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   OLG Nürnberg, 19.04.2016 - 12 W 737/16   

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https://dejure.org/2016,11303
OLG Nürnberg, 19.04.2016 - 12 W 737/16 (https://dejure.org/2016,11303)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.04.2016 - 12 W 737/16 (https://dejure.org/2016,11303)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. April 2016 - 12 W 737/16 (https://dejure.org/2016,11303)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unfallanalytischen Privatgutachtens

  • rabüro.de

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten nach Verkehrsunfall

  • rewis.io

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten nach Verkehrsunfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 91 Abs. 1 S. 1, 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unfallanalytischen Privatgutachtens

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 91 Abs. 1 S. 1, 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unfallanalytischen Privatgutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind die Kosten für ein Privatgutachten auch Kosten des Rechtsstreits?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 417
  • NJW-RR 2017, 60
  • MDR 2016, 916
  • Rpfleger 2016, 677
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15

    Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches

    Für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zeitpunkt der Veranlassung der die Kosten auslösenden Maßnahme abzustellen (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 12. September 2018 - VII ZB 56/15 , MDR 2018, 1406 Rz. 17; Beschluss v. 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14 , NJW 2017, 1397 Rz. 12; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 26. März 2019 - 6 W 1/19 , Rz. 15 bei juris; OLG Nürnberg, Beschluss v. 19. April 2016 - 12 W 737/16 , MDR 2016, 916, Rz. 13 bei juris); für die Beurteilung der Notwendigkeit im Rahmen des § 78 Satz 1 GWB kann richtigerweise kein anderer Maßstab als der vorgenannte gelten.

    Sie kommt nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung etwa dann in Betracht, wenn eine Partei zu einem sachgerechten Vortrag wie zum Beispiel zur sachgerechten Darlegung ihres Anspruchs, zur Erfüllung ihrer Substantiierungspflicht oder zur Stellungnahme zu einem vom Gericht eingeholten Gutachten infolge fehlender eigener Sachkenntnis sachverständiger Hilfe bedarf (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 12. September 2018 - VII ZB 56/15 , MDR 2018, 1406 Rz. 23; Beschluss v. 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14 , NJW 2017, 1397 Rz. 13; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 26. März 2019 - 6 W 1/19 , Rz. 15 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19. Juli 2010 - I-24 W 47/10 , JurBüro 2011, 139, Rz. 4 bei juris m.w.N.), wenn ein sachgerechter Vortrag ein beispielsweise betriebswirtschaftliches, technisch-naturwissenschaftliches oder medizinisches oder ein sonstiges ähnliches Detailwissen erfordert, über das auch ein Rechtsanwalt nicht verfügen kann (vgl. OLG Rostock, Urteil v. 26. November 2009 - 3 U 103/06 , Rz. 48 bei juris; vgl. auch MüKo-ZPO- Schulz , § 91 ZPO Rz. 160) oder wenn eine ausreichende Klage-, Verteidigungs- bzw. Rechtsmittelgrundlage mangels Sachkunde der Partei nur durch einen Sachverständigen beschafft werden kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 19. April 2016 - 12 W 737/16 , MDR 2016, 916, Rz. 16 bei juris; vgl. auch Zöller- Herget , § 91 ZPO Rz. 13.73 m.w.N.).

    Angesichts dessen ist eine Notwendigkeit der für das hier zur Debatte stehende Privatgutachten aufgewandten Kosten bereits deshalb nicht festzustellen, weil das Gutachten von vornherein nicht erforderlich gewesen ist, um dem Betroffenen zu einer ihm obliegenden Substantiierung seines Sachvortrags zu verhelfen bzw. eine Grundlage für die Verteidigung gegen den ihm vom Bundeskartellamt gemachten Vorwurf eines Kartellverstoßes zu verschaffen (vgl. in diesem Sinne etwa OLG Nürnberg, Beschluss v. 19. April 2016 - 12 W 737/16 , MDR 2016, 916, Rzn. 16 f., 20 bei juris).

  • KG, 25.02.2019 - 19 W 70/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens

    Für die Beurteilung der Sachdienlichkeit ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die Kosten auslösende Maßnahme veranlasst wurde, mithin ex ante auf den Zeitpunkt der Erteilung des Gutachtenauftrags (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12 - NJW 2013, 1823; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. April 2016 - 12 W 737/16 - NJW-RR 2017, 60; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 91 RdNr. 13, Stichwort "Privatgutachten", jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2021 - 9 W 24/20

    Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der im Rahmen einer (Dritt-)

    Dem Rechtsanwalt steht kein eigenes Beschwerderecht zu, weil sein Vergütungsanspruch nur gegen die vertretene Partei und nicht gegen den Gegner besteht (OLG Nürnberg, NJW-RR 2017, 60 Rn. 11; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 104 Rn. 11).
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