Rechtsprechung
KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 BGB, § 22 BGB, § 58 BGB, §§ 58 ff BGB
Vereinsregistersache: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit auch wirtschaftlicher Ausrichtung und unternehmerischer Tätigkeit als Idealverein - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 21, 22, 58 ff.
Vereinsregister: Zur Eintragungsfähigkeit eines Vereins - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 21; BGB § 22
Abgrenzung von Ideal- und wirtschaftlichem Verein - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Eintragungsfähigkeit eines Vereins in das Vereinsregister
- winheller.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Unterwegs in der falschen Rechtsform des e.V.?
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 11.06.2012 - 95 AR 245/12
- KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
Papierfundstellen
- FGPrax 2014, 270
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 26.10.2004 - 1 W 295/04
Vereinsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines gemeinnützigen Vereins …
Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
Des Weiteren ist im jeweiligen Einzelfall für die Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem Verein auf den tatsächlich verfolgten Zweck, der sich aus einer beabsichtigten oder bereits ausgeübten Tätigkeit ergeben kann (KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 295/04;… Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl. 2014, § 21 Rn. 8), abzustellen.Zwar kann die - hier vorgelegte - Bestätigung des Finanzamtes, dass der Verein ausschließlich gemeinnützige Ziele verfolge, zumindest ein wesentliches Indiz für dessen ideellen Charakter bilden (vgl. KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 295/04, juris Rn. 3;… Sauter/Schweyer/Waldner a.a.O., Rn. 47).
- KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins
Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob ein Verein ideell oder wirtschaftlich ist, ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht; vgl. nur KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141 f., jeweils m.w.N.).Eine wirtschaftliche Betätigung i.S. des § 22 BGB liegt dabei stets dann vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt (KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6).
- BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64
Ausschluß aus einem Verein
Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
Ob die genannten Satzungsbestimmungen unwirksam sind und eine Teilnichtigkeit der Satzung zur Nichtigkeit der gesamten Satzung führen würde, weil § 139 BGB insoweit nicht zur Anwendung kommt (vgl. nur BGHZ 47, 172, zitiert nach juris, Rn. 39;… Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 12. Aufl., Rn. 455), kann hier aber offen bleiben, weil der Beschwerdeführer bereits kein ideeller Verein ist.
- BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80
Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins; …
- BGH, 04.06.1986 - I ZR 29/85
Fernsehzuschauererforschung; Wettbewerbswidrigkeit einer vereinsrechtlich …
Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es nach der allgemein anerkannten teleologisch-typologischen Methode (…vgl. zu dieser K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, S. 672; sowie K. Schmidt, Rpfleger 1988, 45 ff.) aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Gestaltungsformen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des so genannten Nebenzweckprivilegs überschreitet (vgl. BGH NJW 1986, 3201, 3202). - OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07
Abgrenzung des wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein
Auszug aus KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob ein Verein ideell oder wirtschaftlich ist, ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit (allg. Ansicht;… vgl. nur KG, NJW-RR 2005, 339, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm, Rpfleger 2008, 141 f., jeweils m.w.N.).
- KG, 16.02.2016 - 22 W 71/15
Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein …
Bei der Beurteilung der Frage der Gemeinnützigkeit handelt es sich nämlich um eine allein steuerrechtlich zu beurteilende Frage (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 40; KG, Beschluss vom 23.06.2014, 12 W 66/12, juris Rn. 19;… Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl. 2015, Rn. 2.31). - KG, 16.02.2016 - 22 W 88/14
Amtslöschungsverfahren im Vereinsregister: Kindertagesstätten betreibender Verein …
Bei der Beurteilung der Frage der Gemeinnützigkeit handelt es sich nämlich um eine allein steuerrechtlich zu beurteilende Frage (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 40; KG, Beschluss vom 23.06.2014, 12 W 66/12, juris Rn. 19;… Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl. 2015, Rn. 2.31). - KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15
Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch …
Bei der Beurteilung der Frage der Gemeinnützigkeit handelt es sich nämlich um eine allein steuerrechtlich zu beurteilende Frage (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28.10.2010, 20 W 254/10, juris Rn. 40; KG, Beschluss vom 23.06.2014, 12 W 66/12, juris Rn. 19;… Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 3. Aufl. 2015, Rn. 2.31). - KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
Eintragung in das Vereinsregister: Feststellung des nicht wirtschaftlichen …
Allein die Tatsache, dass der Verein durch die Steuerverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist, schließt die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht aus (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 12 W 66/12 -, juris, Rn. 19; KG, Beschluss vom 11. April 2016, 22 W 40/15, S. 10 der BA - nicht veröffentlicht). - OLG Celle, 14.03.2017 - 20 W 2/17
Eintragungsfähigkeit eines zum Zwecke der Vermögensverwaltung gegründeten Vereins …
Gemäß des sogenannten Nebenzweckprivilegs darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, soweit diese dem idealen Hauptzweck zu- und untergeordnet und Hilfsmittel zu dessen Erreichung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 1986, I ZR 29/85 , Rn 15 zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 23. Juni 2014, 12 W 66/12 , Rn. 10 zitiert nach juris).