unterwerfung unter eine fremde Leitungsmacht, zur Gewinnabführung und zur Orientierung des Gesellschaftsverhaltens der beherrschten Gesellschaft am Konzerninteresse (BGH, Beschluss vom 24.10.1988, II ZB 7/88, juris Rn. 32; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 17.03.2011, 31 Wx 68/11, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.10.2013, 3 W 82/13, juris Rn. 17 f.).
  • BGH, 16.07.2019 - II ZR 175/18

    Satzungsüberlagernde Wirkung eines Teilgewinnabführungsvertrags

    (1) Die instanzgerichtliche Rechtsprechung geht wie das Berufungsgericht davon aus, dass Teilgewinnabführungsverträge den beschriebenen Wirksamkeitsvoraussetzungen nicht unterliegen, wenn sie nach Inhalt und Wirkung keiner Änderung der Satzung gleichkommen (BayObLG, ZIP 2003, 845, 847; OLG München, ZIP 2011, 811; KG, ZIP 2014, 968, 969; LG Darmstadt, ZIP 2005, 402, 404; AG Charlottenburg, GmbHR 2006, 258 f.; vgl. auch OLG Zweibrücken, ZIP 2014, 1020, 1022 für einen Betriebspachtvertrag; hierzu aA LG Berlin, ZIP 1991, 1180, 1181 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2022 - 20 W 47/21

    Handelsregister: Eintragungsfähigkeit des Unternehmesvertrages bei der

    3 Z 62/88">3 Z 62/88, jeweils zitiert nach juris; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 24.03.2014, Az. 12 W 43/12 und Oberlandesgericht München, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 31 Wx 68/11, jeweils im Zusammenhang zur Frage der Eintragungsfähigkeit von Teilgewinnabführungsverträgen bei einer GmbH und jeweils zitiert nach juris).

    Insbesondere darf das Handelsregister, für das der Grundsatz der Registerklarheit zu beachten ist, durch eine entsprechende Eintragung nicht unübersichtlich werden oder zu Missverständnissen Anlass geben (vgl. insgesamt etwa Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 04.04.2017, a.a.O., vom 24.02.2015, Az. II ZB 17/14, vom 14.02.2012, Az. II ZB 15/11 vom 10.11.1997, Az.: II ZB 6/97 und vom 30.01.1992, Az.: II ZB 15/91 jeweils zitiert nach juris; vgl. etwa auch Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.10.2019, Az. 18 Wx 18/19, Kammergericht Berlin, Beschluss vom 24.03.2014, Az. 12 W 43/12, Oberlandesgericht München, Beschlüsse vom 17.03.2011, Az. 31 Wx 68/11 und vom 08.02.2011, Az. 31 Wx 2/11, jeweils zitiert nach juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht