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   KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12   

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https://dejure.org/2014,17825
KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12 (https://dejure.org/2014,17825)
KG, Entscheidung vom 23.06.2014 - 12 W 66/12 (https://dejure.org/2014,17825)
KG, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - 12 W 66/12 (https://dejure.org/2014,17825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 BGB, § 22 BGB, § 58 BGB, §§ 58 ff BGB
    Vereinsregistersache: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit auch wirtschaftlicher Ausrichtung und unternehmerischer Tätigkeit als Idealverein

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragungsfähigkeit eines Vereins in das Vereinsregister

  • winheller.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unterwegs in der falschen Rechtsform des e.V.?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 270
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 26.10.2004 - 1 W 295/04

    Vereinsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines gemeinnützigen Vereins

    Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
    Des Weiteren ist im jeweiligen Einzelfall für die Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem Verein auf den tatsächlich verfolgten Zweck, der sich aus einer beabsichtigten oder bereits ausgeübten Tätigkeit ergeben kann (KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 295/04; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl. 2014, § 21 Rn. 8), abzustellen.

    Zwar kann die - hier vorgelegte - Bestätigung des Finanzamtes, dass der Verein ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolge, zumindest ein wesentliches Indiz für dessen ideellen Charakter bilden (vgl. KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 295/04, juris Rn. 3; Sauter/Schweyer/Waldner a.a.O., Rn. 47).

  • KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04

    Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins

    Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob ein Verein ideell oder wirtschaftlich ist, ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141 f., jeweils m.w.N.).

    Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei stets dann vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6).

  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
    Ob die genannten Satzungsbestimmungen unwirksam sind und eine Teilnichtigkeit der Satzung zur Nichtigkeit der gesamten Satzung führen würde, weil § 139 BGB insoweit nicht zur Anwendung kommt (vgl. nur BGHZ 47, 172, zitiert nach juris, Rn. 39; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 455), kann hier aber offen bleiben, weil der Beschwerdeführer bereits kein ideeller Verein ist.
  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
    Gemäß dem sog. Nebenzweckprivileg darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, soweit diese dem idealen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (BGH, NJW 1983, 569, 571; KG, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 29/85

    Fernsehzuschauererforschung; Wettbewerbswidrigkeit einer vereinsrechtlich

    Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
    Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es nach der allgemein anerkannten teleologisch-typologischen Methode (vgl. zu dieser K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, S. 672; sowie K. Schmidt, Rpfleger 1988, 45 ff.) aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Gestaltungsformen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des so genannten Nebenzweckprivilegs überschreitet (vgl. BGH NJW 1986, 3201, 3202).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07

    Abgrenzung des wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein

    Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
    Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob ein Verein ideell oder wirtschaftlich ist, ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141 f., jeweils m.w.N.).
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Bei der Beurteilung der Frage der Gemeinnützigkeit handelt es sich nämlich um eine allein steuerrechtlich zu beurteilende Frage (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 40; KG, Beschluss vom 23.06.2014, 12 W 66/12, juris Rn. 19; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl. 2015, Rn. 2.31).
  • KG, 16.02.2016 - 22 W 88/14

    Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein

    Bei der Beurteilung der Frage der Gemeinnützigkeit handelt es sich nämlich um eine allein steuerrechtlich zu beurteilende Frage (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 40; KG, Beschluss vom 23.06.2014, 12 W 66/12, juris Rn. 19; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl. 2015, Rn. 2.31).
  • KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch

    Bei der Beurteilung der Frage der Gemeinnützigkeit handelt es sich nämlich um eine allein steuerrechtlich zu beurteilende Frage (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 40; KG, Beschluss vom 23.06.2014, 12 W 66/12, juris Rn. 19; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl. 2015, Rn. 2.31).
  • KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15

    Eintragung in das Vereinsregister: Feststellung des nicht wirtschaftlichen

    Allein die Tatsache, dass der Verein durch die Steuerverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist, schließt die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht aus (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 12 W 66/12 -, juris, Rn. 19; KG, Beschluss vom 11. April 2016, 22 W 40/15, S. 10 der BA - nicht veröffentlicht).
  • OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17

    Eintragungsfähigkeit eines zum Zwecke der Vermögensverwaltung gegründeten Vereins

    Gemäß des sogenannten Nebenzweckprivilegs darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, soweit diese dem idealen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 1986, I ZR 29/85 , Rn 15 zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 23. Juni 2014, 12 W 66/12 , Rn. 10 zitiert nach juris).
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