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   KG, 23.08.2007 - 12 W 59/07   

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https://dejure.org/2007,8976
KG, 23.08.2007 - 12 W 59/07 (https://dejure.org/2007,8976)
KG, Entscheidung vom 23.08.2007 - 12 W 59/07 (https://dejure.org/2007,8976)
KG, Entscheidung vom 23. August 2007 - 12 W 59/07 (https://dejure.org/2007,8976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Anfechtung des Hinweises nach § 522 Abs. 2 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) mit der sofortigen Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2
    Keine isolierte Anfechtbarkeit des Hinweises auf die beabsichtige Zurückweisung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 42
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 11.06.2003 - 2 U 15/03

    Rechtsnatur des § 522 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 12 W 59/07
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungsgericht keinen Handlungsspielraum einräumt; vielmehr besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die gesetzliche Verpflichtung, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen, was nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht nur für "offensichtlich unbegründete Berufungen, sondern für alle Berufungen gilt (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 11. Juni 2003 - 2 U 15/03 - MDR 2003, 1435; KG, Beschluss vom 10. November 2003 - 22 U 216/03 - KGR 2004, 61 = MDR 2004, 647).
  • KG, 10.11.2003 - 22 U 216/03

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Anwendungsbereich; beschränkte

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 12 W 59/07
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungsgericht keinen Handlungsspielraum einräumt; vielmehr besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die gesetzliche Verpflichtung, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen, was nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht nur für "offensichtlich unbegründete Berufungen, sondern für alle Berufungen gilt (vgl. nur OLG Köln, Beschluss vom 11. Juni 2003 - 2 U 15/03 - MDR 2003, 1435; KG, Beschluss vom 10. November 2003 - 22 U 216/03 - KGR 2004, 61 = MDR 2004, 647).
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